Welche Gäste musst du in der Schweiz melden?
Was verlangt der Bund?
Art. 16 des Ausländer- und Integrationsgesetzes sagt: Wer Ausländerinnen oder Ausländer gewerbsmässig beherbergt, muss sie der zuständigen kantonalen Behörde melden. Wie das geht, regelt Art. 18 der Verordnung VZAE:
- Wer ausländische Gäste gegen Entgelt beherbergt, füllt einen Meldeschein nach den Angaben im Ausweis aus.
- Der Gast legt dafür seinen Ausweis vor und unterschreibt den Meldeschein.
- Der Meldeschein geht an die zuständige kantonale Behörde.
- Bei Gruppen genügt eine Liste, die der verantwortliche Reiseleiter unterschreibt.
Wer die Meldepflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, wird nach Art. 120 AIG mit Busse bestraft. Einzelne Kantone sagen genauer, wann Beherbergung gewerbsmässig ist. Solothurn nennt Beherbergung, die regelmässig angeboten wird oder mehr als CHF 10'000 Umsatz im Jahr bringt. Mehr: Gästemeldung nach Bundesrecht.
Was verlangen die Kantone zusätzlich?
Die Kantone bestimmen Stelle, Weg und Frist, und viele dehnen die Pflicht aus. Drei Muster kommen häufig vor:
- Alle Gäste, auch Schweizer: Zug verlangt von allen, die gegen Entgelt beherbergen, einen Meldeschein für jeden Gast, laut Zuger Polizei ausdrücklich auch auf Airbnb. Im Tessin meldest du jede Ankunft innert 24 Stunden der Kantonspolizei. Im Jura gibst du die Gäste täglich auf der Plattform Check-in JU ein.
- Online-Portal: Basel-Stadt erfasst alle Gäste täglich im Meldesystem von Basel Tourismus. Schaffhausen meldet seit Februar 2024 elektronisch über gast.sh.ch, ohne Papier und Unterschrift. In vielen Ferienorten in Bern, Graubünden und im Wallis läuft die Meldung über das System der Gemeinde oder Destination, zusammen mit Kurtaxe und Gästekarte.
- Nur ausländische Gäste: Schwyz und Graubünden verlangen kantonal nur die Meldung ausländischer Gäste. In Graubünden melden Gastgeber trotzdem meist alle Gäste, weil die Gemeinden das für Gästetaxe und Gästekarte verlangen. Genf verlangt für die Meldung ausländischer Gäste ein verifiziertes Konto auf e-démarches.
Die Tabelle zeigt alle Kantone. Details mit Rechtsgrundlage stehen auf der Seite jedes Kantons, zum Beispiel Wallis, Graubünden oder Tessin.
| Kanton | Gästemeldung | Kurtaxe | Airbnb zieht ein |
|---|---|---|---|
| Aargau | Laufend; Aufbewahrung 5 Jahre. | Gegebenenfalls die Gemeinde (nicht belegt). | nein |
| Appenzell Ausserrhoden | Bei Ankunft. | Kurtaxe: Gemeinde (Übertragung an Dritte möglich). | nein |
| Appenzell Innerrhoden | Übernachtungen melden, Abrechnung mindestens jährlich; neue Eigennutzer innert 3 Wochen. | Kanton (Volkswirtschaftsdepartement), Vollzug delegierbar. | nein |
| Basel-Landschaft | Meldeschein bei Ankunft; Gasttaxen-Meldung bis zum 6. | Kanton; Verwaltung durch Baselland Tourismus (Leistungsvereinbarung). | ja |
| Basel-Stadt | Täglich; Registrierung vor Aufnahme der ersten Gäste. | Kanton (Amt für Wirtschaft und Arbeit), mit Basel Tourismus für Meldesystem und BaselCard. | ja |
| Bern | Je nach Gemeinde. | Gemeinde bzw. | nein |
| Freiburg | Kurtaxe: Monatsrelevé bis zum 15. | Centrale fribourgeoise d'encaissement de la taxe de séjour (UFT), Rückverteilung an Regionen und Kanton. | ja |
| Genf | So rasch wie möglich, sobald der Gast die Wohnung bezogen hat. | Kanton (Administration fiscale cantonale). | ja |
| Glarus | Meldeschein bei Ankunft. | Gemeinde (Glarus, Glarus Nord, Glarus Süd); Mittel gehen an VISIT Glarnerland | nein |
| Graubünden | Kanton: Meldeschein bei Ankunft, ein Jahr aufbewahren. | Gemeinde; Erhebung und Bezug oft an die Destination delegiert (z. | nein |
| Jura | Täglich erfassen; Kurtaxen-Daten des Vormonats bis zum 5. | Jura Tourisme im Auftrag des Kantons; 20 Prozent gehen an die Gemeinden. | nein |
