Ferienwohnung vermieten im Kanton Obwalden: was gilt?
Gästemeldung
Die polizeiliche Gästekontrolle gilt nur für Hotel- und Kurbetriebe sowie Campingplätze: Sie erfassen innert 24 Stunden die Personalien, prüfen den Ausweis und halten die Meldescheine ein Jahr bereit. Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer melden ihre Übernachtungen für die Statistik der zuständigen Tourismusorganisation. Ausländische Gäste sind bei gewerbsmässiger Beherbergung nach Bundesrecht zu melden.
- Frist: Hotels und Camping: innert 24 Stunden. Ferienwohnungen: periodische Statistikmeldung, keine Frist publiziert.
- Weg: Ferienwohnungen: Meldung an die zuständige Tourismusorganisation
- Grundlage: Art. 22 Tourismusgesetz (TG, GDB 971.3); Art. 1–2 Weisungen zur Meldung von Übernachtungen (GDB 971.312); Art. 16 AIG
Kurtaxe und Abgaben
Eine Kurtaxe pro Nacht ist im Kanton die Ausnahme. Der Kanton erhebt eine Tourismusabgabe als Jahrespauschale: Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zweitwohnungen zahlen pro Zimmer und Jahr. Küche, Bad und Korridor zählen nicht mit. Wer eine Zweitwohnung auch vermietet, zahlt nur einmal. Gemeinden mit eigener Destination dürfen stattdessen eigene Abgaben erheben; Engelberg hat die Kurtaxe 2014 durch eine Beherbergungsgebühr nach Wohnfläche ersetzt. Nächte werden also nicht einzeln abgerechnet.
- Wer erhebt: Kanton (Tourismusabgabe); in Engelberg die Gemeinde
- Kantonale Abgabe: Tourismusabgabe CHF 180 pro Zimmer und Jahr für Ferienwohnungen und Zweitwohnungen (ausser Engelberg)
- Grundlage: Art. 4, 13, 15 und 18 Tourismusgesetz (GDB 971.3); Art. 1 und 3 Tourismusverordnung (GDB 971.31); Tourismusreglement Engelberg vom 30.9.2013
| Gemeinde | Satz |
|---|---|
| Engelberg | Keine Kurtaxe; Beherbergungsgebühr CHF 10.60 pro m² Nettowohnfläche und Jahr Quelle |
| Übrige Gemeinden (z. B. Sarnen, Lungern) | Kantonale Tourismusabgabe CHF 180 pro Zimmer und Jahr Quelle |
Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Obwalden nicht ein: Du ziehst sie selbst ein oder zahlst die Pauschale.
Kurtaxe in Gemeinden im Kanton Obwalden
Bewilligung und Registrierung
Keine Bewilligung oder Registrierung für Ferienwohnungen gefunden. Die Gemeinden führen eine Liste der Abgabepflichtigen für die Tourismusabgabe.
Einschränkungen
Keine Einschränkungen der Kurzzeitvermietung gefunden.
Zweitwohnungen
1 von 7 Gemeinden liegt über 20 Prozent: Engelberg mit 55,9 %. Sarnen liegt bei 16,0 % (ARE-Wohnungsinventar Okt. 2026).
Steuern
Nichts kantonal Spezielles gefunden.
Aktuell
- 1. Januar 2025 · in Kraft: Engelberg passt die Berechnung der Beherbergungsgebühr für Zweit- und Ferienwohnungen an (CHF 10.60 pro m² Nettowohnfläche) Quelle
Noch offen: Die abgerufene Tourismusverordnung trägt den Stand 1.1.2017; ob CHF 180 pro Zimmer noch gilt, nicht geprüft (eine Suche nach Revisionen war nicht mehr möglich). Ob ausser Engelberg weitere Gemeinden eigene Abgaben erheben, nicht geprüft. Keine Vorstösse 2025–2026 gefunden.
Häufige Fragen
Muss ich meine Gäste im Kanton Obwalden melden?
Die polizeiliche Gästekontrolle gilt nur für Hotel- und Kurbetriebe sowie Campingplätze: Sie erfassen innert 24 Stunden die Personalien, prüfen den Ausweis und halten die Meldescheine ein Jahr bereit.
Zieht Airbnb die Kurtaxe in Obwalden ein?
Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Obwalden nicht ein: Du ziehst sie selbst ein oder zahlst die Pauschale.
Brauche ich im Kanton Obwalden eine Bewilligung?
Keine Bewilligung oder Registrierung für Ferienwohnungen gefunden.
Quellen
- Tourismusgesetz Obwalden (GDB 971.3, PDF) (geprüft 6. November 2026)
- Tourismusverordnung Obwalden mit Abgabesätzen (GDB 971.31, PDF) (geprüft 6. November 2026)
- Engelberg: Tourismusreglement (PDF) (geprüft 6. November 2026)
- Gästemeldung Obwalden (geprüft 6. November 2026)
Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.