Für Ferienwohnungen in der Schweiz

Deine Ferienwohnung. Direkt gebucht.

Füg den Link zu deinem Inserat ein. Stovita übernimmt Fotos, Texte, Ausstattung und Adresse und macht daraus deine eigene Buchungs-Website. Du prüfst, legst Preise fest und gehst live.

Airbnb, Expedia oder eigene Website. Ohne Link erfasst du von Hand.

  • Gratis loslegen
  • Keine Kommission auf Direktbuchungen
  • Gast zahlt direkt an dich

Illustration: Ein Beispiel-Inserat zerfällt in Fotos, Titel, Adresse und Ausstattung und setzt sich in Stovita neu zusammen, als Website, Kalender und Gäste-App.

Kalender

Ein Kalender.
Alle Kanäle.

Airbnb, Booking.com, Vrbo und e-domizil laufen per Kalender-Link (iCal) in einem Kalender zusammen. Mit Doppelbuchungs-Schutz. Gibt es trotzdem einen Konflikt, bekommst du eine Mail.

Nach dem Import

Von der Anfrage bis zur Abrechnung.

01 · Anfragen

Anfrage rein. QR-Rechnung raus.

Buchung auf Anfrage mit exaktem Endpreis: Übernachtung, Reinigung, Extras, Kurtaxe. Mit der Bestätigung geht die QR-Rechnung raus. Der Gast zahlt per Überweisung, TWINT oder bar direkt an dich.

  • Anzahlung und Rest
  • Erinnerungen
  • Alpi schreibt Entwürfe
Stovita-Übersicht «Heute» mit offenen Buchungsanfragen

Zahlteil · QR-Rechnung

Konto, Betrag und Referenz inklusive

Entwurf von AlpiDanke für deine Anfrage! Der Endpreis für 3 Nächte steht unten …

Du entscheidest

02 · Betrieb

Putzen, Team, Abrechnung. Erledigt.

Reinigungsplan, Team-App ohne Login, Schadenfälle, Eigentümer-Abrechnungen und Berichte.

  • Reinigungsplan
  • Team-App ohne Login
  • Berichte
Stovita-Objektliste mit Kanälen, Belegung und Meldewesen

Reinigung · Beispiel

Sa 10:00 Chalet Bergblick

Team-App: erledigt

03 · Website und Gäste-App

Deine Website. Deine Gäste-App.

Website mit Buchungsstrecke in DE, FR, IT, EN, auf deiner Domain oder unter stays.swissactivities.com/dein-name. Gäste checken online ein und buchen Extras, im Browser ohne Download.

  • Impressum aus deinen Angaben
  • Statistik ohne Cookies
  • Alpi als Concierge
Stovita-Website-Builder mit Vorschau einer Ferienwohnungs-Website
Gäste-App mit erledigtem Online-Check-in
Alpi als Concierge in der Gäste-App

04 · Kurtaxe und Meldewesen

Kurtaxe und Meldeschein. Vorbereitet.

Nach den Regeln deiner Gemeinde, mit Quelle und Gültigkeitsdatum. Online-Meldeschein ohne Ausweisbild, Abrechnungen vorbereitet. Deine Nächte zählt Stovita über alle Kanäle, für Limiten wie 90 Nächte im Jahr.

  • Online-Meldeschein
  • Abrechnung vorbereitet
  • Quelle und Gültigkeit
Meldewesen und KurtaxeBeispiel · Chalet Bergblick
  • KurtaxeRegel der GemeindeQuelle · gültig ab
  • Meldescheinonline, ohne Ausweisbild2 von 2 erfasst
  • Abrechnungvorbereitetzum Prüfen
  • KanäleAirbnb · Booking.com · Direktgezählt

64von 90 NächtenBeispiel · alle Kanäle

Recht und News

Was sich gerade ändert.

Städte, Kantone und der Bund regeln die Vermietung von Ferienwohnungen neu. Immer mit Quelle.

Recht & News Stand · 14 Meldungen
  1. Das Parlament hat den Sondersatz für Beherbergung in der Schlussabstimmung vom 2. Oktober 2026 um vier Jahre verlängert. Ohne Verlängerung wären Übernachtungen ab 2028 zum Normalsatz von 8,1 Prozent besteuert worden. Die Referendumsfrist läuft noch.

    Für dich: Bist du mehrwertsteuerpflichtig (in der Regel ab CHF 100'000 Umsatz im Jahr), rechnest du Übernachtungen weiter mit 3,8 Prozent ab.

