Was muss ich erledigen, bevor ich meine Ferienwohnung vermiete?
Diese Liste führt dich vom Entscheid bis zur ersten Abrechnung. Hake ab, was erledigt ist. Die Details zu jedem Punkt findest du im Leitfaden Ferienwohnung vermieten.
1. Darf ich vermieten?
- Grundbuchauszug geholt und geprüft, ob eine Nutzungsbeschränkung nach Zweitwohnungsgesetz angemerkt ist (Zweitwohnungsgesetz).
- Im Stockwerkeigentum: Begründungsakt, Reglement und Protokolle auf Vermietungsregeln geprüft (Stockwerkeigentum).
- Als Mieterin oder Mieter: Zustimmung der Vermieterschaft eingeholt, am besten schriftlich (Untervermietung).
- Als Person im Ausland: Auflagen der Lex-Koller-Bewilligung gelesen; ganzjährige Vermietung ist nicht erlaubt (Lex Koller).
- Regeln von Kanton und Stadt geprüft: Bewilligung, Registrierung, Nächte-Limiten, Mindestaufenthalt (Recht nach Kanton).
- Entschieden, ob du Frühstück oder Service anbietest, und die Folgen geprüft (Frühstück und Brandschutz).
2. Anmelden und absichern
- Bei Gemeinde oder Tourismusorganisation als Vermieter angemeldet, Zugang zum Meldesystem erhalten (Kurtaxe).
- Weg und Frist der Gästemeldung im Kanton geklärt (Meldeschein).
- Im Tessin die Identifikationsnummer der Agenzia turistica ticinese beantragt, in der Stadt Luzern die Nummer der Stadt.
- Versicherung schriftlich über die Vermietung informiert und Deckung bestätigen lassen (Versicherung).
- Datenschutzerklärung und Hinweis für Gäste vorbereitet (Datenschutz).
3. Wohnung vorbereiten
- Bettwäsche und Frottee mindestens zweimal pro Bett vorhanden.
- Küche komplett: Geschirr für alle Betten, Pfannen, Messer, Kaffeemaschine, Grundvorrat.
- WLAN getestet, Passwort in der Hausmappe.
- Hausmappe mit Check-in, Hausregeln, Abfall, Heizung, Notrufnummern 118, 144 und 117.
- Rauchmelder montiert, Löschdecke in der Küche.
- Abschliessbarer Schrank für deine privaten Sachen.
- Schlüsselübergabe geregelt: persönlich, Schlüsselbox oder Nachbar.
4. Preise und Regeln festlegen
- Kosten pro Nacht gerechnet und Gebühren der Kanäle eingerechnet (Preis berechnen).
- Saisonpreise und Mindestnächte festgelegt.
- Reinigungsgebühr berechnet (Endreinigung).
- Kurtaxe der Gemeinde pro Person und Nacht notiert; sie kommt separat auf die Rechnung.
- Storno, Anzahlung, Kaution und Hausregeln schriftlich festgehalten (Mietrecht).
5. Inserat und Kanäle
- Fotos bei Tageslicht gemacht, Rechte an fremden Bildern geklärt (Fotos und Beschreibung).
- Ehrliche Beschreibung in zwei Sprachen geschrieben, mit Distanzen und Kosten.
- Kanäle gewählt: Plattformen, Tourismusbüro, eigene Website (Plattformen).
- Kalender aller Kanäle synchronisiert, damit keine Doppelbuchung entsteht (Channel Manager).
- Eigene Buchungsseite mit Impressum und Endpreis online (Direktbuchungen).
6. Die erste Buchung
- Anfrage geprüft und Endpreis mit Reinigung, Extras und Kurtaxe bestätigt.
- QR-Rechnung für die Anzahlung geschickt, Zahlungseingang kontrolliert.
- Gast um die Daten für den Meldeschein gebeten.
- Anreise-Infos und Hausregeln einige Tage vor der Ankunft geschickt.
- Bei Ankunft Ausweis geprüft und Meldeschein vollständig, mit Unterschrift, solange die Bundesregel gilt (Gästemeldung).
- Meldung in der Frist des Kantons übermittelt.
7. Nach dem Aufenthalt und die erste Abrechnung
- Reinigung erledigt, Inventar und Schäden mit Foto festgehalten.
- Restzahlung und allfällige Extras abgerechnet.
- Kurtaxe in der Frist der Gemeinde abgerechnet und abgeliefert.
- Meldescheine so lange aufbewahrt, wie der Kanton verlangt, danach gelöscht.
- Einnahmen, Nächte und Kosten für die Steuererklärung notiert (Steuern).
- Umsatz im Blick: Ab CHF 100'000 im Jahr wirst du MWST-pflichtig (MWST).
Stovita hilft dir bei den Punkten 4 bis 7: Kalender für alle Kanäle, eigene Buchungsseite, Endpreis mit Kurtaxe, QR-Rechnung, Online-Meldeschein, Reinigungsplan und vorbereitete Kurtaxen-Abrechnungen.
Kostenlos registrierenHäufige Fragen
Brauche ich eine Bewilligung, um meine Ferienwohnung zu vermieten?
Eine nationale Bewilligung gibt es nicht. Kantone und Städte verlangen teils eine Anmeldung, Registrierung oder ab einer Grenze eine Bewilligung, etwa Genf und Waadt ab 90 Tagen für ganze Wohnungen. Prüfe deinen Kanton unter Recht.
Was mache ich zuerst?
Kläre, ob du vermieten darfst: Grundbuch, Reglement oder Mietvertrag und die Regeln deiner Gemeinde. Erst danach lohnen sich Fotos und Inserate.
Welche Notrufnummern gehören in die Hausmappe?
118 für die Feuerwehr, 144 für die Sanität und 117 für die Polizei, dazu deine eigene Nummer und die Adresse der Wohnung.
Wann muss ich die Kurtaxe abrechnen?
Das bestimmt die Gemeinde oder der Kanton. Im Tessin melden private Vermieter die Nächte bis 5. Januar, in Basel-Landschaft bis zum 6. des Folgemonats, im Jura bis zum 5. Alle Regeln stehen unter Kurtaxe.
Quellen
- Bundesrat: Meldewesen in der Beherbergung digitalisieren, Vernehmlassung (26.8.2026) (geprüft 6. November 2026)
- VZAE (SR 142.201), Art. 18 Meldeverfahren (geprüft 6. November 2026)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20), Art. 10 (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Genf: Wohnung über Plattformen vermieten (90 Tage) (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Waadt: Hébergement type Airbnb (90 Tage) (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Tessin: RLTur (ATT-Plattform, Fristen) (geprüft 6. November 2026)
- Stadt Luzern: Kurzzeitvermietung (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Basel-Landschaft: Gasttaxengesetz (SGS 548) (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Jura: Ordonnance sur le tourisme (OTour) (geprüft 6. November 2026)