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Recht für Ferienwohnungen in der Schweiz: Was musst du beachten?

Was gilt überall in der Schweiz?

  • Gäste melden: Ausländische Gäste meldest du bei gewerbsmässiger Beherbergung der Behörde deines Kantons (Art. 16 AIG). Viele Kantone verlangen die Meldung aller Gäste. Mehr dazu unter Meldeschein.
  • Kurtaxe: Der Gast schuldet sie, du ziehst sie ein und lieferst sie ab. Satz und Abrechnung bestimmen Gemeinde oder Kanton, siehe Kurtaxe.
  • Steuern: Mieteinnahmen sind Einkommen, die Wohnung zählt zum Vermögen. Ab CHF 100'000 Umsatz im Jahr bist du mehrwertsteuerpflichtig, Übernachtungen zum Sondersatz von 3,8 Prozent (MWST).
  • Mietwohnung: Für jede Untervermietung, auch tageweise über Airbnb, brauchst du die Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 262 OR). Mehr unter Untervermietung.
  • Stockwerkeigentum: Das Reglement kann die Kurzzeitvermietung einschränken. Das Bundesgericht hat ein solches Verbot geschützt (Stockwerkeigentum).
  • Zweitwohnungsgesetz: In Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungen gibt es keine neuen Zweitwohnungen. Wohnungen, die am 11. März 2012 schon bestanden, darfst du frei nutzen und vermieten (Zweitwohnungsgesetz).

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkten Amtsquellen und die Regeln deiner Gemeinde.

Welche Regeln gelten in deinem Kanton?

Wähle deinen Kanton auf der Karte oder in der Tabelle. Jede Kantonsseite zeigt Meldepflicht, Kurtaxe, Bewilligung und Einschränkungen mit Quelle. Die Farbe auf der Karte zeigt, ob Airbnb die Kurtaxe im Kanton einzieht.

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Airbnb zieht Kurtaxe einteilweiseGastgeber zieht selbst ein

Brauche ich eine Bewilligung?

Für eine Ferienwohnung ohne Hotelleistungen brauchst du in den meisten Kantonen keine Bewilligung. Anmelden musst du dich trotzdem oft: in der Waadt und im Wallis bei der Gemeinde, im Tessin für die Identifikationsnummer der Agenzia turistica ticinese, in der Stadt Luzern für eine Registrierungsnummer. In Interlaken braucht die Umnutzung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung seit 11. März 2026 eine Baubewilligung.

Bietest du Frühstück oder regelmässigen Zimmerservice an, kann aus der Ferienwohnung ein Gastgewerbebetrieb mit Bewilligungspflicht werden. Mehr unter Frühstück und Brandschutz.

Wo gelten 90-Tage-Regeln?

Stovita zählt deine Nächte pro Unterkunft über alle Kanäle. So siehst du, wie nahe du an einer Limite wie 90 Nächten im Jahr bist.

Bundesthemen: Mietrecht, Steuern, Zweitwohnungen

Diese Regeln gelten in der ganzen Schweiz, egal in welchem Kanton deine Ferienwohnung steht.

Was ändert sich gerade?

Neue Gesetze, Urteile und Abstimmungen, jede Meldung mit Quelle. Alle Meldungen findest du unter Recht und News.

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Meldeschein, Kurtaxe und Nächte-Zähler sind in Stovita eingebaut. Registriere dich kostenlos und richte deine Ferienwohnung ein.

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Häufige Fragen

Brauche ich eine Bewilligung, um meine Ferienwohnung zu vermieten?

In den meisten Kantonen nicht, solange du keine Hotelleistungen wie Frühstück anbietest. Eine Bewilligungs- oder Registrierungspflicht des Bundes gibt es nicht. Einige Orte verlangen eine Anmeldung oder Nummer, etwa die Stadt Luzern, das Tessin und die Gemeinden in der Waadt und im Wallis. Prüfe die Regeln auf der Seite deines Kantons.

Gilt die 90-Tage-Regel in der ganzen Schweiz?

Nein. Nächte-Limiten gibt es in der Stadt Luzern (90 Nächte für Räume, die seit 2010 als Wohnraum genutzt wurden), in Genf (90 Tage für ganze Wohnungen über Plattformen), in der Waadt (Bewilligung über 90 Tage, 2026 ausser im Bezirk Aigle) und im Tessin (90 Tage für die Ausnahme vom Gastgewerbegesetz). In Basel-Stadt gelten mehr als 90 Tage als Indiz für gewerbliche Nutzung.

Muss ich meine Gäste der Polizei melden?

Ausländische Gäste musst du bei gewerbsmässiger Beherbergung melden, das verlangt das Bundesrecht (Art. 16 AIG). Viele Kantone, etwa das Tessin, Neuenburg und der Jura, verlangen die Meldung aller Gäste. Stelle, Weg und Frist bestimmt der Kanton, im Tessin zum Beispiel innert 24 Stunden. Der Bund will die Meldung über EasyGov digitalisieren, die Vernehmlassung läuft bis 27. November 2026.

Wer zahlt die Kurtaxe, und wer zieht sie ein?

Der Gast schuldet die Kurtaxe, du ziehst sie ein und lieferst sie der Gemeinde oder Tourismusorganisation ab. Airbnb zieht sie in zehn Kantonen selbst ein: BL, BS, FR, GE, LU, SG, SH, ZG, ZH und in teilnehmenden Gemeinden der Waadt. In Bern, Graubünden, im Wallis und im Tessin ziehst du sie selbst ein. Sätze je Ort findest du unter Kurtaxe.

Muss ich Mieteinnahmen aus der Ferienwohnung versteuern?

Ja. Mieteinnahmen deklarierst du als Einkommen, die Wohnung als Vermögen. Ab 1. Januar 2029 fällt der Eigenmietwert auf selbst genutztem Wohneigentum weg, für vermietete Liegenschaften bleibt der Unterhaltsabzug. Die Kantone dürfen neu eine Steuer auf Zweitliegenschaften einführen. Mehr unter Steuern und Eigenmietwert.

Darf ich meine Mietwohnung auf Airbnb anbieten?

Nur mit Zustimmung deiner Vermieterschaft (Art. 262 OR). Sie darf sie nur verweigern, wenn du die Bedingungen nicht offenlegst, diese missbräuchlich sind oder ihr wesentliche Nachteile entstehen. Ohne Zustimmung riskierst du nach einer Abmahnung die Kündigung.

Was bedeutet das Zweitwohnungsgesetz für meine Ferienwohnung?

In Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungen werden keine neuen Zweitwohnungen bewilligt, ausser touristisch bewirtschaftete Wohnungen. Wohnungen, die am 11. März 2012 schon bestanden, darfst du frei als Erst- oder Zweitwohnung nutzen und an Gäste vermieten. Bei einem Umbau dürfen sie um höchstens 30 Prozent Hauptnutzfläche wachsen. Eine Wohnung mit Erstwohnungsauflage darfst du nicht als Ferienwohnung nutzen.

Quellen

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.