    Quelle: cash.ch
  2. Der Grosse Rat hat am 23. September 2026 eine Motion mit 68 zu 24 Stimmen an die Regierung überwiesen. Wer eine Wohnung über Plattformen wie Airbnb oder als Business Apartment anbietet, soll sich vor dem Start bei der Behörde registrieren. Die Regierung muss nun eine Gesetzesänderung ausarbeiten, ein Zeitplan steht noch aus.

    Für dich: Noch ändert sich nichts. Vermietest du in Basel, behalte die Gesetzesänderung im Auge.

    Quelle: htr hotelrevue
  3. Seit 1. September 2026 zählen möblierte Wohnungen, die regelmässig gewerblich für weniger als ein Jahr vermietet werden, etwa über Airbnb oder als Business Apartments, nicht mehr an den vorgeschriebenen Wohnanteil. Diese Nutzung musst du der Stadt melden. Das Bundesgericht hat die Regel am 30. April 2026 bestätigt (1C_401/2024).

    Für dich: Vermietest du die eigene Wohnung nur gelegentlich, wenn du weg bist, bist du nicht betroffen. Vermietest du dauerhaft an Kurzzeitgäste, kläre mit der Stadt, ob die Nutzung zulässig ist.

    Quelle: Stadt Zürich, Medienmitteilung
  4. Als Ersatz für den wegfallenden Eigenmietwert schlägt die Regierung eine besondere Liegenschaftssteuer von 1,5 Promille des Vermögenssteuerwerts vor, für Zweitwohnungen, die überwiegend selbst genutzt werden. Gemeinden und Kirchen sollen selbst entscheiden, ob sie eine solche Steuer ebenfalls erheben. Die Vernehmlassung läuft bis 27. November 2026, geplant ist der 1. Januar 2029.

    Für dich: Vermietest du deine Bündner Ferienwohnung überwiegend, dürfte sie nicht darunter fallen. Wo die Grenze liegt, ist noch offen: Halte deine Belegung sauber fest.

    Quelle: Kanton Graubünden, Medienmitteilung
  5. Altrechtliche Wohnungen, die schon vor dem 11. März 2012 bestanden, dürfen bei einem Umbau um höchstens 30 Prozent Hauptnutzfläche wachsen. Das Bundesgericht hat am 11. August 2026 entschieden, dass Fitnessraum, Sauna, Pool und Spielzimmer zu dieser Fläche zählen, auch wenn mehrere Wohnungen sie teilen (1C_317/2025, Val de Bagnes). Die Baubewilligung im beurteilten Fall bleibt aufgehoben.

    Für dich: Planst du den Ausbau einer altrechtlichen Ferienwohnung mit Wellnessbereich, rechne diese Räume in die 30 Prozent ein.

    Quelle: Bär & Karrer (Mondaq)
  6. Der Nationalrat hat eine Motion von Jacqueline de Quattro (FDP/VD) mit 94 zu 91 Stimmen knapp angenommen. Der Bundesrat soll eine Grundlage schaffen, um Daten zu Vermietungen über Plattformen wie Airbnb zu erheben, nach dem Vorbild der EU. Jetzt entscheidet der Ständerat.

    Für dich: Vorerst ändert sich nichts: Eine nationale Registrierungs- oder Meldepflicht gibt es bisher nicht.

    Quelle: Blick
  7. Die EU-Verordnung 2024/1028 gilt in allen EU-Staaten. Wo ein Land oder eine Gemeinde eine Registrierung verlangt, brauchen Gastgeber eine Registrierungsnummer. Die Plattformen müssen sie im Inserat zeigen und Buchungsdaten regelmässig an die Behörden melden.

    Für dich: Für deine Wohnung in der Schweiz gilt die Verordnung nicht. Vermietest du auch in der EU, etwa in Italien oder Frankreich, brauchst du dort je nach Ort eine Nummer.

    Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1028
  8. In Genf darfst du eine Wohnung höchstens 90 Tage im Jahr an Kurzzeitgäste vermieten. Laut Medienberichten vom April 2026 bereitet der Staatsrat ein obligatorisches Register vor, damit sich diese Grenze kontrollieren lässt. Einen Gesetzesentwurf oder ein Datum gibt es noch nicht.

    Für dich: Halte die 90 Tage ein und führe Buch über deine Nächte: Mit einem Register werden Kontrollen einfacher.

