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EU-Regeln für Kurzzeitvermietung gelten seit dem 20. Mai 2026

Die EU-Verordnung 2024/1028 gilt in allen EU-Staaten. Wo ein Land oder eine Gemeinde eine Registrierung verlangt, brauchen Gastgeber eine Registrierungsnummer. Die Plattformen müssen sie im Inserat zeigen und Buchungsdaten regelmässig an die Behörden melden.

Für dich: Für deine Wohnung in der Schweiz gilt die Verordnung nicht. Vermietest du auch in der EU, etwa in Italien oder Frankreich, brauchst du dort je nach Ort eine Nummer.

Quellen

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.