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Ferienwohnung vermieten im Kanton Basel-Stadt: was gilt?

Gästemeldung

Alle Beherbergungsbetriebe, ausdrücklich auch Ferienwohnungen und Airbnb, erfassen die Meldedaten jedes Gastes täglich im kantonalen Meldesystem. Vor dem ersten Gast müssen sie sich registrieren und jedem Gast die BaselCard abgeben. Auch von der Gasttaxe befreite Erwachsene (Basler, Militär) werden erfasst.

  • Frist: Täglich; Registrierung vor Aufnahme der ersten Gäste.
  • Weg: AVS-Online-System von Basel Tourismus (elektronisches Logiernächtemanagement); Registrierung per baselcard@basel.com, Zugang innert zwei Arbeitstagen. Airbnb-Buchungen laufen über ein eigenes Objekt «Ihr Betrieb (Airbnb)».
  • Grundlage: § 35 Gastgewerbegesetz (SG 563.100); §§ 7, 8, 12 Gasttaxengesetz (SG 650.400); Bund: Art. 16 AIG (Meldepflicht für gewerbsmässig beherbergte Ausländerinnen und Ausländer)

Kurtaxe und Abgaben

Der Kanton erhebt eine einheitliche Gasttaxe von CHF 4.20 pro Person und Nacht (seit 1.3.2025, gesetzliches Maximum). Befreit sind Kinder unter 12, Basler Einwohner und Gäste ab dem 31. Tag in derselben Unterkunft. Dafür erhalten die Gäste die BaselCard (ÖV im TNW-Gebiet gratis). Der Gastgeber zieht die Taxe ein und liefert sie dem Amt für Wirtschaft und Arbeit ab; bei Airbnb macht das die Plattform.

  • Wer erhebt: Kanton (Amt für Wirtschaft und Arbeit), mit Basel Tourismus für Meldesystem und BaselCard.
  • Kantonale Abgabe: Die Gasttaxe ist selbst kantonal; keine zusätzliche Gemeindetaxe gefunden.
  • Grundlage: §§ 3, 4, 6 Gesetz betreffend die Erhebung einer Gasttaxe (SG 650.400); Verordnung zur Gasttaxe (SG 650.410)

Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Basel-Stadt selbst ein und liefert sie ab.

Kurtaxe in Gemeinden im Kanton Basel-Stadt

Bewilligung und Registrierung

Für die Gasttaxe ist jede Unterkunft vor dem ersten Gast registrierungspflichtig. Eine gastgewerbliche Betriebsbewilligung (Gebühr CHF 600) brauchen Beherbergungsbetriebe mit mehr als sechs Betten. Kurzzeitvermietung von einer Nacht bis drei Monate gilt nach Praxis des Bau- und Gastgewerbeinspektorats als hotelähnliche, gewerbliche Nutzung.

Einschränkungen

Wohnschutz: Wird eine Wohnung überwiegend kurzzeitig vermietet, ist das eine Zweckentfremdung von Wohnraum und braucht eine Baubewilligung; der Wohnanteilplan muss eingehalten sein. Mehr als 90 Tage Kurzzeitvermietung pro Jahr wertet der Kanton als klares Indiz für gewerbliche Nutzung. Kontrolliert wird heute nur auf Hinweis.

Zweitwohnungen

Nicht relevant (Stadtkanton, weit unter 20 %).

Steuern

Nichts kantonal Spezielles gefunden; Mieteinnahmen sind Einkommen.

Aktuell

  • 23. September 2026 · in Beratung: Grosser Rat überweist Motion Balmer (26.5237) für eine Registrierungspflicht von Kurzzeitvermietungen und Business Apartments, 68 zu 24 Stimmen Quelle
  • 13. Mai 2026 · in Beratung: Regierungsbericht zum Anzug 24.5107 («Wohnen ist kein Gewerbe»): über 90 Tage Kurzzeitvermietung gilt als Indiz für gewerbliche Nutzung, Regierung will den Markt genauer erfassen, Anzug bleibt stehen Quelle
  • 1. März 2025 · in Kraft: Gasttaxe steigt auf CHF 4.20 pro Nacht Quelle

Noch offen: Ob die Betriebsbewilligung auch Wohnungen mit sechs oder weniger Betten trifft, sagt die Behördenseite nicht eindeutig. Busse bei fehlender BaselCard: Gesetz nennt bis CHF 1'000 (§ 15 Abs. 3), Basel Tourismus schreibt bis CHF 3'000 pro Fall. Seiten von basel.com waren für den Abruf gesperrt; Angaben zum AVS-Ablauf aus Suchtreffern.

Häufige Fragen

Muss ich meine Gäste im Kanton Basel-Stadt melden?

Alle Beherbergungsbetriebe, ausdrücklich auch Ferienwohnungen und Airbnb, erfassen die Meldedaten jedes Gastes täglich im kantonalen Meldesystem.

Zieht Airbnb die Kurtaxe in Basel-Stadt ein?

Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Basel-Stadt selbst ein und liefert sie ab.

Brauche ich im Kanton Basel-Stadt eine Bewilligung?

Für die Gasttaxe ist jede Unterkunft vor dem ersten Gast registrierungspflichtig.

Quellen

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.