Interlaken: Neue Ferienwohnungen brauchen eine Baubewilligung
Seit der Publikation am 11. März 2026 gilt in Interlaken für zwei Jahre eine Planungszone. In Wohn-, Misch- und Kernzonen braucht jede Umnutzung einer Wohnung zur touristischen Kurzzeitvermietung eine Baubewilligung, ob gewerblich oder nicht. Dasselbe gilt, wenn aus einer Erstwohnung eine Zweitwohnung wird.
Für dich: Willst du in Interlaken eine Wohnung neu an Feriengäste vermieten, hol vorher die Baubewilligung ein.
Quellen
Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.