| Luzern | Abgaben: je nach Gemeinde, Stadt Luzern per Monatsende, Betrag innert 30 Tagen. | Gemeinde oder beauftragte Stelle (z. | ja |
| Neuenburg | Gäste täglich; Nächteabrechnung alle drei Monate. | Kanton (SCAV), Ertrag an Tourisme neuchâtelois. | nein |
| Nidwalden | Bei Ankunft des Gastes | Kanton (Veranlagung und Bezug) für die Gemeinden | nein |
| Obwalden | Hotels und Camping: innert 24 Stunden. | Kanton (Tourismusabgabe); in Engelberg die Gemeinde | nein |
| Schaffhausen | Täglich bis 02.00 Uhr. | Kanton (Volkswirtschaftsdepartement). | ja |
| Schwyz | Meldeschein bei Ankunft; mindestens zwei Jahre aufbewahren. | Gemeinde bzw. | nein |
| Solothurn | Meldeschein bei Ankunft; drei Jahre im Betrieb zuhanden der Polizei aufbewahren, danach vernichten | Einwohnergemeinde | nein |
| St. Gallen | Bei Ankunft; Aufbewahrung 5 Jahre. | Politische Gemeinde, Übertragung an Dritte möglich (z. | ja |
| Tessin | Innert 24 Stunden nach Ankunft. | Kanton (Satz), Inkasso durch die vier OTR: Lago Maggiore e Valli, Luganese, Mendrisiotto e Basso Ceresio, … | nein |
| Thurgau | Bei Ankunft; Aufbewahrung 5 Jahre. | Nicht belegt. | nein |
| Uri | Bei Ankunft des Gastes (Gästekontrolle); für die Kurtaxe je nach Gemeinde | Gemeinde | nein |
| Waadt | Anmeldung bei der Gemeinde vor der Vermietung; für das Gästeregister keine kantonale Frist genannt. | Gemeinde oder interkommunale Kommission (z. | teilweise |
| Wallis | Gesetz ohne feste Frist; Gemeinden: Zermatt in der Regel am Anreisetag, Val de Bagnes und Crans-Montana bei … | Gemeinde, oft delegiert an Tourismusorganisation (z. | nein |
| Zug | Bei Ankunft des Gastes; Meldescheine bis 31. | Gemeinde, meist durch Zug Tourismus | ja |
| Zürich | Keine Frist publiziert; die Meldungen sind elektronisch zu machen. | Zürich Tourismus (privatrechtlich, über Hotels und Airbnb); keine Gemeinde- oder Kantonsabgabe | ja |
Welche Frist gilt?
Das Bundesrecht nennt keine einheitliche Frist, die Kantone regeln sie. Im Tessin meldest du innert 24 Stunden nach Ankunft, in Basel-Stadt und im Jura täglich, in Schaffhausen täglich bis 02.00 Uhr. Viele Kantone verlangen den Meldeschein bei der Ankunft des Gastes.
Wie lange bewahrst du Meldescheine auf?
Auch das regeln die Kantone, und die Fristen gehen weit auseinander:
| Kanton | Frist |
|---|---|
| Graubünden | ein Jahr (ausländische Gäste) |
| Zug | bis 31. Dezember des Folgejahres, dann vernichten |
| Schwyz | mindestens zwei Jahre |
| St. Gallen | fünf Jahre |
| Thurgau | fünf Jahre nach Abreise |
| Basel-Landschaft | zehn Jahre, geschützt aufbewahrt |
| Jura | Check-in JU löscht die Daten nach zwei Jahren |
Was gilt beim Datenschutz?
Meldescheine enthalten Personendaten. Nach dem Datenschutzgesetz bearbeitest du nur, was für den Zweck nötig ist, schützt die Daten mit geeigneten Massnahmen und informierst die Gäste, wenn du Daten beschaffst. Brauchst du die Daten nicht mehr, vernichtest oder anonymisierst du sie (Art. 6, 8 und 19 DSG).
Beim Ausweis gehen die Kantone auseinander. Die Waadt verlangt im Gästeregister eine Kopie von Pass oder Identitätskarte. Im Tessin erfasst du Art und Nummer des Ausweises, eine Fotokopie ist nicht vorgesehen. Mehr: Datenschutz beim Meldeschein.
Was ändert sich mit EasyGov?
Der Bundesrat hat am 26. August 2026 die Vernehmlassung zu einer Änderung der VZAE eröffnet. Sie geht auf die Motion 21.4426 zurück und läuft bis 27. November 2026. Geplant ist:
- Du kannst die Meldung ausländischer Gäste elektronisch übermitteln, ohne Unterschrift des Gastes.
- Dafür prüfst du, ob die Daten des Gastes zum vorgelegten Ausweis passen.
- Die Archivierung der Meldescheine auf Papier fällt weg.
