Wie bekomme ich mehr Direktbuchungen für meine Ferienwohnung?
Warum lohnen sich Direktbuchungen?
Jede Buchung über eine Plattform kostet dich die Gebühr, meist auf Miete und Reinigung. Bei Airbnb sind es seit 13.10.2026 15,5 Prozent plus 8,1 Prozent MWST auf die Gebühr, also 16,76 Prozent. Bei einer Wohnung in Grindelwald mit CHF 23'100 Umsatz im Jahr bringt jeder Prozentpunkt Direktbuchungen rund CHF 39 mehr. Mit 30 Prozent Direktbuchungen bleiben dir in diesem Beispiel rund CHF 750 mehr als mit 100 Prozent Airbnb, obwohl ein Channel Manager dazukommt. Die ganze Rechnung steht unter Plattformen.
- Mehr Netto: keine Kommission, bei QR-Rechnung auch keine Zahlungsgebühr.
- Eigene Regeln: Storno, Anzahlung, Mindestnächte und Hausregeln legst du selbst fest.
- Eigene Gäste: Du kennst deine Gäste und kannst sie wieder einladen, im Rahmen des Datenschutzes.
- Aber: Den Schutz der Plattform, etwa AirCover bei Airbnb, gibt es bei Direktbuchungen nicht. Zahlung, Schaden und Streit regelst du selbst.
Darf ich direkt günstiger sein als auf Airbnb?
Ja. Wer eine Online-Plattform zur Buchung von Beherbergung betreibt, handelt unlauter, wenn seine Geschäftsbedingungen die Preis- und Angebotssetzung von Beherbergungsbetrieben durch Paritätsklauseln einschränken, namentlich bei Preis, Verfügbarkeit oder Konditionen (Art. 8a UWG, in Kraft seit 1. Dezember 2022). Du darfst also auf deiner Website einen tieferen Preis, mehr freie Daten oder bessere Bedingungen anbieten. Das Gesetz spricht von Beherbergungsbetrieben; dass private Ferienwohnungen ausgenommen wären, steht nirgends. Was du in Nachrichten über die Plattform schreiben darfst, regeln deren eigene Bedingungen.
Rechenbeispiel: Weil auf Airbnb 16,76 Prozent Gebühr anfallen, kann dein Direktpreis rund 15 Prozent tiefer liegen und dir trotzdem gleich viel bringen, auch wenn der Gast mit Karte zahlt.
So kommen Gäste direkt zu dir
- Bau eine eigene Buchungsseite mit Fotos, Kalender, Endpreis und Anfrage-Knopf, in den Sprachen deiner Gäste.
- Gib jedem Gast beim Abschied die Adresse deiner Seite mit, auf einer Karte in der Wohnung oder in der Abschiedsnachricht.
- Frag zufriedene Gäste, ob du sie per Mail an freie Daten erinnern darfst. Ohne Einwilligung darfst du nur bisherigen Kunden für eigene ähnliche Angebote schreiben, mit einfacher Abmeldung (Art. 3 Abs. 1 Bst. o UWG).
- Lass dich beim Tourismusbüro deines Orts eintragen, siehe Tourismusbüro.
- Prüfe Google Ferienunterkünfte: Du brauchst dafür einen zugelassenen Partner, siehe Google Ferienunterkünfte.
- Halte die Kalender aller Kanäle synchron, damit keine Doppelbuchung entsteht, siehe Channel Manager.
Wie lässt du dich bezahlen?
- QR-Rechnung: Seit 1. Oktober 2022 hat sie die Schweizer Einzahlungsscheine abgelöst. Der Gast zahlt per E-Banking oder App, für dich fallen keine Kartengebühren an.
- Anzahlung und Rest: zum Beispiel 30 Prozent bei Bestätigung, der Rest 30 Tage vor Anreise. Schreib die Fristen und die Folgen eines Zahlungsverzugs in die Bestätigung.
- Kreditkarte: Über einen Anbieter wie Stripe kostet eine Schweizer oder EWR-Karte 1,4 Prozent plus CHF 0.10, andere Karten 2,9 Prozent plus CHF 0.10.
