{
 "stand": "2026-11-06",
 "lizenz": "CC BY 4.0, Namensnennung «Stovita (stovita.com)». Massgebend ist die verlinkte Quelle der Gemeinde.",
 "kantone": [
  {
   "canton": "ZH",
   "name": "Zürich",
   "meldepflicht": {
    "text": "Wer Gäste beherbergt, führt eine Gästekontrolle und stellt Meldescheine aus. Laut Stadtpolizei gilt das auch für Private, die ihre Wohnung über Plattformen regelmässig gegen Entgelt vermieten. Ausländische Gäste sind bei gewerbsmässiger Beherbergung zusätzlich nach Bundesrecht zu melden.",
    "frist": "Keine Frist publiziert; die Meldungen sind elektronisch zu machen.",
    "weg": "Elektronisch an die Kantonspolizei Zürich; die Formulare gibt es über hotelkontrolle@kapo.zh.ch.",
    "grundlage": "§ 21 Abs. 4 Polizeigesetz Kanton Zürich (PolG, LS 550.1); Art. 16 AIG (SR 142.20)",
    "url": "https://www.stadt-zuerich.ch/de/stadtleben/veranstaltungen-und-bewilligungen/gastgewerbe/fuer-beherbergende.html"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Der Kanton Zürich kennt keine gesetzliche Kurtaxe. In der Stadt Zürich gibt es die City Tax von Zürich Tourismus, CHF 3.50 pro Person und Nacht (seit Mai 2023, vorher 2.50). Sie wird bei Hotels und Airbnb-Gastgebern erhoben und deckt rund 65 Prozent der Mittel von Zürich Tourismus. Airbnb zieht sie für Buchungen im ganzen Kanton bis 30 Nächte selbst ein. Pauschalen für Ferienwohnungen sind keine bekannt.",
    "erhebt": "Zürich Tourismus (privatrechtlich, über Hotels und Airbnb); keine Gemeinde- oder Kantonsabgabe",
    "kantonale_abgabe": "Keine",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Stadt Zürich",
      "satz": "CHF 3.50 pro Person und Nacht (City Tax)",
      "url": "https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/medienmitteilungen/2024/11/der-tourismus-bleibt-der-stadt-zuerich-wichtig.html"
     }
    ],
    "grundlage": "Keine gesetzliche Grundlage; City Tax auf Vertragsbasis (Vereinbarung Zürich Tourismus mit Airbnb seit 1.8.2018)"
   },
   "bewilligung": "Keine kantonale Bewilligung oder Registrierung. Stadt Zürich: Ist Wohnnutzung bewilligt, braucht Kurzzeitvermietung keine Baubewilligung. Wer eine Wohnung zum Business Apartment umnutzt, reicht seit 1.9.2026 ein Baugesuch ein, auch ohne Bauarbeiten. In Baugesuchen ist die Mietdauer der Wohnnutzung anzugeben. Gewerbliche Kurzzeitvermietung muss der Eigentümer der Stadt melden (Amt für Baubewilligungen).",
   "einschraenkungen": "Stadt Zürich, seit 1.9.2026 (BZO-Teilrevision «Nichtanrechenbarkeit an Wohnanteil»): Wohnungen, die regelmässig gewerblich für weniger als ein Jahr vermietet werden und in denen niemand seinen Hauptwohnsitz hat, zählen nicht mehr zum vorgeschriebenen Wohnanteil. Wird der Wohnanteil einer Parzelle dadurch nicht mehr erreicht, sind die Wohnungen wieder langfristig zu vermieten; die Bestandesgarantie gilt für gewerbliche Kurzzeitvermietung grundsätzlich nicht. Erlaubt bleibt, die eigene Wohnung gelegentlich während Abwesenheiten zu vermieten. Eine einmalige Vermietung unter einem Jahr pro fünf Jahre gilt nicht als regelmässig. Den Wohnanteil einer Parzelle zeigt die Katasterauskunft der Stadt.",
   "zweitwohnungen": "Keine Zürcher Gemeinde liegt über 20 Prozent (Stadt Zürich 9,0 %, Winterthur 6,7 %; ARE-Wohnungsinventar Okt. 2026). Das Zweitwohnungsgesetz schränkt hier nichts ein.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "ja",
   "steuern": "Nichts kantonal Spezielles gefunden. Mieteinnahmen sind als Einkommen zu versteuern; der Eigenmietwert fällt schweizweit ab 2029 weg.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2026-09-01",
     "titel": "Stadt Zürich: Gewerbliche Kurzzeitvermietung zählt nicht mehr an den Wohnanteil, Meldepflicht für Eigentümer",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/medienmitteilungen/2026/09/regelung-fuer-kurzzeitig-vermietete-wohnungen-tritt-in-kraft.html"
    },
    {
     "datum": "2026-04-30",
     "titel": "Bundesgericht weist Beschwerden gegen die BZO-Regel zur Kurzzeitvermietung ab (1C_401/2024)",
     "status": "Urteil",
     "url": "https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/medienmitteilungen/2026/06/zweitwohnungen-urteil-bundesgericht.html"
    },
    {
     "datum": "2025-09-04",
     "titel": "Volksinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb und Business Apartments regulieren» (max. 90 Tage pro Jahr) eingereicht; Stadtrat erklärte sie im März 2026 für gültig, Gegenvorschlag bis 4.1.2027",
     "status": "in Beratung",
     "url": "https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/medienmitteilungen/2026/03/volksinitiative-wohnraum-schuetzen-airbnb-und-business-apartments-regulieren-ist-gueltig.html"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "Stadt Zürich: Kurzzeitvermietungen (Regeln, Kontaktformular)",
     "url": "https://www.stadt-zuerich.ch/de/planen-und-bauen/baubewilligungen/kurzzeitvermietungen.html"
    },
    {
     "name": "Stadt Zürich: Informationen für Beherbergende (Meldepflicht)",
     "url": "https://www.stadt-zuerich.ch/de/stadtleben/veranstaltungen-und-bewilligungen/gastgewerbe/fuer-beherbergende.html"
    },
    {
     "name": "Merkblatt Stadtpolizei «Rechtliche Informationen für Beherbergende» (PDF)",
     "url": "https://www.bwo.admin.ch/dam/fr/sd-web/4LKnAP3IVAhG/merkblatt-rechtliche-informationen-fuer-beherbergende.pdf"
    },
    {
     "name": "Katasterauskunft Stadt Zürich (Wohnanteil der Parzelle)",
     "url": "https://www.maps.stadt-zuerich.ch/zueriplan3/katasterauskunft.aspx"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Frist und Portal der elektronischen Gästemeldung an die Kapo ZH nicht publiziert. Rechtsnatur der City Tax: nur Comparis und ein Zuger Dokument nennen sie freiwillig; eine amtliche Aussage dazu fehlt. Airbnb-Hilfeartikel 1739 nennt noch CHF 2.50, Artikel 2291 CHF 3.50. City Tax in Winterthur und anderen Gemeinden nicht belegt (nur Hotelportale nennen CHF 3.50). Abstimmungstermin zur Initiative noch offen; genaues Datum des Stadtratsbeschlusses (März 2026) nicht geprüft."
