Wie vermiete ich meine Ferienwohnung in der Schweiz?
In der Schweiz sind rund 28'000 Ferienwohnungen über Gemeinden, Tourismusbüros oder Plattformen erfasst. Sie kamen 2025 auf 7,37 Mio. Logiernächte, 4,3 Prozent mehr als im Vorjahr (BFS). Auf Airbnb sind rund 30'000 Inserate aktiv (AirROI). Dieser Leitfaden führt dich in zehn Schritten vom Entscheid bis zur ersten Abrechnung. Zum Abhaken gibt es die Checkliste.
Schritt 1: Entscheiden, wie du vermieten willst
Stell dir drei Fragen. Wie viele Wochen willst du die Wohnung selbst nutzen? Wer übernimmt vor Ort Schlüssel, Reinigung und Notfälle? Und wie viel Zeit hast du für Anfragen und Abrechnung? Ein grobes Rechenbeispiel mit dem Schweizer Durchschnitt steht unter Lohnt es sich?. Ob du selbst vermietest oder eine Agentur beauftragst, vergleichst du unter Agentur oder selbst.
Schritt 2: Prüfen, ob du vermieten darfst
Eine Bewilligung oder Registrierung des Bundes für Kurzzeitvermietung gibt es nicht. Der Nationalrat hat am 10. Juni 2026 eine Motion angenommen, die schweizweite Daten zu Plattformvermietungen verlangt; der Ständerat hat noch nicht entschieden. Grenzen setzen heute vor allem diese Regeln:
- Zweitwohnungsgesetz: In 331 Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungen gibt es neue Wohnungen nur als Erstwohnung oder touristisch bewirtschaftet. Altrechtliche Wohnungen vom 11. März 2012 sind frei. Eine Wohnung mit Erstwohnungsauflage darfst du nicht an Feriengäste vermieten. Siehe Zweitwohnungsgesetz.
- Stockwerkeigentum: Das Reglement kann kurzzeitige Vermietung verbieten, wenn das nötige Quorum erreicht ist (Bundesgericht 5A_436/2018). Siehe Stockwerkeigentum.
- Mietwohnung: Du brauchst die Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 262 OR). Siehe Untervermietung.
- Personen im Ausland: Eine Ferienwohnung mit Lex-Koller-Bewilligung darfst du nicht ganzjährig vermieten (Art. 11 Abs. 2 Bst. f BewV). Siehe Lex Koller.
Dazu kommen Kantone und Städte. In Genf darfst du eine ganze Wohnung höchstens 90 Tage im Jahr über Plattformen vermieten. In der Waadt brauchst du in Bezirken mit Wohnungsmangel ab 90 Tagen eine Bewilligung. Die Stadt Luzern verlangt eine Registrierung und begrenzt bestimmte Räume auf 90 Nächte. Im Tessin braucht jede Unterkunft eine Identifikationsnummer, und ohne Hotelleistungen gilt die Ausnahme vom Gastgewerbegesetz bis 90 Tage. In Basel-Stadt gilt überwiegende Kurzzeitvermietung als Zweckentfremdung von Wohnraum. Alle Kantone findest du unter Recht.
Schritt 3: Bei Gemeinde und Tourismus anmelden
Fast überall rechnest du eine Kurtaxe ab, und oft meldest du die Gäste im selben System. Wer zuständig ist, ist je nach Kanton verschieden: im Wallis das Vermieterregister der Gemeinde, in Graubünden die Gästetaxenstelle der Gemeinde oder Destination, in der Waadt seit 1. Juli 2022 das Register der Gemeinde, in Basel-Stadt die Registrierung vor dem ersten Gast. Sätze, Pauschalen und Befreiungen je Gemeinde stehen unter Kurtaxe. Ein Beispiel: Grindelwald verlangt CHF 4.20 pro Person und Nacht; Eigennutzer zahlen eine Pauschale von 40 Nächten mal Ansatz mal Betten.
Airbnb zieht die Kurtaxe nur in einem Teil der Kantone selbst ein: Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Luzern, Schaffhausen, St. Gallen, Zug, Zürich und teilnehmende Gemeinden der Waadt. Im Kanton Bern, im Wallis und in Graubünden rechnest du selbst ab, und für Buchungen über andere Kanäle überall.