- TWINT oder bar vor Ort: praktisch für Kurtaxe und Extras.
Kurtaxe und Endpreis richtig ausweisen
Im Gastgewerbe und in der Hotellerie zeigst du den tatsächlich zu bezahlenden Preis in Franken. Nicht frei wählbare Zuschläge, etwa für Reinigung oder Bearbeitung, gehören in den Preis; Kurtaxen dürfen separat bekanntgegeben werden (Art. 10 PBV). Weise die Kurtaxe auf der Rechnung als eigene Zeile aus, im Tessin verlangt das der Kanton ausdrücklich. Achtung: Zieht Airbnb die Kurtaxe in deinem Kanton ein, gilt das nur für Airbnb-Buchungen. Für Direktbuchungen ziehst du sie selbst ein und rechnest mit der Gemeinde ab, zum Beispiel in der Waadt. Alle Sätze stehen unter Kurtaxe.
Was braucht deine Website rechtlich?
- Impressum: Wer online Leistungen anbietet, macht klare Angaben zu Identität und Kontaktadresse inklusive E-Mail, erklärt die Schritte bis zum Vertrag und bestätigt Bestellungen elektronisch (Art. 3 Abs. 1 Bst. s UWG).
- Datenschutzerklärung: Du informierst Gäste über Zweck, Empfänger und deine Kontaktdaten (Art. 19 DSG), siehe Datenschutz beim Meldeschein.
- Bedingungen: Storno, Zahlung, Kaution und Hausregeln vor der Buchung sichtbar, siehe Mietrecht oder Beherbergung.
Mit Stovita bekommst du eine eigene Buchungs-Website in DE, FR, IT und EN, auf deiner Domain oder unter stays.swissactivities.com/dein-name, mit Impressum aus deinen Angaben und Statistik ohne Cookies. Gäste fragen an, erhalten den exakten Endpreis und eine QR-Rechnung und zahlen direkt an dich. Online-Zahlung folgt.
Kostenlos registrierenHäufige Fragen
Darf ich auf meiner Website günstiger sein als auf Booking.com?
Ja. Paritätsklauseln von Buchungsplattformen zu Preis, Verfügbarkeit oder Konditionen sind seit 1.12.2022 unlauter (Art. 8a UWG).
Brauche ich auf meiner Buchungsseite ein Impressum?
Ja, wer im elektronischen Geschäftsverkehr Leistungen anbietet, macht klare und vollständige Angaben über Identität und Kontaktadresse inklusive E-Mail (Art. 3 Abs. 1 Bst. s UWG).
Wie schütze ich mich, wenn ein Gast nicht zahlt?
Bestätige die Buchung erst nach Eingang der Anzahlung, setz für den Rest eine Frist vor der Anreise und schreib in die Bedingungen, was bei Verzug gilt. Ein Gesetz mit Stornoregeln für Ferienwohnungen gibt es nicht.
Muss ich die Kurtaxe im Preis zeigen?
Nein, Kurtaxen dürfen separat bekanntgegeben werden (Art. 10 Abs. 2 PBV). Zeig sie trotzdem vor der Buchung, damit der Gast den Gesamtbetrag kennt.
Quellen
- UWG (SR 241), Art. 3 Abs. 1 Bst. o und s, Art. 8a (geprüft 6. November 2026)
- Preisbekanntgabeverordnung (PBV, SR 942.211), Art. 10 (geprüft 6. November 2026)
- Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1), Art. 19 (geprüft 6. November 2026)
- SIX: QR-Rechnung (geprüft 6. November 2026)
- Stripe Schweiz: Preise (geprüft 6. November 2026)
- Airbnb Hilfe: Servicegebühren (Artikel 1857) (geprüft 6. November 2026)
- Airbnb Hilfe: Tourismusabgaben Schweiz (Artikel 2291) (geprüft 6. November 2026)
- ticino.ch: Tourismustaxen für Unterkünfte (geprüft 6. November 2026)
- UCV: Waadtländer Gemeinden mit Airbnb-Einzug (geprüft 6. November 2026)