Ferienwohnung vermieten im Kanton Bern: was gilt?
Gästemeldung
Gastgewerbebetriebe führen eine Gästekontrolle nach den Weisungen der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion. Ferienwohnungen und Privatzimmer sind vom Gastgewerbegesetz ausgenommen, doch die Kurtaxenreglemente der Tourismusgemeinden verlangen eine Gästemeldung, meist über das System der Destination. In Interlaken etwa wird der Vor-Check-in 24 Stunden nach Ankunft zum Meldeschein; 48 Stunden nach Abreise schliesst die Meldung automatisch.
- Frist: Je nach Gemeinde. Interlaken: Meldeschein 24 h nach Ankunft, Abschluss des Vormonats bis zum 5. Stadt Bern: Übernachtungen bis zum 5. des Folgemonats melden.
- Weg: Meist feratel Deskline der Destination (z. B. Interlaken Pass, Adelboden-Lenk-Kandersteg); Stadt Bern über ein Online-Formular von Bern Welcome
- Grundlage: Art. 24 Gastgewerbegesetz (GGG, BSG 935.11) mit Ausnahme für Ferienwohnungen in Art. 3 Abs. 1 Bst. k; Art. 129 Polizeigesetz (BSG 551.1); kommunale Kurtaxenreglemente; Art. 16 AIG
Kurtaxe und Abgaben
Gemeinden mit hohem Tourismusanteil erheben eine Kurtaxe, meist über die Tourismusorganisation. Ferienwohnungseigentümer zahlen oft eine Jahrespauschale für die Eigennutzung; vermietete Nächte rechnen sie zusätzlich pro Nacht ab. Dazu kommt die kantonale Beherbergungsabgabe von CHF 1.00 pro Nacht ab 16 Jahren. Sie gilt auch für Ferienwohnungen und Privatzimmer, ausser in Gemeinden ohne Kurtaxe. Nicht gewerbliche Gastgeber rechnen sie je Saison ab (Sommer 1.5.–31.10., Winter 1.11.–30.4.). Kurtaxen liegen etwa zwischen CHF 2 und 6 pro Person und Nacht.
- Wer erhebt: Gemeinde bzw. die beauftragte Tourismusorganisation; die Beherbergungsabgabe beziehen die Destinationen für den Kanton
- Kantonale Abgabe: Beherbergungsabgabe CHF 1.00 pro Übernachtung ab 16 Jahren (gesetzlicher Rahmen 0.50 bis 1.50); nicht in der Kurtaxe enthalten; schuldet der Vermieter, darf dem Gast nicht verrechnet werden
- Grundlage: Art. 20–23 Tourismusentwicklungsgesetz (TEG, BSG 935.211); Art. 10–12 Tourismusentwicklungsverordnung (BSG 935.211.1); kommunale Kurtaxenreglemente (Musterreglement WEU); Stadt Bern: Übernachtungsabgabereglement
| Gemeinde | Satz |
|---|---|
| Interlaken | CHF 2.50 (1.4.–31.10.) / 2.20 (1.11.–31.3.) ab 17 Jahren, plus CHF 1.00 Beherbergungsabgabe Quelle |
| Grindelwald | CHF 4.20 ab 12 Jahren, plus CHF 1.00 Beherbergungsabgabe Quelle |
| Saanen (Gstaad) | CHF 5.80, Kinder 6–12 CHF 2.90 (seit 1.1.2026), plus CHF 1.00 Beherbergungsabgabe Quelle |
Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Bern nicht ein: Du ziehst sie selbst ein oder zahlst die Pauschale.
Kurtaxe in Gemeinden im Kanton Bern
- Kurtaxe Adelboden: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Adelboden (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Beatenberg: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Beatenberg (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Bönigen: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Bönigen (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Brienz (BE): was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Brienz (BE) (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Diemtigen: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Diemtigen (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Frutigen: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Frutigen (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Grindelwald: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Grindelwald (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Gsteig: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Gsteig (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Hasliberg: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Hasliberg (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Innertkirchen: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Innertkirchen (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Interlaken: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Interlaken (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Iseltwald: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Iseltwald (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Kandergrund: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Kandergrund (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Kandersteg: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Kandersteg (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Krattigen: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Krattigen (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Lauenen: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Lauenen (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Leissigen: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Leissigen (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Lenk: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Lenk (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Matten bei Interlaken: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Matten bei Interlaken (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Meiringen: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Meiringen (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Reichenbach im Kandertal: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Reichenbach im Kandertal (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Saanen (Gstaad): was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Saanen (Gstaad) (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe St. Stephan: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in St. Stephan (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Thun: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Thun (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Unterseen: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Unterseen (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Wilderswil: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Wilderswil (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
- Kurtaxe Zweisimmen: was Ferienwohnungen 2026 zahlenKurtaxe in Zweisimmen (Bern) für Ferienwohnungen: Sätze pro Nacht oder Pauschale, Kinder, Abrechnung und Fristen, mit Quelle der Gemeinde.
