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Kurtaxe Frutigen: was Ferienwohnungen 2026 zahlen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Frutigen?

Kantonale Abgabe

  • Beherbergungsabgabe Kanton Bern: bis 15 Jahre befreit, ab 16 Jahren CHF 1.00 (trägt der Vermieter, gehört nicht auf die Gästerechnung)

Wie rechne ich die Kurtaxe in Frutigen ab?

  • Abrechnung: quartalsweise
  • Empfänger: Frutigen Tourismus (Tourismus Adelboden-Lenk-Kandersteg)
  • So rechnest du ab: Gäste quartalsweise online oder mit Kurtaxenformular melden; zahlbar mit der Meldung oder innert 30 Tagen nach Rechnung.
  • Quelle: Abrechnung

Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Bern nicht ein: Du ziehst sie selbst ein oder zahlst die Pauschale.

Kurtaxenreglement vom 12.12.2019, in Kraft 1.7.2020 (Rahmen CHF 2.00–5.00); der Ansatz CHF 3.10/1.60 stammt aus der Übersicht der erhebenden Tourismusorganisation (TALK), die Verordnung des Gemeinderats ist nicht publiziert – Datum des Ansatzes darum nicht belegt. Das Reglement nennt «Kinder von 6 bis 16 Jahren»; gelesen wie im Berner Musterreglement und wie TALK es anwendet: Kinder 6–15, Erwachsene ab 16. Erheber: Frutigen Tourismus (Tourist Center Frutigen, TALK). Ferienwohnungen melden quartalsweise per Ende März, Juni, September und Dezember (Online-Erfassung oder Kurtaxenformular), zahlbar mit der Meldung oder innert 30 Tagen nach Rechnung. Gästekarte mit ÖV ab der ersten Nacht. Jahrespauschale nur für Eigentümer/Dauermieter mit Eigennutzung. Keine Tourismusförderungsabgabe in Frutigen. Kantonale Beherbergungsabgabe CHF 1.00 ab 16 zusätzlich.

Aus öffentlicher Quelle übernommen, noch nicht von Stovita verifiziert.

Kurtaxe berechnen

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Frutigen?

Erwachsene: CHF 3.10 pro Person und Nacht

Zahlen Kinder in Frutigen Kurtaxe?

bis 5 Jahre: befreit, 6 bis 15 Jahre: CHF 1.60

Zieht Airbnb die Kurtaxe in Frutigen ein?

Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Bern nicht ein: Du ziehst sie selbst ein oder zahlst die Pauschale.

Quellen

Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.