Für die Gästemeldung gilt: Ausländische Gäste meldest du nach Bundesrecht der kantonalen Behörde (Art. 16 AIG). Viele Kantone verlangen alle Gäste, das Tessin innert 24 Stunden. Siehe Meldeschein und Gästemeldung.
Schritt 4: Versicherung und Vertrag klären
Schreib deiner Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung, dass du an Feriengäste vermietest, und lass dir die Deckung bestätigen. Eine wesentliche Gefahrserhöhung, nach der der Versicherer gefragt hat, kann ihn vom Vertrag lösen (Art. 28 VVG). Siehe Versicherung.
Rechtlich schliesst du mit dem Gast meist einen Mietvertrag. Bei einer Ferienmiete bis drei Monate gelten die Sonderregeln für Wohnräume nicht, also kein Kündigungsschutz und keine Kautionsgrenze (Art. 253a Abs. 2 OR). Mängelrechte des Gasts gelten trotzdem. Eine Stornoregel kennt das Gesetz nicht; leg deine eigene fest. Siehe Mietrecht oder Beherbergung.
Schritt 5: Die Wohnung vorbereiten
- Bettwäsche, Frottee und Geschirr für alle Betten, eine Grundausstattung in der Küche, getestetes WLAN.
- Eine Hausmappe mit Check-in, Hausregeln, Abfall, Heizung und Notrufnummern.
- Rauchmelder und Löschdecke, ein abschliessbarer Schrank für deine Sachen.
- Eine klare Schlüsselübergabe: persönlich, Schlüsselbox oder Nachbar.
Bietest du Frühstück oder Zimmerservice an, kann deine Wohnung je nach Kanton unter das Gastgewerbegesetz fallen, und das Lebensmittelrecht verlangt eine Meldung (Art. 20 LGV). Siehe Frühstück und Brandschutz. Für Gästedaten gilt das Datenschutzgesetz, siehe Datenschutz beim Meldeschein.
Schritt 6: Preise festlegen
Rechne zuerst deine Kosten pro Nacht, dann die Gebühr des Kanals: Preis gleich gewünschte Auszahlung geteilt durch (1 minus Gebühr). Airbnb behält seit 13.10.2026 rund 16,8 Prozent, Booking.com 13,6 bis 16,6 Prozent, Vrbo seit 29.10.2026 12 Prozent, atraveo by Interhome 17,5 Prozent plus MWST. Die Reinigung verrechnest du separat, die Kurtaxe gehört nicht in den Nachtpreis (Art. 10 Abs. 2 PBV). Leg Saisonpreise und Mindestnächte fest. Siehe Preis berechnen und Endreinigung.
Schritt 7: Inserat und Kanäle
Fotografiere jeden Raum bei Tageslicht und beschreib ehrlich, was der Gast vorfindet, mit Distanzen und allen Kosten. Fremde Fotos nutzt du nur mit Erlaubnis. Siehe Fotos und Beschreibung.
Dann wählst du die Kanäle. Die Gebühren und Regeln aller Anbieter stehen unter Plattformen, einzeln zu Airbnb, Booking.com, Vrbo, atraveo und e-domizil, Tourismusbüro und Google Ferienunterkünfte. Vermietest du über mehr als einen Kanal, synchronisierst du die Kalender, damit keine Doppelbuchung entsteht. Wie das mit Airbnb, Booking.com, Vrbo und e-domizil geht, steht unter Channel Manager.
Plane von Anfang an eine eigene Buchungsseite. Direkt darfst du günstiger sein als auf den Plattformen, weil Paritätsklauseln seit 1.12.2022 verboten sind (Art. 8a UWG), und du zahlst keine Kommission. Siehe Direktbuchungen.
Schritt 8: Die erste Buchung bestätigen
- Prüf die Anfrage: Daten, Anzahl Gäste, Haustiere.
- Bestätige den Endpreis mit Übernachtung, Reinigung, Extras und Kurtaxe als eigener Zeile.