Bewilligung und Registrierung
Für Ferienwohnungen braucht es keine Gastgewerbebewilligung (Art. 3 GGG). Seit 2019 verlangen die Regierungsstatthalter eine Umnutzungsbewilligung, wenn in einem Mehrfamilienhaus Wohnungen mit zusammen mehr als zehn Betten bzw. an mehr als zehn Gäste kurzzeitig vermietet werden. Interlaken: Seit 11.3.2026 gilt für zwei Jahre eine Planungszone. In Wohn-, Misch- und Kernzonen braucht jede Umnutzung zur touristischen Kurzzeitvermietung eine Baubewilligung, ebenso der Wechsel von Erst- zu Zweitwohnung.
Einschränkungen
Interlaken: In Wohnzonen gilt seit dem Massnahmenpaket von 2020 ein Mindestaufenthalt von drei Nächten, ausgenommen ein Zimmer in der selbst bewohnten Wohnung. Neue Überbauungsordnungen verlangen 100 Prozent Erstwohnungen. Unterseen: Die Gemeindeversammlung hat am 11.3.2024 ein Verbot der Kurzzeitvermietung in der Wohnzone beschlossen, in den übrigen Zonen mindestens drei Nächte. Stadt Bern, Altstadt: Seit der Abstimmung vom 13.2.2022 (81,7 % Ja) sollen Zweitwohnungen höchstens 90 Nächte pro Jahr vermietet werden (Untere Altstadt ab 2. Stock, Obere Altstadt Dachgeschosse). Die Regel ist durch eine Beschwerde blockiert. Thun: Ein Reglement mit 90-Tage-Grenze für gewerblich vermietete Zweitwohnungen ist bis Ende 2026 angekündigt.
Zweitwohnungen
43 von 334 Gemeinden liegen über 20 Prozent, vor allem im Oberland: Hasliberg 69,5 %, Adelboden 66,3 %, Lenk 64,9 %, Grindelwald 62,8 %, Lauterbrunnen 61,4 %, Kandersteg 51,4 %, Saanen 51,3 %, Brienz 37,8 %. Interlaken, Thun und Bern liegen darunter (ARE-Wohnungsinventar Okt. 2026). In diesen Gemeinden gibt es keine neuen Zweitwohnungen; neue Wohnungen dürfen nur als Erstwohnung oder touristisch bewirtschaftet genutzt werden. Altrechtliche Wohnungen (vor 11.3.2012) sind frei nutzbar.
Steuern
Gemeinden dürfen eine Liegenschaftssteuer von höchstens 1,5 Promille des amtlichen Werts erheben (Art. 258/261 StG) und seit einer Revision eine Zweitwohnungssteuer (Art. 265a StG). Für vermietete Ferienwohnungen gilt laut Steuer-Wegleitung ein Pauschalabzug von 20 Prozent des Bruttomietertrags.
Aktuell
- 1. Oktober 2026 · Urteil: Verwaltungsgericht erklärt die Interlakner Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» (max. 90 Nächte) für gültig; Weiterzug ans Bundesgericht möglich Quelle
- 1. Mai 2026 · in Kraft: Adelboden: neues Kurtaxenreglement, CHF 4.20 bis 30.11.2026 Quelle
- 11. März 2026 · in Kraft: Interlaken: Planungszone, Umnutzung zur Kurzzeitvermietung braucht eine Baubewilligung Quelle
- 1. Januar 2026 · in Kraft: Saanen/Gstaad: neues Kurtaxenreglement, CHF 5.80 pro Nacht Quelle
- 27. Februar 2025 · in Beratung: Stadt Bern: 90-Nächte-Regel für die Altstadt weiter blockiert, Beschwerde beim Verwaltungsgericht hängig Quelle
Noch offen: Ob die kantonale Weisung zur Gästekontrolle auch Ferienwohnungen erfasst: Das GGG nimmt sie aus, Interlaken beruft sich trotzdem auf Art. 24 GGG. Stadt Bern: genauer Satz der Übernachtungsabgabe für Ferienwohnungen und Höhe des Bern-Ticket-Zuschlags nicht belegt, nur Airbnb-Hilfeseite (CHF 2.50 bis 6.00 je nach Unterkunftsart); bern.com war nicht abrufbar. Stand des Altstadt-Verfahrens nach Februar 2025 nicht gefunden. Unterseen: ob das Wohnzonen-Verbot genehmigt und in Kraft ist, nicht geprüft. Thun: Stand des Reglements nicht geprüft. Seit wann Art. 265a StG gilt, nicht geprüft.
Häufige Fragen
Muss ich meine Gäste im Kanton Bern melden?
Gastgewerbebetriebe führen eine Gästekontrolle nach den Weisungen der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion.
Zieht Airbnb die Kurtaxe in Bern ein?
Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Bern nicht ein: Du ziehst sie selbst ein oder zahlst die Pauschale.
Brauche ich im Kanton Bern eine Bewilligung?
Für Ferienwohnungen braucht es keine Gastgewerbebewilligung (Art.
Quellen
- Kanton Bern: Tourismusabgaben (Beherbergungsabgabe, Kurtaxe, Musterreglemente) (geprüft 6. November 2026)
- Interlaken Pass für Beherbergende (Meldewesen, feratel) (geprüft 6. November 2026)
- Tourismusentwicklungsgesetz (BSG 935.211) (geprüft 6. November 2026)
- Adelboden-Lenk-Kandersteg: Meldewesen, Gästekarte und Reglemente (geprüft 6. November 2026)
Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.