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Eigenmietwert fällt 2029, Kantone dürfen Zweitwohnungen besteuern

Der Bundesrat setzt die vom Volk am 28. September 2025 angenommene Reform auf den 1. Januar 2029 in Kraft. Für selbst genutztes Wohneigentum fallen dann Eigenmietwert und Unterhaltsabzug weg, bei vermieteten Liegenschaften bleibt der Unterhaltsabzug. Die Kantone dürfen neu eine Steuer auf überwiegend selbst genutzte Zweitliegenschaften erheben.

Für dich: Ob deine Ferienwohnung als überwiegend selbst genutzt gilt, wird für eine kantonale Zweitwohnungssteuer wichtig. Halte deine Belegung fest.

Quellen

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.