- Schick bei Direktbuchungen eine QR-Rechnung für die Anzahlung und nenn die Frist für den Rest.
- Leg Storno-, Zahlungs- und Hausregeln der Bestätigung bei.
- Bitte den Gast um die Daten für den Meldeschein und informiere ihn kurz über den Datenschutz.
Schritt 9: Der Aufenthalt
Schick einige Tage vor der Ankunft Weg, Schlüsselübergabe und Hausregeln. Bei der Ankunft prüfst du den Ausweis. Den Meldeschein füllst du nach dem Ausweis aus und lässt ihn unterschreiben, solange die Bundesregel gilt (Art. 18 VZAE). Der Bund will die Meldung über EasyGov digitalisieren, ohne Unterschrift; die Vernehmlassung läuft bis 27. November 2026, in Kraft ist noch nichts. Übermittle die Meldung in der Frist deines Kantons: im Tessin innert 24 Stunden, in Basel-Stadt täglich, in Schaffhausen bis 02.00 Uhr.
Schritt 10: Nach dem Aufenthalt und die erste Abrechnung
Nach der Abreise reinigst du, zählst das Inventar und hältst Schäden mit Foto fest. Verrechnen darfst du den belegten Schaden, nicht eine Pauschale darüber hinaus (Art. 267 OR). Dann kommen die Abrechnungen:
| Ort | Frist | Weg |
|---|---|---|
| Interlaken | Meldeschein 24 h nach Ankunft, Vormonat bis zum 5. | feratel über Interlaken Pass |
| Kanton Freiburg | bis zum 15. des Folgemonats | Plattform der Centrale fribourgeoise |
| Basel-Landschaft | bis zum 6. des Folgemonats | Meldung an Baselland Tourismus |
| Kanton Jura | Vormonat bis zum 5. validieren | Check-in JU |
| Kanton Tessin | Nächte bis 5. Januar, Pauschale bis 30. April | Plattform der Agenzia turistica ticinese |
| Gemeinde Glarus | Ferienwohnungen jährlich per Ende Dezember | Formular an die Gemeinde |
- Meldescheine bewahrst du so lange auf, wie der Kanton verlangt, von einem Jahr in Graubünden bis zehn Jahre in Basel-Landschaft, und löschst sie danach.
- Einkommenssteuer: Mieteinnahmen sind steuerbar (Art. 21 DBG). Du ziehst Kosten oder eine Pauschale ab (Art. 32 DBG). Liegt die Wohnung in einem anderen Kanton, bist du dort steuerpflichtig (Art. 4 StHG). Ab 2029 fällt der Eigenmietwert für Selbstnutzung weg. Siehe Steuern und Eigenmietwert.
- Mehrwertsteuer: erst ab CHF 100'000 Umsatz im Jahr; Beherbergung kostet dann 3,8 Prozent. Beziehst du für mehr als CHF 10'000 im Jahr Dienstleistungen von ausländischen Firmen ohne Schweizer MWST-Nummer, wird die Bezugsteuer fällig (Art. 45 MWSTG). Siehe MWST.
Was ändert sich gerade?
- Airbnb verlangt seit 13.10.2026 von allen Schweizer Gastgebern die Einheitsgebühr von 15,5 Prozent, siehe Airbnb-Gebühr 2026.
- Vrbo verlangt seit 29.10.2026 12 Prozent pro Buchung, auch auf die Reinigung.
- atraveo-Verträge laufen bis Jahresende; gekündigt wird bis 30. November, siehe atraveo kündigen.
- Das Parlament hat den MWST-Sondersatz von 3,8 Prozent bis Ende 2031 verlängert, die Referendumsfrist läuft.
- Der Bundesrat will die Lex Koller verschärfen; die Vernehmlassung ist abgeschlossen, eine Botschaft gibt es noch nicht.
Alle Meldungen mit Datum stehen unter Recht aktuell.
Stovita bringt die Schritte 6 bis 10 an einen Ort: Kalender für alle Kanäle, eigene Buchungsseite in vier Sprachen, Endpreis mit Kurtaxe, QR-Rechnung, Online-Meldeschein, Reinigungsplan und vorbereitete Kurtaxen-Abrechnungen. Die Registrierung ist kostenlos, auf Direktbuchungen zahlst du 0 Prozent Kommission.
