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Muss ich Gäste meiner Ferienwohnung der Polizei melden?

Was verlangt das Bundesrecht?

Das Ausländer- und Integrationsgesetz sagt kurz: Wer Ausländerinnen oder Ausländer gewerbsmässig beherbergt, muss sie der zuständigen kantonalen Behörde melden (Art. 16 AIG). Die Verordnung präzisiert das Verfahren (Art. 18 VZAE):

  • Wer eine Ausländerin oder einen Ausländer gegen Entgelt beherbergt, füllt einen Meldeschein nach den Angaben im Ausweis aus.
  • Der Gast unterschreibt den Meldeschein und legt dafür seinen Ausweis vor.
  • Du übermittelst den Meldeschein der zuständigen kantonalen Behörde.
  • Bei Gruppen genügt eine Liste, die die Reiseleitung unterschreibt.

Wer die Meldepflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, wird mit Busse bestraft (Art. 120 Abs. 1 Bst. a AIG). Was «gewerbsmässig» genau heisst, definiert das AIG nicht. Die Verordnung spricht von Beherbergung «gegen Entgelt». Wer seine Ferienwohnung gegen Geld an Gäste vermietet, sollte also davon ausgehen, dass er melden muss.

Schweizer Gäste erfasst das Bundesrecht nicht. Ob du auch sie melden musst, regelt dein Kanton.

Was ändert sich mit EasyGov?

Der Bundesrat hat am 26. August 2026 eine Vernehmlassung eröffnet, die bis 27. November 2026 dauert. Grundlage ist die Motion 21.4426. Geplant ist:

  • Du meldest ausländische Gäste elektronisch über EasyGov, ohne Unterschrift des Gasts.
  • Du prüfst, ob die Daten zum vorgelegten Ausweis passen.
  • Die Archivierung von Papier-Meldescheinen fällt weg.
  • Kantone mit eigenem funktionierendem System dürfen es behalten.

Ein Datum für das Inkrafttreten nennt der Bundesrat nicht. Bis die Änderung gilt, gelten Meldeschein und Unterschrift weiter.

Wie unterscheiden sich die Kantone?

Details je Kanton findest du auf den Seiten zu Tessin, Basel-Stadt, Schaffhausen, Jura, Zug, Zürich, Genf, Graubünden, Schwyz und Wallis. Oft hängt die Gästemeldung an der Kurtaxe: In vielen Ferienorten meldest du die Gäste im System der Tourismusorganisation, und daraus entsteht die Abrechnung. Die Übersicht aller Kantone steht unter Meldeschein.

Was heisst das für dich?

  1. Kläre bei deiner Gemeinde oder Tourismusorganisation, welches System gilt und ob du alle Gäste meldest.
  2. Lass dir bei der Ankunft den Ausweis zeigen und gleiche die Daten ab.
  3. Lass den Meldeschein unterschreiben, solange die Bundesregel gilt. Bei einer Gruppe genügt die Liste der Reiseleitung.
  4. Übermittle die Meldung in der Frist deines Kantons und bewahre sie so lange auf, wie der Kanton verlangt.
  5. Erhebe nur die Daten, die Meldepflicht und Kurtaxe verlangen, und lösche sie danach (siehe Datenschutz beim Meldeschein).

Stovita schickt deinen Gästen den Online-Meldeschein ohne Ausweisbild, erinnert sie daran und legt alles im Archiv ab.

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Häufige Fragen

Muss ich auch Schweizer Gäste melden?

Nach Bundesrecht nicht (Art. 16 AIG betrifft nur Ausländerinnen und Ausländer). Viele Kantone verlangen es aber, etwa Tessin, Basel-Stadt, Schaffhausen, Jura und Zug.

Gilt die Meldepflicht auch für eine private Ferienwohnung?

Das AIG spricht von gewerbsmässiger Beherbergung, die Verordnung von Beherbergung gegen Entgelt (Art. 18 VZAE). Eine klare Grenze für Private zieht das Bundesrecht nicht. Wer gegen Geld vermietet, meldet besser.

Braucht es weiterhin eine Unterschrift?

Ja, solange Art. 18 VZAE nicht geändert ist. Die geplante Änderung über EasyGov würde die Unterschrift abschaffen; die Vernehmlassung läuft bis 27.11.2026.

Was passiert, wenn ich nicht melde?

Das AIG sieht eine Busse vor (Art. 120 Abs. 1 Bst. a AIG). Kantone haben eigene Bussen, Zug zum Beispiel CHF 100 als Ordnungsbusse.

Quellen

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.