  },
  {
   "canton": "BE",
   "name": "Bern",
   "meldepflicht": {
    "text": "Gastgewerbebetriebe führen eine Gästekontrolle nach den Weisungen der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion. Ferienwohnungen und Privatzimmer sind vom Gastgewerbegesetz ausgenommen, doch die Kurtaxenreglemente der Tourismusgemeinden verlangen eine Gästemeldung, meist über das System der Destination. In Interlaken etwa wird der Vor-Check-in 24 Stunden nach Ankunft zum Meldeschein; 48 Stunden nach Abreise schliesst die Meldung automatisch.",
    "frist": "Je nach Gemeinde. Interlaken: Meldeschein 24 h nach Ankunft, Abschluss des Vormonats bis zum 5. Stadt Bern: Übernachtungen bis zum 5. des Folgemonats melden.",
    "weg": "Meist feratel Deskline der Destination (z. B. Interlaken Pass, Adelboden-Lenk-Kandersteg); Stadt Bern über ein Online-Formular von Bern Welcome",
    "grundlage": "Art. 24 Gastgewerbegesetz (GGG, BSG 935.11) mit Ausnahme für Ferienwohnungen in Art. 3 Abs. 1 Bst. k; Art. 129 Polizeigesetz (BSG 551.1); kommunale Kurtaxenreglemente; Art. 16 AIG",
    "url": "https://www.interlaken.swiss/interlaken-digital/interlaken-pass-fuer-berherbergende"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Gemeinden mit hohem Tourismusanteil erheben eine Kurtaxe, meist über die Tourismusorganisation. Ferienwohnungseigentümer zahlen oft eine Jahrespauschale für die Eigennutzung; vermietete Nächte rechnen sie zusätzlich pro Nacht ab. Dazu kommt die kantonale Beherbergungsabgabe von CHF 1.00 pro Nacht ab 16 Jahren. Sie gilt auch für Ferienwohnungen und Privatzimmer, ausser in Gemeinden ohne Kurtaxe. Nicht gewerbliche Gastgeber rechnen sie je Saison ab (Sommer 1.5.–31.10., Winter 1.11.–30.4.). Kurtaxen liegen etwa zwischen CHF 2 und 6 pro Person und Nacht.",
    "erhebt": "Gemeinde bzw. die beauftragte Tourismusorganisation; die Beherbergungsabgabe beziehen die Destinationen für den Kanton",
    "kantonale_abgabe": "Beherbergungsabgabe CHF 1.00 pro Übernachtung ab 16 Jahren (gesetzlicher Rahmen 0.50 bis 1.50); nicht in der Kurtaxe enthalten; schuldet der Vermieter, darf dem Gast nicht verrechnet werden",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Interlaken",
      "satz": "CHF 2.50 (1.4.–31.10.) / 2.20 (1.11.–31.3.) ab 17 Jahren, plus CHF 1.00 Beherbergungsabgabe",
      "url": "https://www.interlaken.swiss/fileadmin/pdf/Interlaken-Pass/Dokumente/interlaken-pass-merkblatt-gastgeber-2026.pdf"
     },
     {
      "gemeinde": "Grindelwald",
      "satz": "CHF 4.20 ab 12 Jahren, plus CHF 1.00 Beherbergungsabgabe",
      "url": "https://www.gemeinde-grindelwald.ch/wp-content/uploads/2023/08/neue-Verordnung-zum-Kurtaxenreglement-gueltig-ab-01.01.2024.pdf"
     },
     {
      "gemeinde": "Saanen (Gstaad)",
      "satz": "CHF 5.80, Kinder 6–12 CHF 2.90 (seit 1.1.2026), plus CHF 1.00 Beherbergungsabgabe",
      "url": "https://www.saanen.ch/wAssets/docs/Reglemente/Kurtaxenreglement_Saanen_2026.pdf"
     }
    ],
    "grundlage": "Art. 20–23 Tourismusentwicklungsgesetz (TEG, BSG 935.211); Art. 10–12 Tourismusentwicklungsverordnung (BSG 935.211.1); kommunale Kurtaxenreglemente (Musterreglement WEU); Stadt Bern: Übernachtungsabgabereglement"
   },
   "bewilligung": "Für Ferienwohnungen braucht es keine Gastgewerbebewilligung (Art. 3 GGG). Seit 2019 verlangen die Regierungsstatthalter eine Umnutzungsbewilligung, wenn in einem Mehrfamilienhaus Wohnungen mit zusammen mehr als zehn Betten bzw. an mehr als zehn Gäste kurzzeitig vermietet werden. Interlaken: Seit 11.3.2026 gilt für zwei Jahre eine Planungszone. In Wohn-, Misch- und Kernzonen braucht jede Umnutzung zur touristischen Kurzzeitvermietung eine Baubewilligung, ebenso der Wechsel von Erst- zu Zweitwohnung.",
   "einschraenkungen": "Interlaken: In Wohnzonen gilt seit dem Massnahmenpaket von 2020 ein Mindestaufenthalt von drei Nächten, ausgenommen ein Zimmer in der selbst bewohnten Wohnung. Neue Überbauungsordnungen verlangen 100 Prozent Erstwohnungen. Unterseen: Die Gemeindeversammlung hat am 11.3.2024 ein Verbot der Kurzzeitvermietung in der Wohnzone beschlossen, in den übrigen Zonen mindestens drei Nächte. Stadt Bern, Altstadt: Seit der Abstimmung vom 13.2.2022 (81,7 % Ja) sollen Zweitwohnungen höchstens 90 Nächte pro Jahr vermietet werden (Untere Altstadt ab 2. Stock, Obere Altstadt Dachgeschosse). Die Regel ist durch eine Beschwerde blockiert. Thun: Ein Reglement mit 90-Tage-Grenze für gewerblich vermietete Zweitwohnungen ist bis Ende 2026 angekündigt.",
