Wie mache ich gute Fotos und eine gute Beschreibung für meine Ferienwohnung?
Fotos: Was zeigt deine Wohnung am besten?
- Tageslicht: Fotografiere bei hellem Wetter, alle Lampen an, Vorhänge offen.
- Aufgeräumt: Keine Ladekabel, Zahnbürsten oder Post im Bild. Betten frisch bezogen.
- Jeder Raum: aus einer Ecke, auf Hüfthöhe, im Querformat. Dazu Bad, Küche und Eingang.
- Das stärkste Bild zuerst: Aussicht, Wohnzimmer mit Cheminée oder Balkon, je nachdem, was deine Wohnung besonders macht.
- Details, nach denen Gäste fragen: Skiraum, Parkplatz, Waschmaschine, Kinderbett, Arbeitsplatz.
- Zwei Jahreszeiten: In Ferienorten ein Winter- und ein Sommerbild vom Haus und von der Aussicht.
- Weg und Lage: Haltestelle, Zufahrt im Winter, Distanz zum Lift oder zum See.
- Keine Täuschung: Weitwinkel nur so stark, dass die Grösse stimmt. Keine Filter, die Farben oder Aussicht verändern.
Wem gehören die Fotos?
Fotografische Wiedergaben gelten seit 1. April 2020 als Werke, auch wenn sie keinen individuellen Charakter haben (Art. 2 Abs. 3bis URG). Solche einfachen Fotos sind 50 Jahre nach der Aufnahme geschützt (Art. 29 Abs. 2 Bst. abis URG). Für dich heisst das:
- Lass dir von einer Fotografin oder einem Fotografen schriftlich geben, wo du die Bilder nutzen darfst: alle Plattformen, eigene Website, Prospekte, ohne Ablaufdatum.
- Bilder vom Tourismusbüro, von Bergbahnen oder aus dem Internet nutzt du nur mit Erlaubnis.
- Erkennbare Personen, auch Kinder oder Nachbarn, zeigst du nur mit ihrer Einwilligung. Sonst verletzt du ihre Persönlichkeit (Art. 28 ZGB).
Titel und Beschreibung: so baust du den Text auf
- Titel: Ort, Art der Wohnung und eine Besonderheit, zum Beispiel «Grindelwald: 3,5-Zimmer-Wohnung mit Eigerblick, 5 Gehminuten zum Bahnhof».
- Erster Satz: Für wen passt die Wohnung? Familie mit kleinen Kindern, Paar, Skigruppe, Homeoffice.
- Räume und Betten: Zimmer, Bettgrössen, Schlafsofa, Bäder, Fläche.
- Ausstattung: Küche, WLAN mit Geschwindigkeit, Waschmaschine, Parkplatz, Lift, Balkon, Haustiere ja oder nein.
- Lage: Distanzen in Minuten zu Fuss: ÖV, Laden, Skilift oder Wanderweg. Hinweise zur Anreise im Winter.
- Kosten: Reinigung, Extras und Kurtaxe pro Person und Nacht. Zeig sie vor der Buchung.
- Regeln und Check-in: Ankunftszeit, Schlüsselübergabe, Ruhezeiten, Rauchen, Abfall.
Warum Ehrlichkeit Pflicht ist
Wer über seine Leistungen oder Preise unrichtige oder irreführende Angaben macht, handelt unlauter (Art. 3 Abs. 1 Bst. b UWG). Und weil die Ferienwohnung gemietet ist, hat der Gast bei Mängeln Rechte: Fehlt etwas, das du versprochen hast, kann er eine Herabsetzung des Preises oder Schadenersatz verlangen (Art. 259a OR). Schreib also «Pool im Sommer geöffnet» statt «Pool», und «20 Minuten zu Fuss zum Lift» statt «nahe beim Lift».
Welche Angaben verlangen Kantone und Städte?
- Tessin: Jede Unterkunft braucht seit 1.2.2022 eine Identifikationsnummer der Agenzia turistica ticinese; ohne Nummer darf kein Inserat erscheinen.
- Luzern: In der Stadt Luzern steht die Identifikationsnummer der Stadt in jedem Inserat und auf deiner eigenen Website.
- Auf deiner eigenen Website brauchst du ein Impressum mit Name, Adresse und E-Mail (Art. 3 Abs. 1 Bst. s UWG), siehe Direktbuchungen.
In welchen Sprachen?
Ferienwohnungen kamen 2025 auf 4,25 Mio. Logiernächte von Gästen aus der Schweiz und 3,12 Mio. von Gästen aus dem Ausland (BFS). Schreib deshalb in der Landessprache deiner Region, ergänze Englisch, und je nach Ort Französisch oder Italienisch. Lass Übersetzungen kurz von jemandem gegenlesen, der die Sprache spricht.
Hast du schon ein Inserat auf Airbnb, Expedia oder einer eigenen Website, übernimmt Stovita nach der Registrierung per Link Fotos (bis 20), Titel, Beschreibung, Ausstattung und Adresse. Unsicheres wird zur Prüfung markiert.
Kostenlos registrierenHäufige Fragen
Wie viele Fotos braucht mein Inserat?
Eine feste Zahl schreibt kein Gesetz vor. Zeig jeden Raum mindestens einmal, dazu Bad, Küche, Aussicht und Eingang. Stovita übernimmt bis 20 Fotos aus einem bestehenden Inserat.
Darf ich Fotos aus dem Internet oder vom Tourismusbüro verwenden?
Nur mit Erlaubnis. Auch einfache Fotos sind geschützt (Art. 2 Abs. 3bis URG), 50 Jahre ab Aufnahme (Art. 29 URG).
Muss ich Nachteile der Wohnung erwähnen?
Du darfst nichts Falsches oder Irreführendes behaupten (Art. 3 Abs. 1 Bst. b UWG). Lärm einer Strasse, ein fehlender Lift oder ein langer Fussweg gehören in die Beschreibung, sonst kann der Gast den Preis kürzen (Art. 259a OR).
Muss ich die Kurtaxe im Inserat angeben?
Zeig sie vor der Buchung pro Person und Nacht. Kurtaxen dürfen separat vom Preis bekanntgegeben werden (Art. 10 Abs. 2 PBV).
Quellen
- Urheberrechtsgesetz (URG, SR 231.1), Art. 2 Abs. 3bis und Art. 29 (geprüft 6. November 2026)
- Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210), Art. 28 (geprüft 6. November 2026)
- UWG (SR 241), Art. 3 Abs. 1 Bst. b und s (geprüft 6. November 2026)
- Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 259a (geprüft 6. November 2026)
- Preisbekanntgabeverordnung (PBV, SR 942.211), Art. 10 (geprüft 6. November 2026)
- BFS: Parahotellerie 2025, Medienmitteilung vom 29.5.2026 (geprüft 6. November 2026)
- Kanton Tessin: RLTur (ATT-Plattform, Identifikationsnummer) (geprüft 6. November 2026)
- Stadt Luzern: Kurzzeitvermietung (geprüft 6. November 2026)