    Quelle: 20 minutes
  9. Der Bundesrat setzt die vom Volk am 28. September 2025 angenommene Reform auf den 1. Januar 2029 in Kraft. Für selbst genutztes Wohneigentum fallen dann Eigenmietwert und Unterhaltsabzug weg, bei vermieteten Liegenschaften bleibt der Unterhaltsabzug. Die Kantone dürfen neu eine Steuer auf überwiegend selbst genutzte Zweitliegenschaften erheben.

    Für dich: Ob deine Ferienwohnung als überwiegend selbst genutzt gilt, wird für eine kantonale Zweitwohnungssteuer wichtig. Halte deine Belegung fest.

    Quelle: Bundesrat, Medienmitteilung
  10. Im Tessin brauchst du seit 1. Februar 2022 eine Identifikationsnummer der Agenzia turistica ticinese, ohne sie darf kein Inserat erscheinen. Seit 2023 zieht die Verordnung zum kantonalen Baugesetz bei 90 Tagen touristischer Vermietung im Jahr eine Grenze. Eine Motion von Grossrat Aron Piezzi (FDP) vom 23. März 2026 will sie auf 180 Tage anheben, entschieden ist noch nichts.

    Für dich: Prüfe, ob alle deine Tessiner Inserate die ID-Nummer tragen, und halte bis zu einem Entscheid die 90 Tage ein.

    Quelle: Corriere del Ticino
  11. Seit der Publikation am 11. März 2026 gilt in Interlaken für zwei Jahre eine Planungszone. In Wohn-, Misch- und Kernzonen braucht jede Umnutzung einer Wohnung zur touristischen Kurzzeitvermietung eine Baubewilligung, ob gewerblich oder nicht. Dasselbe gilt, wenn aus einer Erstwohnung eine Zweitwohnung wird.

    Für dich: Willst du in Interlaken eine Wohnung neu an Feriengäste vermieten, hol vorher die Baubewilligung ein.

    Quelle: Gemeinde Interlaken
  12. Seit 1. Januar 2025 dürfen Räume, die seit 2010 aus Wohnraum entstanden sind oder für die Wohnraum abgebrochen wurde, höchstens 90 Nächte im Jahr an Gäste vermietet werden. Vermietest du kurzzeitig, registrierst du dein Objekt bei der Stadt und gibst die ID-Nummer im Inserat an. Das Kantonsgericht hat das Reglement am 10. November 2025 bestätigt, eine Beschwerde ans Bundesgericht ist hängig; bis dahin gilt die Regel.

    Für dich: Zähle deine Nächte pro Objekt über alle Kanäle: Mehrere Plattformen haben der Stadt einen Datenaustausch zugesichert.

    Quelle: Stadt Luzern, Medienmitteilung
  13. Die Stimmberechtigten haben die Mietrechtsänderung zur Untermiete mit 51,6 Prozent Nein abgelehnt. Damit gilt weiter Artikel 262 OR: Als Mieterin oder Mieter brauchst du für jede Untervermietung, auch über Airbnb, die Zustimmung der Vermieterschaft. Sie darf sie nur aus den gesetzlichen Gründen verweigern.

    Für dich: Vermietest du eine Mietwohnung ohne Zustimmung weiter, riskierst du die Kündigung.

    Quelle: Bundesamt für Statistik
  14. Seit 1. Juli 2022 meldest du die Vermietung an Feriengäste bei deiner Gemeinde und führst ein Gästeregister. In Bezirken mit Wohnungsmangel brauchst du eine Bewilligung, wenn du eine Wohnung mehr als 90 Tage im Kalenderjahr über eine Plattform vermietest (Formular QP 53, über die Gemeinde). Ausnahmen gibt es etwa für Wohnungen, die du zuletzt selbst bewohnt hast, oder für Häuser mit höchstens zwei Wohnungen.

    Für dich: Melde dich bei der Gemeinde an und zähle deine Nächte: Über 90 Tage brauchst du in Mangelbezirken eine Bewilligung.

    Quelle: Kanton Waadt

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Quelle und die Regeln deiner Gemeinde.

Kosten

Kosten: CHF 0

Heute stellt Stovita keine Rechnung.

Was Stovita kostet
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Kommission auf Direktbuchungen0 %
Zahlung vom Gastdirekt an dichQR-Rechnung: Überweisung, TWINT oder bar
folgtOnline-Zahlungbei der Buchung
demnächstMarktplatz auf swissactivities.com12 % pro Buchunginkl. Zahlung, nur Übernachtungen

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