Zweitwohnungsgesetz: Sauna und Pool zählen zur Wohnfläche
Altrechtliche Wohnungen, die schon vor dem 11. März 2012 bestanden, dürfen bei einem Umbau um höchstens 30 Prozent Hauptnutzfläche wachsen. Das Bundesgericht hat am 11. August 2026 entschieden, dass Fitnessraum, Sauna, Pool und Spielzimmer zu dieser Fläche zählen, auch wenn mehrere Wohnungen sie teilen (1C_317/2025, Val de Bagnes). Die Baubewilligung im beurteilten Fall bleibt aufgehoben.
Für dich: Planst du den Ausbau einer altrechtlichen Ferienwohnung mit Wellnessbereich, rechne diese Räume in die 30 Prozent ein.
Quellen
Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.