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Ferienwohnung vermieten im Kanton Freiburg: was gilt?

Gästemeldung

Ferienwohnungen, Chalets und Zimmer ohne Hotelleistungen fallen nicht unter das Gastgewerbegesetz, dessen Gästeregister und Ankunftsscheine gelten also nur für bewilligte Betriebe. Für Ferienwohnungen bleibt die Bundespflicht, ausländische Gäste zu melden. Für die Kurtaxe meldest du die Nächte monatlich über die Online-Plattform der Centrale fribourgeoise d'encaissement.

  • Frist: Kurtaxe: Monatsrelevé bis zum 15. des Folgemonats. Polizeimeldung: keine kantonale Regel für Ferienwohnungen gefunden.
  • Weg: Online-Plattform der Centrale fribourgeoise d'encaissement de la taxe de séjour (UFT).
  • Grundlage: Art. 3 Bst. c LEPu (SGF 952.1); Art. 41 RT (SGF 951.11); Art. 16 AIG

Kurtaxe und Abgaben

Seit 2022 gibt es im ganzen Kanton eine kantonale und eine regionale Taxe de séjour, je höchstens CHF 3 pro Nacht; das Reglement setzt je CHF 1.50 fest, zusammen CHF 3.00 pro Person und Nacht in Ferienwohnungen. Kinder unter 16 sind befreit. Die Centrale der Union fribourgeoise du tourisme (UFT) zieht ein. Wer seine Zweitwohnung vermietet, meldet die Nächte und zieht die Taxe ein, sonst haftet er selbst. Eigentümer von Zweitwohnungen und Mieter über 60 Tage zahlen eine Pauschale pro Objekt auf Basis von 150 Nächten, fällig ab 1. März. Plattformen dürfen per Vereinbarung eine vereinfachte Taxe einziehen.

  • Wer erhebt: Centrale fribourgeoise d'encaissement de la taxe de séjour (UFT), Rückverteilung an Regionen und Kanton.
  • Kantonale Abgabe: Taxe cantonale de séjour CHF 1.50 pro Nacht (plus regionale Taxe CHF 1.50).
  • Grundlage: Loi sur le tourisme (LT, SGF 951.1) Art. 21–35; Règlement sur le tourisme (RT, SGF 951.11) Art. 32–41

Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Freiburg selbst ein und liefert sie ab.

Kurtaxe in Gemeinden im Kanton Freiburg

Bewilligung und Registrierung

Keine Bewilligung für Ferienwohnungen, Chalets und Zimmer ohne Hotelleistungen. Mit Hotelleistungen braucht es ein Patent nach dem Gastgewerbegesetz LEPu.

Einschränkungen

Keine kantonale Nächte-Limite gefunden.

Zweitwohnungen

Betrifft vor allem Voralpen-Orte (z. B. Gruyère, Schwarzsee); Gemeindeanteile nicht geprüft.

Steuern

Die Zweitwohnungs-Pauschale der Kurtaxe (150 Nächte) trifft Eigentümer auch bei Eigennutzung. Sonst keine kantonale Besonderheit gefunden.

Noch offen: Airbnb nennt für Freiburg CHF 1.30–3.00 und nur Reservationen unter einem Monat; die untere Grenze von 1.30 passt nicht zu den Sätzen im Reglement (1.50 + 1.50), vielleicht ein vereinfachter Tarif nach Art. 22 LT. Ob vermietende Eigentümer zusätzlich zur Nachttaxe die Zweitwohnungs-Pauschale zahlen oder angerechnet bekommen, nicht geklärt. Name der Online-Plattform der Centrale nicht verifiziert. Welche Behörde ausländische Gäste aus Ferienwohnungen entgegennimmt, nicht gefunden. Aktuelle Änderungen 2025–2026 nicht gefunden (Suche ausgeschöpft).

Häufige Fragen

Muss ich meine Gäste im Kanton Freiburg melden?

Ferienwohnungen, Chalets und Zimmer ohne Hotelleistungen fallen nicht unter das Gastgewerbegesetz, dessen Gästeregister und Ankunftsscheine gelten also nur für bewilligte Betriebe.

Zieht Airbnb die Kurtaxe in Freiburg ein?

Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Freiburg selbst ein und liefert sie ab.

Brauche ich im Kanton Freiburg eine Bewilligung?

Keine Bewilligung für Ferienwohnungen, Chalets und Zimmer ohne Hotelleistungen.

Quellen

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.