- Die nationale Lösung läuft über die Plattform EasyGov. Kantone mit gut funktionierenden eigenen Systemen können diese weiter nutzen.
Ein Datum für das Inkrafttreten nennt der Bundesrat nicht. Bis dahin gelten Meldeschein und Unterschrift nach Art. 18 VZAE und die Regeln deines Kantons.
Wie macht Stovita den Meldeschein?
- Für jeden bestätigten Aufenthalt legt Stovita einen Meldeschein an, auch für Buchungen von Airbnb oder Booking.com.
- Der Gast füllt ihn vor der Anreise online aus, in der Gäste-App im Browser, ohne Download. Ein Ausweisbild braucht und speichert Stovita nicht. Für Kinder fragt Stovita nur das Alter.
- Verlangt die Gemeinde die Meldung, erinnert Stovita den Gast per Mail 7 und 2 Tage vor der Anreise und am Anreisetag, sofern eine E-Mail-Adresse vorliegt.
- Bei der Ankunft prüfst du den Ausweis und bestätigst die Prüfung in Stovita.
- Du übermittelst die Meldung auf dem Weg, den deine Gemeinde vorgibt.
- Stovita archiviert die Meldescheine und löscht die Personendaten automatisch nach der Frist, die für deine Gemeinde hinterlegt ist. Verlangt dein Kanton eine lange Aufbewahrung, etwa zehn Jahre in Basel-Landschaft, prüfe diese Frist in Stovita.
Verlangt die Gemeinde eine Unterschrift, bestätigt der Gast online mit seinem eingetippten Namen. Ob deine Meldestelle das anstelle einer Unterschrift auf Papier annimmt, regelt der Kanton.
Lass deine Gäste den Meldeschein online ausfüllen. Die Basis von Stovita bleibt kostenlos.
Kostenlos registrierenHäufige Fragen
Muss ich Schweizer Gäste melden?
Nach Bundesrecht nicht, Art. 16 AIG betrifft ausländische Gäste. Viele Kantone verlangen aber alle Gäste, etwa Zug, Tessin, Basel-Stadt, Schaffhausen und Jura. Schau in der Tabelle nach deinem Kanton.
Gilt die Meldepflicht auch für Airbnb-Gastgeber?
Die Pflicht hängt nicht an der Plattform, sondern daran, dass du Gäste gegen Entgelt beherbergst. Die Zuger Polizei und die Stadt Zürich nennen private Gastgeber auf Plattformen ausdrücklich.
Darf ich eine Kopie des Ausweises machen?
Das regelt der Kanton. Die Waadt verlangt eine Kopie im Gästeregister, im Tessin ist keine Fotokopie vorgesehen. Stovita speichert kein Ausweisbild.
Ab wann gilt der digitale Meldeschein über EasyGov?
Das steht noch nicht fest. Die Vernehmlassung läuft bis 27.11.2026, danach entscheidet der Bundesrat. Bis dahin gelten die heutigen Regeln.
Was droht, wenn ich Gäste nicht melde?
Nach Art. 120 AIG eine Busse. In Zug kostet ein Verstoss laut Zuger Polizei CHF 100 Ordnungsbusse.
Quellen
- Art. 16 und 120 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) (geprüft 6. November 2026)
- Art. 18 Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE, SR 142.201) (geprüft 6. November 2026)
- Bundesrat: Bund will Meldewesen in der Beherbergung digitalisieren (26.8.2026) (geprüft 6. November 2026)
- Art. 6, 8 und 19 Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Solothurn: Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (BGS 940.11) (geprüft 6. November 2026)
- Zuger Polizei: Gastmeldeschein (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Tessin: Regolamento sulle notifiche degli ospiti alla Polizia cantonale (RL 942.120) (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Jura: Ordonnance sur le tourisme (RSJU 935.211.1) (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Basel-Stadt: Gastgewerbegesetz (SG 563.100) (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Schaffhausen: Elektronische Gästekontrolle (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Schwyz: Merkblatt Airbnb (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Graubünden: Ausführungsbestimmungen zum Gastwirtschaftsgesetz (BR 945.110) (geprüft 6. November 2026)
- Interlaken: Interlaken Pass für Beherbergende (Meldeschein über die Destination) (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Wallis: Gesetz über die Gewerbepolizei (SGS 930.1) (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Genf: Annoncer l'hébergement d'une personne étrangère (geprüft 6. November 2026)
- Kanton St. Gallen: Polizeigesetz (sGS 451.1) (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Thurgau: Gastgewerbe- und Alkoholhandelsgesetz (RB 554.51) (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Basel-Landschaft: Gastgewerbegesetz (SGS 540) (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Waadt: Informations relatives aux locations de type Airbnb (geprüft 6. November 2026)
- Stadt Zürich: Informationen für Beherbergende (geprüft 6. November 2026)
Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.