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Waadt: Meldepflicht und 90-Tage-Grenze in Gebieten mit Wohnungsmangel

Seit 1. Juli 2022 meldest du die Vermietung an Feriengäste bei deiner Gemeinde und führst ein Gästeregister. In Bezirken mit Wohnungsmangel brauchst du eine Bewilligung, wenn du eine Wohnung mehr als 90 Tage im Kalenderjahr über eine Plattform vermietest (Formular QP 53, über die Gemeinde). Ausnahmen gibt es etwa für Wohnungen, die du zuletzt selbst bewohnt hast, oder für Häuser mit höchstens zwei Wohnungen.

Für dich: Melde dich bei der Gemeinde an und zähle deine Nächte: Über 90 Tage brauchst du in Mangelbezirken eine Bewilligung.

Quellen

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.