Kurtaxe St. Stephan: was Ferienwohnungen 2026 zahlen
Wie hoch ist die Kurtaxe in St. Stephan?
| Gültig | Modell | Erwachsene / Kinder | Hinweis |
|---|---|---|---|
| ab 1. Januar 2026 | pro Person und Nacht | bis 5 Jahre: befreit · 6 bis 15 Jahre: CHF 1.50 · ab 16 Jahren: CHF 3.00 | Ferienwohnungen und Hotels CHF 3.00 (bis 2025 FeWo CHF 2.80), ab 6 Jahren die Hälfte, ab 16 voll. |
Kantonale Abgabe
- Beherbergungsabgabe Kanton Bern: bis 15 Jahre befreit, ab 16 Jahren CHF 1.00 (trägt der Vermieter, gehört nicht auf die Gästerechnung)
Wie rechne ich die Kurtaxe in St. Stephan ab?
- Abrechnung: quartalsweise
- Empfänger: Lenk-Simmental Tourismus AG, St. Stephan Tourismus
- So rechnest du ab: Gästekarten im Webclient erfassen; Rechnung quartalsweise für Kurtaxe und Beherbergungsabgabe, zahlbar innert 30 Tagen.
Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Bern nicht ein: Du ziehst sie selbst ein oder zahlst die Pauschale.
Kurtaxenreglement vom 27.5.2025 und Verordnung vom 21.7.2025, beide in Kraft 1.1.2026. Erheber: Lenk-Simmental Tourismus AG (Geschäftsstelle St. Stephan Tourismus). Gästekarte (SIMMENTAL CARD) im Webclient erfassen; die Übernachtungen werden quartalsweise in Rechnung gestellt. Kinder: Reglement nennt 6–16 die Hälfte, Verordnung und Merkblatt «ab dem 16. Geburtstag voll» – hier nach Verordnung. Jahrespauschale (2 Zi. CHF 240, 3 Zi. 380, 4 Zi. 520) nur bei Eigennutzung; wer an Feriengäste vermietet, rechnet pro Nacht ab. Tourismusförderungsabgabe für vermietete Ferienwohnungen CHF 80/100/120 pro Jahr nach Zimmerzahl, trägt der Vermieter. Kantonale Beherbergungsabgabe CHF 1.00 ab 16 zusätzlich, separat auszuweisen.
Aus öffentlicher Quelle übernommen, noch nicht von Stovita verifiziert.
Kurtaxe berechnen
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kurtaxe in St. Stephan?
Erwachsene: CHF 3.00 pro Person und Nacht
Zahlen Kinder in St. Stephan Kurtaxe?
bis 5 Jahre: befreit, 6 bis 15 Jahre: CHF 1.50
Zieht Airbnb die Kurtaxe in St. Stephan ein?
Airbnb zieht die Kurtaxe im Kanton Bern nicht ein: Du ziehst sie selbst ein oder zahlst die Pauschale.
Quellen
Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die verlinkte Amtsquelle und die Regeln deiner Gemeinde.