Kostenlos registrierenHäufige Fragen
Brauche ich eine Bewilligung, um meine Ferienwohnung zu vermieten?
Vom Bund nicht. Kantone und Städte verlangen teils eine Anmeldung, Registrierung oder ab einer Grenze eine Bewilligung, zum Beispiel Genf und Waadt für mehr als 90 Tage bei ganzen Wohnungen oder die Stadt Luzern mit Registrierung. Prüfe deinen Kanton unter Recht.
Muss ich Mieteinnahmen aus der Ferienwohnung versteuern?
Ja, als Einkommen aus unbeweglichem Vermögen (Art. 21 DBG). Kosten oder eine Pauschale ziehst du ab (Art. 32 DBG).
Muss ich einen Meldeschein ausfüllen?
Für ausländische Gäste ja, mit Unterschrift des Gasts (Art. 16 AIG, Art. 18 VZAE). Viele Kantone verlangen den Meldeschein für alle Gäste.
Wer bezahlt die Kurtaxe?
Der Gast schuldet sie, du ziehst sie ein und lieferst sie der Gemeinde oder Tourismusorganisation ab. Airbnb übernimmt das nur in einem Teil der Kantone und nur für Airbnb-Buchungen.
Ab wann muss ich Mehrwertsteuer abrechnen?
Ab CHF 100'000 Umsatz im Jahr aus steuerbaren Leistungen (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG). Für Beherbergung gilt dann der Sondersatz von 3,8 Prozent.
Darf ich meine Mietwohnung auf Airbnb anbieten?
Nur mit Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 262 OR). Ohne Zustimmung droht nach schriftlicher Mahnung die Kündigung (Art. 257f Abs. 3 OR).
Quellen
- BFS: Parahotellerie 2025, Medienmitteilung vom 29.5.2026 (geprüft 6. November 2026)
- AirROI: Airbnb-Daten Schweiz (geprüft 6. November 2026)
- Blick: Nationalrat will Daten zu Kurzzeitvermietungen (Motion de Quattro, Presse) (geprüft 6. November 2026)
- Zweitwohnungsgesetz (ZWG, SR 702) (geprüft 6. November 2026)
- Obligationenrecht (OR, SR 220) (geprüft 6. November 2026)
- Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20), Art. 16 (geprüft 6. November 2026)
- VZAE (SR 142.201), Art. 18 (geprüft 6. November 2026)
- Bundesrat: Meldewesen in der Beherbergung digitalisieren, Vernehmlassung (26.8.2026) (geprüft 6. November 2026)
- Airbnb Hilfe: Tourismusabgaben Schweiz (Artikel 2291) (geprüft 6. November 2026)
- Airbnb Hilfe: Servicegebühren (Artikel 1857) (geprüft 6. November 2026)
- Vrbo Hilfe: How is the booking fee calculated (geprüft 6. November 2026)
- atraveo by Interhome: FAQ (geprüft 6. November 2026)
- Gemeinde Grindelwald: Verordnung zum Kurtaxenreglement, gültig ab 1.1.2024 (geprüft 6. November 2026)
- UWG (SR 241), Art. 8a (geprüft 6. November 2026)
- Preisbekanntgabeverordnung (PBV, SR 942.211), Art. 10 (geprüft 6. November 2026)
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11) (geprüft 6. November 2026)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20) (geprüft 6. November 2026)
- Parlament: Sondersatz für Beherbergung bis Ende 2031 (29.9.2026) (geprüft 6. November 2026)
- Interlaken: Interlaken Pass für Beherbergende (Meldewesen) (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Freiburg: Règlement sur le tourisme (SGF 951.11) (geprüft 6. November 2026)
- Gemeinde Glarus: Merkblatt Kurtaxen (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Tessin: RLTur (Fristen, ATT-Plattform) (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Basel-Landschaft: Gasttaxengesetz (SGS 548) (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Jura: Ordonnance sur le tourisme (OTour) (geprüft 6. November 2026)