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Luzern: 90-Nächte-Grenze vor Kantonsgericht bestätigt

Seit 1. Januar 2025 dürfen Räume, die seit 2010 aus Wohnraum entstanden sind oder für die Wohnraum abgebrochen wurde, höchstens 90 Nächte im Jahr an Gäste vermietet werden. Vermietest du kurzzeitig, registrierst du dein Objekt bei der Stadt und gibst die ID-Nummer im Inserat an. Das Kantonsgericht hat das Reglement am 10. November 2025 bestätigt, eine Beschwerde ans Bundesgericht ist hängig; bis dahin gilt die Regel.

Für dich: Zähle deine Nächte pro Objekt über alle Kanäle: Mehrere Plattformen haben der Stadt einen Datenaustausch zugesichert.

Quellen

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.