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Basel-Stadt: Über 90 Tage gilt als Zeichen für Gewerbe

Der Regierungsrat hat am 13. Mai 2026 zum Anzug Balmer «Wohnen ist kein Gewerbe» berichtet. Vermietest du eine Wohnung kumuliert mehr als 90 Tage im Jahr kurzzeitig, ist das für ihn ein klares Indiz für eine überwiegend gewerbliche Nutzung. Eine solche Zweckentfremdung braucht ein ordentliches Baubewilligungsverfahren. Eine kantonale 90-Tage-Grenze hält er wegen des Bundesmietrechts für fraglich. Er will den Markt mit besserer Statistik erfassen und beantragt, den Anzug stehen zu lassen.

Für dich: Vermietest du in Basel eine Wohnung mehr als 90 Tage im Jahr an Kurzzeitgäste, kläre beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat, ob du eine Bewilligung brauchst.

Quellen

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.