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Ferienwohnung vermieten im Kanton Jura: was gilt?

Gästemeldung

Wer Gäste beherbergt, auch in einer Ferienwohnung, gibt die Gästedaten täglich in die Online-Plattform von Jura Tourisme ein (Check-in JU). Ohne Gastgewerbepatent genügen Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Geburtsort, Adresse sowie An- und Abreise. Die Plattform dient zugleich der Kurtaxe und dem Jura-Pass für die Gäste; die Daten werden nach zwei Jahren gelöscht.

  • Frist: Täglich erfassen; Kurtaxen-Daten des Vormonats bis zum 5. validieren.
  • Weg: Online-Plattform Check-in JU von Jura Tourisme.
  • Grundlage: Art. 14 LTour (RSJU 935.211); Art. 4 OTour (RSJU 935.211.1, Fassung seit 1.1.2026); Art. 31 LAub (RSJU 935.11), Art. 27 OAub; Art. 16 AIG

Kurtaxe und Abgaben

Kantonal einheitlich CHF 3.00 pro Person und Nacht, auch in Ferienwohnungen und Gästezimmern. Befreit sind u. a. Personen unter 16 und wer in der Gemeinde steuerpflichtig ist. Eigentümer zahlen für die eigene Nutzung ihrer Zweitwohnung nichts, ihre Mieter schon. Der Vermieter zieht die Taxe ein und haftet dafür; Jura Tourisme prüft monatlich und stellt Rechnung, zahlbar in 30 Tagen. Auf Gesuch ist eine Pauschale nach Fläche möglich: CHF 10.80 pro m² und Jahr, mindestens CHF 1'000.

  • Wer erhebt: Jura Tourisme im Auftrag des Kantons; 20 Prozent gehen an die Gemeinden.
  • Kantonale Abgabe: Die Kurtaxe ist selbst kantonal (Spanne laut Gesetz CHF 1.50–5.00).
  • Grundlage: Art. 10–17 LTur (RSJU 935.211); Art. 3–7 OTour; Arrêté fixant la taxe de séjour (RSJU 935.211.61)

Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Jura nicht ein: Du ziehst sie selbst ein oder zahlst die Pauschale.

Bewilligung und Registrierung

Keine Bewilligung, solange du weder Speisen noch Getränke anbietest; dann ist die Vermietung von Ferienwohnungen, Chalets und Zimmern vom Gastgewerbegesetz ausgenommen.

Einschränkungen

Keine kantonale Nächte-Limite gefunden.

Zweitwohnungen

Kaum betroffen; Gemeindeanteile nicht geprüft.

Steuern

Keine kantonale Besonderheit gefunden.

Aktuell

  • 1. Januar 2026 · in Kraft: Revision von Gastgewerbegesetz und Tourismusverordnung: Gästedaten täglich über Check-in JU, auch ohne Patent, Löschung nach zwei Jahren Quelle

Noch offen: Ob die Polizei auf die Check-in-JU-Daten von Ferienwohnungen zugreifen darf, ist offen (Art. 31 Abs. 3 LAub nennt nur dem Gesetz unterstellte Betriebe). Ob Airbnb im Jura einzieht: Der Kanton steht nicht auf Airbnbs Liste, eine Vereinbarung habe ich nicht gefunden. Inkrafttreten der LTur vom 22.6.2022 nicht geprüft (OTour seit 1.1.2023).

Häufige Fragen

Muss ich meine Gäste im Kanton Jura melden?

Wer Gäste beherbergt, auch in einer Ferienwohnung, gibt die Gästedaten täglich in die Online-Plattform von Jura Tourisme ein (Check-in JU).

Zieht Airbnb die Kurtaxe in Jura ein?

Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Jura nicht ein: Du ziehst sie selbst ein oder zahlst die Pauschale.

Brauche ich im Kanton Jura eine Bewilligung?

Keine Bewilligung, solange du weder Speisen noch Getränke anbietest; dann ist die Vermietung von Ferienwohnungen, Chalets und Zimmern vom Gastgewerbegesetz ausgenommen.

Quellen

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.