Ferienwohnung vermieten im Kanton Zürich: was gilt?
Gästemeldung
Wer Gäste beherbergt, führt eine Gästekontrolle und stellt Meldescheine aus. Laut Stadtpolizei gilt das auch für Private, die ihre Wohnung über Plattformen regelmässig gegen Entgelt vermieten. Ausländische Gäste sind bei gewerbsmässiger Beherbergung zusätzlich nach Bundesrecht zu melden.
- Frist: Keine Frist publiziert; die Meldungen sind elektronisch zu machen.
- Weg: Elektronisch an die Kantonspolizei Zürich; die Formulare gibt es über hotelkontrolle@kapo.zh.ch.
- Grundlage: § 21 Abs. 4 Polizeigesetz Kanton Zürich (PolG, LS 550.1); Art. 16 AIG (SR 142.20)
Kurtaxe und Abgaben
Der Kanton Zürich kennt keine gesetzliche Kurtaxe. In der Stadt Zürich gibt es die City Tax von Zürich Tourismus, CHF 3.50 pro Person und Nacht (seit Mai 2023, vorher 2.50). Sie wird bei Hotels und Airbnb-Gastgebern erhoben und deckt rund 65 Prozent der Mittel von Zürich Tourismus. Airbnb zieht sie für Buchungen im ganzen Kanton bis 30 Nächte selbst ein. Pauschalen für Ferienwohnungen sind keine bekannt.
- Wer erhebt: Zürich Tourismus (privatrechtlich, über Hotels und Airbnb); keine Gemeinde- oder Kantonsabgabe
- Kantonale Abgabe: Keine
- Grundlage: Keine gesetzliche Grundlage; City Tax auf Vertragsbasis (Vereinbarung Zürich Tourismus mit Airbnb seit 1.8.2018)
| Gemeinde | Satz |
|---|---|
| Stadt Zürich | CHF 3.50 pro Person und Nacht (City Tax) Quelle |
Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Zürich selbst ein und liefert sie ab.
Kurtaxe in Gemeinden im Kanton Zürich
Bewilligung und Registrierung
Keine kantonale Bewilligung oder Registrierung. Stadt Zürich: Ist Wohnnutzung bewilligt, braucht Kurzzeitvermietung keine Baubewilligung. Wer eine Wohnung zum Business Apartment umnutzt, reicht seit 1.9.2026 ein Baugesuch ein, auch ohne Bauarbeiten. In Baugesuchen ist die Mietdauer der Wohnnutzung anzugeben. Gewerbliche Kurzzeitvermietung muss der Eigentümer der Stadt melden (Amt für Baubewilligungen).
Einschränkungen
Stadt Zürich, seit 1.9.2026 (BZO-Teilrevision «Nichtanrechenbarkeit an Wohnanteil»): Wohnungen, die regelmässig gewerblich für weniger als ein Jahr vermietet werden und in denen niemand seinen Hauptwohnsitz hat, zählen nicht mehr zum vorgeschriebenen Wohnanteil. Wird der Wohnanteil einer Parzelle dadurch nicht mehr erreicht, sind die Wohnungen wieder langfristig zu vermieten; die Bestandesgarantie gilt für gewerbliche Kurzzeitvermietung grundsätzlich nicht. Erlaubt bleibt, die eigene Wohnung gelegentlich während Abwesenheiten zu vermieten. Eine einmalige Vermietung unter einem Jahr pro fünf Jahre gilt nicht als regelmässig. Den Wohnanteil einer Parzelle zeigt die Katasterauskunft der Stadt.
Zweitwohnungen
Keine Zürcher Gemeinde liegt über 20 Prozent (Stadt Zürich 9,0 %, Winterthur 6,7 %; ARE-Wohnungsinventar Okt. 2026). Das Zweitwohnungsgesetz schränkt hier nichts ein.
Steuern
Nichts kantonal Spezielles gefunden. Mieteinnahmen sind als Einkommen zu versteuern; der Eigenmietwert fällt schweizweit ab 2029 weg.
Aktuell
- 1. September 2026 · in Kraft: Stadt Zürich: Gewerbliche Kurzzeitvermietung zählt nicht mehr an den Wohnanteil, Meldepflicht für Eigentümer Quelle
- 30. April 2026 · Urteil: Bundesgericht weist Beschwerden gegen die BZO-Regel zur Kurzzeitvermietung ab (1C_401/2024) Quelle
- 4. September 2025 · in Beratung: Volksinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb und Business Apartments regulieren» (max. 90 Tage pro Jahr) eingereicht; Stadtrat erklärte sie im März 2026 für gültig, Gegenvorschlag bis 4.1.2027 Quelle
Noch offen: Frist und Portal der elektronischen Gästemeldung an die Kapo ZH nicht publiziert. Rechtsnatur der City Tax: nur Comparis und ein Zuger Dokument nennen sie freiwillig; eine amtliche Aussage dazu fehlt. Airbnb-Hilfeartikel 1739 nennt noch CHF 2.50, Artikel 2291 CHF 3.50. City Tax in Winterthur und anderen Gemeinden nicht belegt (nur Hotelportale nennen CHF 3.50). Abstimmungstermin zur Initiative noch offen; genaues Datum des Stadtratsbeschlusses (März 2026) nicht geprüft.
Häufige Fragen
Muss ich meine Gäste im Kanton Zürich melden?
Wer Gäste beherbergt, führt eine Gästekontrolle und stellt Meldescheine aus.
Zieht Airbnb die Kurtaxe in Zürich ein?
Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Zürich selbst ein und liefert sie ab.
Brauche ich im Kanton Zürich eine Bewilligung?
Keine kantonale Bewilligung oder Registrierung.
Quellen
- Stadt Zürich: Kurzzeitvermietungen (Regeln, Kontaktformular) (geprüft 6. November 2026)
- Stadt Zürich: Informationen für Beherbergende (Meldepflicht) (geprüft 6. November 2026)
- Merkblatt Stadtpolizei «Rechtliche Informationen für Beherbergende» (PDF) (geprüft 6. November 2026)
- Katasterauskunft Stadt Zürich (Wohnanteil der Parzelle) (geprüft 6. November 2026)
Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.