   "zweitwohnungen": "43 von 334 Gemeinden liegen über 20 Prozent, vor allem im Oberland: Hasliberg 69,5 %, Adelboden 66,3 %, Lenk 64,9 %, Grindelwald 62,8 %, Lauterbrunnen 61,4 %, Kandersteg 51,4 %, Saanen 51,3 %, Brienz 37,8 %. Interlaken, Thun und Bern liegen darunter (ARE-Wohnungsinventar Okt. 2026). In diesen Gemeinden gibt es keine neuen Zweitwohnungen; neue Wohnungen dürfen nur als Erstwohnung oder touristisch bewirtschaftet genutzt werden. Altrechtliche Wohnungen (vor 11.3.2012) sind frei nutzbar.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "nein",
   "steuern": "Gemeinden dürfen eine Liegenschaftssteuer von höchstens 1,5 Promille des amtlichen Werts erheben (Art. 258/261 StG) und seit einer Revision eine Zweitwohnungssteuer (Art. 265a StG). Für vermietete Ferienwohnungen gilt laut Steuer-Wegleitung ein Pauschalabzug von 20 Prozent des Bruttomietertrags.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2026-10-01",
     "titel": "Verwaltungsgericht erklärt die Interlakner Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» (max. 90 Nächte) für gültig; Weiterzug ans Bundesgericht möglich",
     "status": "Urteil",
     "url": "https://www.cash.ch/news/verwaltungsgericht-erklart-interlakner-airbnb-initiative-fur-gultig-973380"
    },
    {
     "datum": "2026-05-01",
     "titel": "Adelboden: neues Kurtaxenreglement, CHF 4.20 bis 30.11.2026",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://partner.adelboden-lenk-kandersteg.ch/service/meldewesen-gaestekarte-und-reglemente"
    },
    {
     "datum": "2026-03-11",
     "titel": "Interlaken: Planungszone, Umnutzung zur Kurzzeitvermietung braucht eine Baubewilligung",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://www.interlaken-gemeinde.ch/gemeinde-interlaken/aktualitaeten/projekte"
    },
    {
     "datum": "2026-01-01",
     "titel": "Saanen/Gstaad: neues Kurtaxenreglement, CHF 5.80 pro Nacht",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://www.saanen.ch/wAssets/docs/Reglemente/Kurtaxenreglement_Saanen_2026.pdf"
    },
    {
     "datum": "2025-02-27",
     "titel": "Stadt Bern: 90-Nächte-Regel für die Altstadt weiter blockiert, Beschwerde beim Verwaltungsgericht hängig",
     "status": "in Beratung",
     "url": "https://www.plattformj.ch/artikel/229878/"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "Kanton Bern: Tourismusabgaben (Beherbergungsabgabe, Kurtaxe, Musterreglemente)",
     "url": "https://www.weu.be.ch/de/start/themen/wirtschaft-und-arbeit/tourismus-und-regionalentwicklung/tourismusabgaben.html"
    },
    {
     "name": "Interlaken Pass für Beherbergende (Meldewesen, feratel)",
     "url": "https://www.interlaken.swiss/interlaken-digital/interlaken-pass-fuer-berherbergende"
    },
    {
     "name": "Tourismusentwicklungsgesetz (BSG 935.211)",
     "url": "https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/935.211"
    },
    {
     "name": "Adelboden-Lenk-Kandersteg: Meldewesen, Gästekarte und Reglemente",
     "url": "https://partner.adelboden-lenk-kandersteg.ch/service/meldewesen-gaestekarte-und-reglemente"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Ob die kantonale Weisung zur Gästekontrolle auch Ferienwohnungen erfasst: Das GGG nimmt sie aus, Interlaken beruft sich trotzdem auf Art. 24 GGG. Stadt Bern: genauer Satz der Übernachtungsabgabe für Ferienwohnungen und Höhe des Bern-Ticket-Zuschlags nicht belegt, nur Airbnb-Hilfeseite (CHF 2.50 bis 6.00 je nach Unterkunftsart); bern.com war nicht abrufbar. Stand des Altstadt-Verfahrens nach Februar 2025 nicht gefunden. Unterseen: ob das Wohnzonen-Verbot genehmigt und in Kraft ist, nicht geprüft. Thun: Stand des Reglements nicht geprüft. Seit wann Art. 265a StG gilt, nicht geprüft."
