Davos stimmt über Erstwohnungen in grösseren Altbauten ab
Am 29. November 2026 entscheidet Davos über den «Wohnungskompromiss», eine Teilrevision des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes. Wird ein Haus mit mindestens vier altrechtlichen Wohnungen abgebrochen und neu gebaut, ausgekernt, im Wohnungsbestand verändert oder in Stockwerkeigentum umgewandelt, müssen mindestens 50 Prozent der bisherigen Hauptnutzfläche Erstwohnraum werden. Die Hälfte davon kannst du mit einer Ersatzabgabe von CHF 4'500 pro Quadratmeter ablösen, für bewirtschaftete Wohnungen ist sie tiefer. Häuser mit weniger als vier Wohnungen sind nicht betroffen.
Für dich: Eine Ferienwohnung im Stockwerkeigentum darfst du laut Abstimmungsbotschaft weiter ohne Nutzungseinschränkung sanieren und um 30 Prozent erweitern. Planst du den Umbau eines ganzen Altbaus, rechne mit dem Erstwohnanteil.
Quellen
Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.