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Ferienwohnung vermieten im Kanton Wallis: was gilt?

Gästemeldung

Wer eine Unterkunft ohne hotelmässige Leistungen an Feriengäste vermietet oder untervermietet, ab einer Nacht, meldet sich bei der Gemeinde an; sie führt ein Vermieterregister (Name, Adresse, genaue Lage, Kapazität). Für die Gäste gilt die Gästekontrolle des Beherbergungsgesetzes sinngemäss: von der Kantonspolizei genehmigtes Ankunftsformular, Kontrollregister, amtlicher Ausweis; die Polizei hat Einsicht und kann Daten verlangen. Seit 1.9.2022 gehen keine Meldescheine mehr an die Kantonspolizei. In der Praxis erfasst du die Gäste im elektronischen System der Gemeinde bzw. Tourismusorganisation, das zugleich die Kurtaxe abrechnet.

  • Frist: Gesetz ohne feste Frist; Gemeinden: Zermatt in der Regel am Anreisetag, Val de Bagnes und Crans-Montana bei Ankunft der Gäste.
  • Weg: Anmeldung als Vermieter bei der Gemeinde; Gäste über das System des Ortes, z. B. zTerminal (Zermatt), elektronischer Ankunftsschein nach Vorgabe des Erhebungsorgans (Val de Bagnes/Verbier).
  • Grundlage: Art. 6f und 6g Gesetz über die Gewerbepolizei (SGS 930.1, seit 1.9.2022); Art. 15 GBB (SGS 935.3); Art. 16 AIG

Kurtaxe und Abgaben

Jede Gemeinde mit anerkanntem Verkehrsverein erhebt eine Kurtaxe pro Nacht nach eigenem, vom Staatsrat homologiertem Reglement. Kantonal befreit sind Kinder unter 6 Jahren, 6 bis 16 Jahre zahlen die Hälfte (Gemeinden können grosszügiger sein). Eigentümer zahlen oft eine Jahrespauschale; das Gesetz erlaubt, dass sie die gelegentliche Vermietung einschliesst. Wie das umgesetzt wird, ist je Destination verschieden. Dazu kommt eine Beherbergungstaxe von höchstens CHF 1 pro Nacht, die der Vermieter zahlt, oder an ihrer Stelle eine Tourismusförderungstaxe. Wer Taxen umgeht, riskiert eine Busse bis CHF 5'000.

  • Wer erhebt: Gemeinde, oft delegiert an Tourismusorganisation (z. B. Zermatt Tourismus, Office du tourisme Verbier).
  • Kantonale Abgabe: Keine kantonale Kurtaxe. Kommunal: Beherbergungstaxe (max. CHF 1/Nacht, Kinder 6–16 halb) oder ersatzweise Tourismusförderungstaxe, beide trägt der Beherberger.
  • Grundlage: Art. 17–30, 44 Gesetz über den Tourismus (SGS 935.1); kommunale Kurtaxen- und Beherbergungstaxenreglemente

Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Wallis nicht ein: Du ziehst sie selbst ein oder zahlst die Pauschale.

Kurtaxe in Gemeinden im Kanton Wallis

Bewilligung und Registrierung

Keine Bewilligung für eine Ferienwohnung ohne hotelmässige Leistungen, aber Anmeldung bei der Gemeinde (Vermieterregister). Bietest du regelmässigen Zimmerservice oder Frühstück an, gilt das als Beherbergung im Sinn des GBB und braucht eine Betriebsbewilligung.

Einschränkungen

Keine kantonale Nächte-Limite. Grenzen setzen Zweitwohnungsgesetz, kommunale Erstwohnungsauflagen, Stockwerkeigentümer-Reglemente und bei Mietwohnungen die Zustimmung der Vermieterschaft.

Zweitwohnungen

Die grossen Walliser Ferienorte liegen weit über 20 Prozent Zweitwohnungen: Neue Ferienwohnungen gibt es dort nur als touristisch bewirtschaftete Wohnung (Einliegerwohnung oder strukturierter Beherbergungsbetrieb). Altrechtliche Wohnungen (vor 11.3.2012) bleiben frei vermietbar; beim Ausbau zählen auch gemeinsame Wellnessräume zur 30-Prozent-Grenze (BGer 1C_317/2025, Val de Bagnes).

Steuern

Keine kantonale Besonderheit gefunden. Ob das Wallis ab 2029 eine Steuer auf selbst genutzte Zweitwohnungen einführt, ist offen.

Aktuell

  • 11. August 2026 · Urteil: Bundesgericht 1C_317/2025 (Val de Bagnes): Wellness- und Gemeinschaftsräume zählen zur 30-Prozent-Erweiterung altrechtlicher Wohnungen Quelle/1845170)
  • 15. April 2026 · in Beratung: Lex Koller: Bund will kantonale Kontingente für Ferienwohnungen senken, das Wallis ist als grösster Ferienwohnungskanton stark betroffen Quelle

Noch offen: Crans-Montana: Das verlinkte Reglement (AP 2024) trägt Platzhalter für Annahme- und Homologationsdatum, ob diese Fassung in Kraft ist, habe ich nicht bestätigt. Saas-Fee und Aletsch Arena: Sätze aus unserer Datei 0069, nicht neu geprüft. Tourismusförderungstaxe Zermatt: Betrag nicht gefunden. Welche Gemeinden statt der Beherbergungstaxe eine Tourismusförderungstaxe erheben, nicht vollständig erfasst. Aktuelle kantonale Vorstösse 2025–2026 zur Kurzzeitvermietung im Wallis nicht gefunden (Suche begrenzt). Inhalt der GBB-Fassung vom 1.1.2025 nicht geprüft.

Häufige Fragen

Muss ich meine Gäste im Kanton Wallis melden?

Wer eine Unterkunft ohne hotelmässige Leistungen an Feriengäste vermietet oder untervermietet, ab einer Nacht, meldet sich bei der Gemeinde an; sie führt ein Vermieterregister (Name, Adresse, genaue Lage, Kapazität).

Zieht Airbnb die Kurtaxe in Wallis ein?

Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Wallis nicht ein: Du ziehst sie selbst ein oder zahlst die Pauschale.

Brauche ich im Kanton Wallis eine Bewilligung?

Keine Bewilligung für eine Ferienwohnung ohne hotelmässige Leistungen, aber Anmeldung bei der Gemeinde (Vermieterregister).

Quellen

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.