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Übernachtungen bleiben bis Ende 2031 beim MWST-Satz von 3,8 Prozent

Das Parlament hat den Sondersatz für Beherbergung in der Schlussabstimmung vom 2. Oktober 2026 um vier Jahre verlängert. Ohne Verlängerung wären Übernachtungen ab 2028 zum Normalsatz von 8,1 Prozent besteuert worden. Die Referendumsfrist läuft noch.

Für dich: Bist du mehrwertsteuerpflichtig (in der Regel ab CHF 100'000 Umsatz im Jahr), rechnest du Übernachtungen weiter mit 3,8 Prozent ab.

Quellen

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.