  },
  {
   "canton": "LU",
   "name": "Luzern",
   "meldepflicht": {
    "text": "Eine kantonale Gästekontrolle mit Meldeschein gilt nur für bewilligungspflichtige Beherbergungsbetriebe; die Vermietung von Privatbetten und Ferienwohnungen ist vom Gastgewerbegesetz ausgenommen. Gastgeber melden aber die Übernachtungen für Kurtaxe und Beherbergungsabgabe an die Gemeinde oder deren Bezugsstelle. Der Regierungsrat kann eine gemeinsame elektronische Plattform für obligatorisch erklären. Ausländische Gäste sind bei gewerbsmässiger Beherbergung nach Bundesrecht zu melden.",
    "frist": "Abgaben: je nach Gemeinde, Stadt Luzern per Monatsende, Betrag innert 30 Tagen. Meldescheine in Hotels: 5 Jahre aufbewahren.",
    "weg": "Abgabemeldung an die Gemeinde bzw. Bezugsstelle (Stadt Luzern: Steueramt, steuern@stadtluzern.ch)",
    "grundlage": "§ 3 Bst. d und § 20 Gastgewerbegesetz (GaG, SRL 980); § 22a Gastgewerbeverordnung (SRL 981); §§ 21a, 21b Tourismusgesetz (SRL 650); Art. 16 AIG",
    "url": "https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/980"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Seit 1.1.2026 gilt das revidierte Tourismusgesetz. Der Kanton erhebt eine Beherbergungsabgabe von CHF 1.10 pro Person und Nacht, der Regierungsrat kann sie auf höchstens 1.50 erhöhen. Gemeinden dürfen eine örtliche Beherbergungsabgabe bis CHF 1.50 und in Tourismusgebieten eine Kurtaxe erheben. Kinder unter 16 zahlen weder die kantonale Abgabe noch die Kurtaxe. Wer gewerblich vermietet, darf keine Jahrespauschale mehr zahlen; ab wie vielen Tagen das gilt, legt die Gemeinde fest. Die Pflicht gilt ausdrücklich auch bei Vermittlung über Plattformen.",
    "erhebt": "Gemeinde oder beauftragte Stelle (z. B. Steueramt Stadt Luzern); die kantonale Abgabe beziehen die Gemeinden für den Kanton",
    "kantonale_abgabe": "Beherbergungsabgabe CHF 1.10 pro Person und Nacht ab 16 Jahren (seit 1.1.2026); dazu optional eine örtliche Beherbergungsabgabe bis CHF 1.50",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Stadt Luzern",
      "satz": "Kurtaxe Ferienwohnung CHF 2.30 ab 16 Jahren, plus kantonale Abgabe CHF 1.10 und städtische Beherbergungsabgabe CHF 0.50 ab 12 Jahren",
      "url": "https://www.stadtluzern.ch/_doc/4869472"
     },
     {
      "gemeinde": "Weggis",
      "satz": "CHF 1.50 im Winter (16.10.–31.3.), CHF 3.00 im Sommer, Rigi Kaltbad CHF 2.20, plus CHF 1.10 kantonal",
      "url": "https://www.weggis.ch/_doc/6369992"
     }
    ],
    "grundlage": "§§ 7–9, 12, 14–18 Tourismusgesetz (SRL 650, Fassung in Kraft seit 1.1.2026); kommunale Kurtaxenreglemente"
   },
   "bewilligung": "Keine kantonale Bewilligung für Ferienwohnungen (Art. 3 Bst. d GaG). Stadt Luzern: Wer Räume kurzzeitig vermietet, registriert sie seit 1.1.2025 bei der Stadt. Nach der Prüfung erhält jedes Objekt eine Identifikationsnummer, die in jedem Inserat und auf der eigenen Website stehen muss. Ausgenommen sind selbst bewohnte Wohnungen, die gelegentlich untervermietet werden, solange keine missbräuchliche Rendite entsteht.",
   "einschraenkungen": "Stadt Luzern (Reglement über die Kurzzeitvermietung, seit 1.1.2025, Umsetzung der Initiative vom 12.3.2023): Höchstens 90 Nächte pro Jahr dürfen Räume vermietet werden, die seit 2010 aus Wohnraum entstanden sind oder für die Wohnraum abgerissen wurde. Bis März 2026 lehnte die Stadt die unbeschränkte Kurzzeitvermietung für 179 von 664 geprüften Räumen ab. Für 25 davon gilt eine Übergangsfrist bis März 2028, weil sie 2023 schon rechtmässig vermietet wurden. Unbeschränkt vermieten dürfen Hotels, Neubauten auf zuvor unbebautem Land, frühere Büros und die Tourismuszone. Mehrere Plattformen haben der Stadt einen Datenaustausch zugesichert.",
   "zweitwohnungen": "3 von 79 Gemeinden liegen über 20 Prozent: Flühli (Sörenberg) 58,3 %, Vitznau 32,7 %, Weggis 25,0 %. Die Stadt Luzern liegt bei 10,1 % (ARE-Wohnungsinventar Okt. 2026).",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "ja",
   "steuern": "Nichts kantonal Spezielles gefunden; das Luzerner Steuergesetz kennt keine Liegenschaftssteuer.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2026-03-30",
     "titel": "Stadt Luzern zieht Bilanz: 188 Gesuche für 729 Räume. Eine Motion verlangt, Neubauten zur Kurzzeitvermietung in Wohnzonen zu verbieten (im November 2025 teilweise erheblich erklärt)",
     "status": "in Beratung",
     "url": "https://www.stadtluzern.ch/_doc/6902626"
    },
    {
     "datum": "2026-01-01",
     "titel": "Revidiertes Tourismusgesetz: kantonale Beherbergungsabgabe CHF 1.10, Kinder unter 16 befreit, keine Jahrespauschale bei gewerblicher Vermietung",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/650"
    },
    {
     "datum": "2025-11-10",
