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Zürich: Gewerbliche Kurzzeitvermietung zählt nicht mehr als Wohnen

Seit 1. September 2026 zählen möblierte Wohnungen, die regelmässig gewerblich für weniger als ein Jahr vermietet werden, etwa über Airbnb oder als Business Apartments, nicht mehr an den vorgeschriebenen Wohnanteil. Diese Nutzung musst du der Stadt melden. Das Bundesgericht hat die Regel am 30. April 2026 bestätigt (1C_401/2024).

Für dich: Vermietest du die eigene Wohnung nur gelegentlich, wenn du weg bist, bist du nicht betroffen. Vermietest du dauerhaft an Kurzzeitgäste, kläre mit der Stadt, ob die Nutzung zulässig ist.

Quellen

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.