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Zug: Beherbergungsabgabe steigt auf mindestens CHF 2.50

Der Kantonsrat hat am 1. Juli 2026 das Gesetz über die Beherbergungsabgabe geändert. Pro erwachsenem Gast und Nacht beträgt die Abgabe neu mindestens CHF 2.50. Dieser Teil geht an die kantonale Tourismusorganisation, ein allfälliger Rest an die lokale. Die Referendumsfrist lief bis 7. September 2026, das Datum des Inkrafttretens bestimmt der Regierungsrat.

Für dich: Bei Airbnb-Buchungen zieht Airbnb die Zuger Abgabe ein. Für direkte Buchungen rechnest du mit dem neuen Satz, sobald er in Kraft ist.

Quellen

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.