     "titel": "Kantonsgericht bestätigt das Luzerner Reglement über die Kurzzeitvermietung; Beschwerde beim Bundesgericht hängig",
     "status": "Urteil",
     "url": "https://www.stadtluzern.ch/_doc/6902626"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "Stadt Luzern: Kurzzeitvermietung (Registrierung, 90-Nächte-Regel)",
     "url": "https://www.stadtluzern.ch/kurzzeitvermietung"
    },
    {
     "name": "Stadt Luzern: Merkblatt Kurtaxe und Beherbergungsabgabe",
     "url": "https://www.stadtluzern.ch/_doc/4869472"
    },
    {
     "name": "Tourismusgesetz Kanton Luzern (SRL 650)",
     "url": "https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/650"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Ob die städtische Beherbergungsabgabe (CHF 0.50 ab 12) nach dem neuen kantonalen Recht noch so gilt: § 8 befreit unter 16-Jährige ausdrücklich nur von der kantonalen Abgabe und der Kurtaxe. Ob der Regierungsrat die elektronische Plattform nach § 21b schon für obligatorisch erklärt hat, nicht gefunden. Ob die von Airbnb genannten Sätze (CHF 1.10–4.40) die Änderungen 2026 schon abbilden, nicht geprüft. Was sich am GaG mit der Fassung vom 27.9.2026 geändert hat, nicht geprüft. Stand der Bundesgerichtsbeschwerde nach März 2026 nicht gefunden."
  },
  {
   "canton": "UR",
   "name": "Uri",
   "meldepflicht": {
    "text": "Beherbergungsbetriebe führen für die Kantonspolizei eine Gästekontrolle: Der Gast trägt sich bei der Ankunft ein, der Betrieb prüft den Ausweis. Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Privatzimmer sind vom Gastwirtschaftsgesetz ausgenommen, sofern sie nicht an Passanten vermietet werden. Für die Kurtaxe melden Gastgeber nach dem Reglement ihrer Gemeinde. Ausländische Gäste sind bei gewerbsmässiger Beherbergung nach Bundesrecht zu melden.",
    "frist": "Bei Ankunft des Gastes (Gästekontrolle); für die Kurtaxe je nach Gemeinde",
    "weg": "Gästekontrolle im Betrieb zuhanden der Kantonspolizei Uri; Kurtaxe an die Gemeinde bzw. deren Bezugsstelle",
    "grundlage": "Art. 2 Bst. d und Art. 9 Abs. 2 Gastwirtschaftsgesetz (GWG, RB 70.2111); Art. 16 AIG",
    "url": "https://rechtsbuch.ur.ch/app/de/texts_of_law/70.2111"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Uri hat kein kantonales Kurtaxengesetz. Die Gemeinden erheben Kurtaxen oder Beherbergungsgebühren gestützt auf ihre Gemeindeautonomie; das Obergericht und das Bundesgericht haben das bestätigt. Andermatt, Hospental und Realp erheben keine Kurtaxe pro Nacht, sondern eine Beherbergungsgebühr nach Wohnfläche beim Eigentümer.",
    "erhebt": "Gemeinde",
    "kantonale_abgabe": "Keine",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Altdorf",
      "satz": "CHF 1.40 pro Person und Nacht, Jahrespauschale möglich (Reglement 2014)",
      "url": "https://altdorf.ch/_doc/1000627"
     },
     {
      "gemeinde": "Andermatt",
      "satz": "Keine Kurtaxe; Beherbergungsgebühr CHF 14 pro m² und Jahr beim Eigentümer",
      "url": "https://www.gemeinde-andermatt.ch/public/upload/assets/2497/12_Reglement%20%C3%BCber%20den%20Tourismus_2025.pdf?fp=1"
     }
    ],
    "grundlage": "Kommunale Reglemente gestützt auf Gemeindeautonomie (Obergericht Uri OG V 14 37 vom 14.4.2015; BGer 2C_523/2015); Tourismusgesetz (RB 70.2411) regelt keine Abgaben"
   },
   "bewilligung": "Keine kantonale Bewilligung oder Registrierung für Ferienwohnungen gefunden.",
   "einschraenkungen": "Keine kantonalen oder kommunalen Einschränkungen der Kurzzeitvermietung gefunden.",
   "zweitwohnungen": "8 von 19 Gemeinden liegen über 20 Prozent: Realp 61,9 %, Andermatt 61,6 %, Hospental 54,3 %, Gurtnellen 50,2 %, Spiringen 50,1 %, Wassen 39,0 %, Seelisberg 32,0 %, Unterschächen 24,8 % (ARE-Wohnungsinventar Okt. 2026). Dort gibt es keine neuen Zweitwohnungen.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "nein",
   "steuern": "Nichts kantonal Spezielles gefunden.",
   "aktuelles": [],
   "links": [
    {
     "name": "Gastwirtschaftsgesetz Uri (RB 70.2111)",
     "url": "https://rechtsbuch.ur.ch/app/de/texts_of_law/70.2111"
    },
    {
     "name": "Andermatt: Reglement über den Tourismus (PDF)",
     "url": "https://www.gemeinde-andermatt.ch/public/upload/assets/2497/12_Reglement%20%C3%BCber%20den%20Tourismus_2025.pdf?fp=1"
    },
    {
     "name": "Altdorf: Kurtaxenreglement (PDF)",
     "url": "https://altdorf.ch/_doc/1000627"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Was «Passanten» im GWG heisst und ob Airbnb-Kurzaufenthalte darunter fallen (dann Gästekontrolle und allenfalls Bewilligung), nicht geklärt. Altdorfer Satz stammt aus dem Reglement 2014, spätere Änderungen nicht geprüft. Kurtaxen weiterer Gemeinden (Seelisberg, Flüelen, Isenthal) nicht gefunden. Keine Vorstösse oder Urteile 2025–2026 gefunden; die Websuche war ausgeschöpft."
