Kurtaxe Zweisimmen: was Ferienwohnungen 2026 zahlen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Zweisimmen?
| Gültig | Modell | Erwachsene / Kinder | Hinweis |
|---|---|---|---|
| ab 1. Juni 2022 | Jahrespauschale | – | Pro Nacht zahlen nur Gäste in Hotels (CHF 3.70) und Gruppenunterkünften/Camping (CHF 2.20), Kinder 12–16 die Hälfte, unter 12 befreit. Pflicht für Ferienwohnungen, Ferienchalets und Privatzimmer, deckt alle Nächte inkl. Vermietung: CHF 250 für das erste Zimmer und CHF 100 für jedes weitere Zimmer pro Jahr (1.11.–31.10.). Rechnung von Gstaad Saanenland Tourismus, zahlbar innert 30 Tagen; Stovita erinnert Ende März. |
Kantonale Abgabe
- Beherbergungsabgabe Kanton Bern: bis 15 Jahre befreit, ab 16 Jahren CHF 1.00 (trägt der Vermieter, gehört nicht auf die Gästerechnung)
Wie rechne ich die Kurtaxe in Zweisimmen ab?
Die Abrechnung legt die Gemeinde fest; frag bei ihr oder beim Tourismusbüro nach.
Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Bern nicht ein: Du ziehst sie selbst ein oder zahlst die Pauschale.
Kurtaxen-Reglement vom 16.12.2005, Stand 9.5.2022 (in Kraft 1.6.2022), Ansätze im Anhang vom 21.4.2020. Bei Ferienwohnungen wird die Kurtaxe zwingend als Jahrespauschale pro Zimmer erhoben, nicht pro Nacht. Zimmer unter 8 m² zählen nicht, über 30 m² doppelt. Veranlagung und Inkasso: Gstaad Saanenland Tourismus (Leistungsvereinbarung 2018). Kantonale Beherbergungsabgabe CHF 1.00 ab 16 zusätzlich.
Aus öffentlicher Quelle übernommen, noch nicht von Stovita verifiziert.
Kurtaxe berechnen
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Zweisimmen?
Jahrespauschale: Pflicht für Ferienwohnungen, Ferienchalets und Privatzimmer, deckt alle Nächte inkl. Vermietung: CHF 250 für das erste Zimmer und CHF 100 für jedes weitere Zimmer pro Jahr (1.11.–31.10.). Rechnung von Gstaad Saanenland Tourismus, zahlbar innert 30 Tagen; Stovita erinnert Ende März.
Zieht Airbnb die Kurtaxe in Zweisimmen ein?
Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Bern nicht ein: Du ziehst sie selbst ein oder zahlst die Pauschale.
Quellen
Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.