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Ferienwohnung vermieten im Kanton Zug: was gilt?

Gästemeldung

Jeder, der gegen Entgelt Gäste beherbergt, lässt jeden Gast bei der Ankunft einen Meldeschein ausfüllen, aus kriminalpolizeilichen Gründen. Laut Zuger Polizei gilt das ausdrücklich auch für private Gastgeber auf Airbnb und ähnlichen Plattformen. Verstösse kosten CHF 100 Ordnungsbusse.

  • Frist: Bei Ankunft des Gastes; Meldescheine bis 31. Dezember des Folgejahres aufbewahren, dann vernichten
  • Weg: Online über gastmeldeschein.zg.ch oder auf Papier bei der Zuger Polizei (An der Aa 4, Zug)
  • Grundlage: § 16 Gastgewerbegesetz (GGG, BGS 943.11); Übertretungsstrafgesetz (BGS 312.1)

Kurtaxe und Abgaben

Statt einer Kurtaxe erheben alle Gemeinden eine Beherbergungsabgabe pro Gast und Nacht, auch für Ferienwohnungen und Zimmer. Heute gilt ein Rahmen von CHF 0.90 bis 2.00 pro erwachsenem Gast. Mindestens CHF 0.45 gehen an Zug Tourismus. Die Gemeinden können den Bezug Zug Tourismus übertragen, Vergünstigungen für Kinder vorsehen und eine pauschale Abrechnung erlauben. Der Kantonsrat hat am 1.7.2026 die Mindestabgabe auf CHF 2.50 erhöht und die Obergrenze gestrichen; die Referendumsfrist lief am 7.9.2026 unbenutzt ab. In Kraft tritt die Änderung an einem Datum, das der Regierungsrat bestimmt; bis 6.11.2026 hat er keines festgelegt.

  • Wer erhebt: Gemeinde, meist durch Zug Tourismus
  • Kantonale Abgabe: Keine eigene; der kantonalen Tourismusorganisation steht ein Mindestanteil der kommunalen Abgabe zu (heute CHF 0.45, neu CHF 2.50)
  • Grundlage: Gesetz über die Beherbergungsabgabe (BGS 944.2), §§ 1–7; Änderung vom 1.7.2026 (Vorlage 3905.7)

Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Zug selbst ein und liefert sie ab.

Kurtaxe in Gemeinden im Kanton Zug

Bewilligung und Registrierung

Keine Bewilligung oder Registrierung für Ferienwohnungen gefunden; Pflicht ist der Meldeschein.

Einschränkungen

Keine Einschränkungen der Kurzzeitvermietung gefunden.

Zweitwohnungen

Keine Zuger Gemeinde liegt über 20 Prozent (Stadt Zug 9,6 %; ARE-Wohnungsinventar Okt. 2026).

Steuern

Nichts kantonal Spezielles gefunden.

Aktuell

  • 1. Juli 2026 · beschlossen: Kantonsrat erhöht die Beherbergungsabgabe auf mindestens CHF 2.50 pro Nacht (bisher 0.90 bis 2.00); Referendumsfrist am 7.9.2026 unbenutzt abgelaufen, Inkrafttreten bestimmt der Regierungsrat (noch offen) Quelle

Noch offen: Datum des Inkrafttretens der Erhöhung auf CHF 2.50 noch nicht festgelegt (BGS 944.2 ohne künftige Fassung, Stand 6.11.2026). Wie die Gemeinden ihre Sätze anpassen (Stadt Zug heute CHF 2.00), ist offen. Die Steinhauser Richtlinie stammt von 2015. Unsere Airbnb-Notiz (0.90–2.00) veraltet mit dem Inkrafttreten.

Häufige Fragen

Muss ich meine Gäste im Kanton Zug melden?

Jeder, der gegen Entgelt Gäste beherbergt, lässt jeden Gast bei der Ankunft einen Meldeschein ausfüllen, aus kriminalpolizeilichen Gründen.

Zieht Airbnb die Kurtaxe in Zug ein?

Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Zug selbst ein und liefert sie ab.

Brauche ich im Kanton Zug eine Bewilligung?

Keine Bewilligung oder Registrierung für Ferienwohnungen gefunden; Pflicht ist der Meldeschein.

Quellen

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.