  },
  {
   "canton": "SZ",
   "name": "Schwyz",
   "meldepflicht": {
    "text": "Melden müssen Gastgeber nur ausländische Gäste: Wer sie gegen Entgelt beherbergt, lässt einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Schweizer Gäste müssen laut Regierungsrat nicht erfasst werden. Die Kantonspolizei kontrolliert stichprobenweise. Für die Kurtaxe melden Gastgeber die Übernachtungen der Bezugsstelle der Gemeinde.",
    "frist": "Meldeschein bei Ankunft; mindestens zwei Jahre aufbewahren. Kurtaxe je nach Gemeindereglement.",
    "weg": "Meldeschein im Betrieb zuhanden der Kantonspolizei; Kurtaxe an die Tourismusorganisation bzw. Gemeinde",
    "grundlage": "Art. 16 AIG und Art. 18 VZAE (ausländische Gäste); §§ 3 und 9 Kurtaxengesetz (KTG, SRSZ 314.100)",
    "url": "https://sz.ch/public/upload/assets/59716/I_AirBnB.pdf?fp=1"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Die Gemeinden können eine Kurtaxe pro Person und Nacht erheben; die Stimmberechtigten legen sie im Reglement fest, der Regierungsrat genehmigt es. Gastgeber ziehen sie ein und liefern sie ab, egal über welche Plattform gebucht wurde. Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen höchstens die Hälfte. Wer eine eigene Ferienwohnung selbst nutzt, kann zu einer Jahrespauschale verpflichtet werden. Der Kanton erhebt keine eigene Abgabe.",
    "erhebt": "Gemeinde bzw. lokale Tourismusorganisation als Bezugsstelle",
    "kantonale_abgabe": "Keine",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Morschach (Stoos)",
      "satz": "CHF 3.00 ab 18, CHF 1.50 von 6 bis 17 Jahren; Eigentümer-Pauschale CHF 8 pro m² Nettowohnfläche und Jahr",
      "url": "https://entscheidsuche.ch/docs/SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_002_II-2025-32_2026-06-23.pdf"
     }
    ],
    "grundlage": "Kurtaxengesetz vom 14.9.2016 (KTG, SRSZ 314.100), §§ 1–7; kommunale Kurtaxenreglemente"
   },
   "bewilligung": "Keine kantonale Bewilligung oder Registrierung; das Gastgewerbegesetz regelt nur Speisen und Getränke.",
   "einschraenkungen": "Keine Einschränkungen gefunden. Der Regierungsrat sah 2022 keinen Handlungsbedarf. Verhandlungen mit Airbnb über den automatischen Einzug der Kurtaxe scheiterten, weil jede Gemeinde sie anders regelt.",
   "zweitwohnungen": "6 von 30 Gemeinden liegen über 20 Prozent: Oberiberg 58,9 %, Morschach 51,8 %, Innerthal 45,0 %, Riemenstalden 30,0 %, Alpthal 26,5 %, Gersau 25,0 %. Einsiedeln (12,9 %) und Schwyz (11,4 %) liegen darunter (ARE-Wohnungsinventar Okt. 2026).",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "nein",
   "steuern": "Mieteinnahmen sind steuerpflichtig: bei gelegentlicher privater Vermietung als Einkommen aus unbeweglichem Vermögen, bei gewerblicher als Geschäftseinkommen. Sonst nichts kantonal Spezielles gefunden.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2026-06-23",
     "titel": "Verwaltungsgericht Schwyz bestätigt die Morschacher Kurtaxen-Jahrespauschale von CHF 8 pro m² für selbst genutzte Ferienhäuser (II 2025 32)",
     "status": "Urteil",
     "url": "https://entscheidsuche.ch/docs/SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_002_II-2025-32_2026-06-23.pdf"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "Kurtaxengesetz Kanton Schwyz (SRSZ 314.100, PDF)",
     "url": "https://sz.ch/public/upload/assets/29709/314_100.pdf?fp=6"
    },
    {
     "name": "Regierungsrat: Antwort zur Interpellation «AirBnB und Co. im Kanton Schwyz» (RRB 144/2022)",
     "url": "https://sz.ch/public/upload/assets/59716/I_AirBnB.pdf?fp=1"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Ob die Pflicht nur für ausländische Gäste nach 2022 geändert wurde, nicht geprüft (2013 war eine Gästekontrolle für alle Gäste in Vernehmlassung). Kurtaxensätze von Einsiedeln, Gersau und Ybrig nicht gefunden. Ob das Morschacher Urteil rechtskräftig ist oder ans Bundesgericht ging, nicht geprüft. Keine weiteren Vorstösse 2025–2026 gefunden; die Websuche war ausgeschöpft."
