Graubünden plant eine Steuer auf selbst genutzte Zweitwohnungen
Als Ersatz für den wegfallenden Eigenmietwert schlägt die Regierung eine besondere Liegenschaftssteuer von 1,5 Promille des Vermögenssteuerwerts vor, für Zweitwohnungen, die überwiegend selbst genutzt werden. Gemeinden und Kirchen sollen selbst entscheiden, ob sie eine solche Steuer ebenfalls erheben. Die Vernehmlassung läuft bis 27. November 2026, geplant ist der 1. Januar 2029.
Für dich: Vermietest du deine Bündner Ferienwohnung überwiegend, dürfte sie nicht darunter fallen. Wo die Grenze liegt, ist noch offen: Halte deine Belegung sauber fest.
Quellen
Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.