  },
  {
   "canton": "OW",
   "name": "Obwalden",
   "meldepflicht": {
    "text": "Die polizeiliche Gästekontrolle gilt nur für Hotel- und Kurbetriebe sowie Campingplätze: Sie erfassen innert 24 Stunden die Personalien, prüfen den Ausweis und halten die Meldescheine ein Jahr bereit. Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer melden ihre Übernachtungen für die Statistik der zuständigen Tourismusorganisation. Ausländische Gäste sind bei gewerbsmässiger Beherbergung nach Bundesrecht zu melden.",
    "frist": "Hotels und Camping: innert 24 Stunden. Ferienwohnungen: periodische Statistikmeldung, keine Frist publiziert.",
    "weg": "Ferienwohnungen: Meldung an die zuständige Tourismusorganisation",
    "grundlage": "Art. 22 Tourismusgesetz (TG, GDB 971.3); Art. 1–2 Weisungen zur Meldung von Übernachtungen (GDB 971.312); Art. 16 AIG",
    "url": "https://ow.lexwork.naz.ch/de/dta/971.312.pdf"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Eine Kurtaxe pro Nacht ist im Kanton die Ausnahme. Der Kanton erhebt eine Tourismusabgabe als Jahrespauschale: Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zweitwohnungen zahlen pro Zimmer und Jahr. Küche, Bad und Korridor zählen nicht mit. Wer eine Zweitwohnung auch vermietet, zahlt nur einmal. Gemeinden mit eigener Destination dürfen stattdessen eigene Abgaben erheben; Engelberg hat die Kurtaxe 2014 durch eine Beherbergungsgebühr nach Wohnfläche ersetzt. Nächte werden also nicht einzeln abgerechnet.",
    "erhebt": "Kanton (Tourismusabgabe); in Engelberg die Gemeinde",
    "kantonale_abgabe": "Tourismusabgabe CHF 180 pro Zimmer und Jahr für Ferienwohnungen und Zweitwohnungen (ausser Engelberg)",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Engelberg",
      "satz": "Keine Kurtaxe; Beherbergungsgebühr CHF 10.60 pro m² Nettowohnfläche und Jahr",
      "url": "https://www.gde-engelberg.ch/_doc/5415424"
     },
     {
      "gemeinde": "Übrige Gemeinden (z. B. Sarnen, Lungern)",
      "satz": "Kantonale Tourismusabgabe CHF 180 pro Zimmer und Jahr",
      "url": "https://ow.lexwork.naz.ch/de/dta/971.31.pdf"
     }
    ],
    "grundlage": "Art. 4, 13, 15 und 18 Tourismusgesetz (GDB 971.3); Art. 1 und 3 Tourismusverordnung (GDB 971.31); Tourismusreglement Engelberg vom 30.9.2013"
   },
   "bewilligung": "Keine Bewilligung oder Registrierung für Ferienwohnungen gefunden. Die Gemeinden führen eine Liste der Abgabepflichtigen für die Tourismusabgabe.",
   "einschraenkungen": "Keine Einschränkungen der Kurzzeitvermietung gefunden.",
   "zweitwohnungen": "1 von 7 Gemeinden liegt über 20 Prozent: Engelberg mit 55,9 %. Sarnen liegt bei 16,0 % (ARE-Wohnungsinventar Okt. 2026).",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "nein",
   "steuern": "Nichts kantonal Spezielles gefunden.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2025-01-01",
     "titel": "Engelberg passt die Berechnung der Beherbergungsgebühr für Zweit- und Ferienwohnungen an (CHF 10.60 pro m² Nettowohnfläche)",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://www.gde-engelberg.ch/_doc/5415424"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "Tourismusgesetz Obwalden (GDB 971.3, PDF)",
     "url": "https://ow.lexwork.naz.ch/de/dta/971.3.pdf"
    },
    {
     "name": "Tourismusverordnung Obwalden mit Abgabesätzen (GDB 971.31, PDF)",
     "url": "https://ow.lexwork.naz.ch/de/dta/971.31.pdf"
    },
    {
     "name": "Engelberg: Tourismusreglement (PDF)",
     "url": "https://www.gde-engelberg.ch/_doc/5415424"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Die abgerufene Tourismusverordnung trägt den Stand 1.1.2017; ob CHF 180 pro Zimmer noch gilt, nicht geprüft (eine Suche nach Revisionen war nicht mehr möglich). Ob ausser Engelberg weitere Gemeinden eigene Abgaben erheben, nicht geprüft. Keine Vorstösse 2025–2026 gefunden."
  },
  {
   "canton": "NW",
   "name": "Nidwalden",
   "meldepflicht": {
    "text": "Wer gewerbsmässig Gäste beherbergt, und ausdrücklich auch wer eine Ferienwohnung vermietet, lässt jeden Gast bei der Ankunft einen amtlichen Meldeschein ausfüllen. Die Angaben sind mit Pass oder Ausweis zu prüfen. Das Verfahren regeln Richtlinien der Direktion, die die Kantonspolizei beiziehen kann.",
    "frist": "Bei Ankunft des Gastes",
    "weg": "Amtlicher Meldeschein nach den Richtlinien der Volkswirtschaftsdirektion bzw. Kantonspolizei",
    "grundlage": "Art. 29 Gastgewerbegesetz (GGG, NG 854.1); Art. 16 AIG",
    "url": "https://gesetze.nw.ch/app/de/texts_of_law/854.1"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Nidwalden hat die Kurtaxen auf 2021 abgeschafft. Die Gemeinden erheben stattdessen eine jährliche Tourismusabgabe, die der Kanton veranlagt und bezieht. Für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zweitwohnungen beträgt die einfache Abgabe CHF 6 pro m² Wohnfläche und Jahr, multipliziert mit dem Abgabefuss der Gemeinde (0,4 bis 1). Daraus ergeben sich CHF 2.40 bis 6.00 pro m². Vermietete Gästezimmer zahlen CHF 150 pro Zimmer, mehrwertsteuerpflichtige Betriebe zahlen nach Umsatz. Eine Kurtaxe pro Nacht gibt es nur in den Hotels des Bürgenstock Resorts.",
    "erhebt": "Kanton (Veranlagung und Bezug) für die Gemeinden",
    "kantonale_abgabe": "Keine Abgabe pro Nacht für Ferienwohnungen; die kantonale Tourismusabgabe trifft nur Transportunternehmen, Taxis und das Bürgenstock Resort",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Alle Gemeinden (Ferienwohnungen)",
      "satz": "CHF 6 pro m² und Jahr × Abgabefuss 0,4–1 der Gemeinde",
      "url": "https://gesetze.nw.ch/app/de/texts_of_law/865.1"
     },
     {
      "gemeinde": "Bürgenstock (Stansstad, Ennetbürgen), nur Hotels",
      "satz": "Kurtaxe CHF 1 pro Hotelstern und Nacht",
      "url": "https://gesetze.nw.ch/app/de/texts_of_law/865.1"
     }
    ],
    "grundlage": "Art. 14–23, 34 und 37 Tourismusförderungsgesetz (TFG, NG 865.1, in Kraft seit 1.1.2021)"
   },
   "bewilligung": "Keine Bewilligung oder Registrierung für reine Ferienwohnungen gefunden. Die Gemeinden melden dem Kanton die Eigentümer von Zweitwohnungen und die Beherbergungsbetriebe für die Abgabe.",
   "einschraenkungen": "Keine Einschränkungen der Kurzzeitvermietung gefunden.",
   "zweitwohnungen": "1 von 11 Gemeinden liegt über 20 Prozent: Emmetten mit 32,5 %. Stans liegt bei 5,6 % (ARE-Wohnungsinventar Okt. 2026).",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "nein",
   "steuern": "Nichts kantonal Spezielles gefunden.",
   "aktuelles": [],
   "links": [
    {
     "name": "Tourismusförderungsgesetz Nidwalden (NG 865.1)",
     "url": "https://gesetze.nw.ch/app/de/texts_of_law/865.1"
    },
    {
     "name": "Gastgewerbegesetz Nidwalden (NG 854.1, Meldeschein Art. 29)",
     "url": "https://gesetze.nw.ch/app/de/texts_of_law/854.1"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Abgabefuss der einzelnen Gemeinden nicht erhoben. Name und Adresse der Veranlagungsstelle («Amt») und die Richtlinien zum Meldeschein (Portal, Papier) nicht gefunden. Keine Vorstösse oder Urteile 2025–2026 gefunden; die Websuche war ausgeschöpft."
  },
  {
   "canton": "GL",
   "name": "Glarus",
   "meldepflicht": {
    "text": "Wer gewerbsmässig Gäste beherbergt, führt eine Gästekontrolle: Die Gäste füllen den Meldeschein nach ihrem Ausweis aus und unterschreiben. Die Daten sind drei Jahre aufzubewahren und der Kantonspolizei auf Verlangen zuzustellen. Unabhängig davon melden alle Beherbergenden der Gemeinde die Zahl der Übernachtungen für die Kurtaxe, auch wenn es null sind.",
    "frist": "Meldeschein bei Ankunft. Kurtaxe in der Gemeinde Glarus: Ferienwohnungen und Privatunterkünfte jährlich per Ende Dezember, Hotels quartalsweise.",
    "weg": "Meldeschein im Betrieb (Formulare bei der Gemeinde); Kurtaxenmeldung per Formular, E-Mail (kurtaxen@glarus.ch) oder Post an die Gemeinde",
    "grundlage": "Art. 21 Gastgewerbegesetz (GGG, GS IX B/22/1); Art. 3 Gastgewerbeverordnung (GS IX B/22/2); Art. 13 Abs. 2 Tourismusentwicklungsgesetz (GS IX C/1/1)",
    "url": "https://gl.lexwork.naz.ch/de/dta/IX-B.22.1.pdf"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Alle Gemeinden müssen eine Kurtaxe erheben, für Übernachtungen von Gästen und für den Aufenthalt in Ferienwohnungen. Der Kanton setzt Obergrenzen: höchstens CHF 5 pro Gast und Nacht und höchstens CHF 450 Jahrespauschale pro Objekt. Eigentümer und Dauermieter zahlen für sich und ihre Familie eine Jahrespauschale; für vermietete Nächte gilt die Einzeltaxe. Gastgeber ziehen die Taxe ein und dürfen sie auf den Preis überwälzen.",
    "erhebt": "Gemeinde (Glarus, Glarus Nord, Glarus Süd); Mittel gehen an VISIT Glarnerland",
    "kantonale_abgabe": "Keine",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Gemeinde Glarus",
      "satz": "CHF 2.40 Erwachsene, CHF 1.20 Kinder 6–15 (ausdrücklich auch Airbnb); Pauschale CHF 155–220 pro Ferienwohnung und Jahr",
      "url": "https://www.glarus.ch/public/upload/assets/48353/2023_10_14_u_Merkblatt_Kurtaxe_Gemeinde_Glarus_aktualisiert.pdf?fp=1"
     }
    ],
    "grundlage": "Art. 12–16 Tourismusentwicklungsgesetz (TEG, GS IX C/1/1); Kurtaxenreglemente der drei Gemeinden"
   },
   "bewilligung": "Keine kantonale Bewilligung gefunden. In der Gemeinde Glarus müssen Beherbergende ihre Unterkunft ins Register der Beherbergungsbetriebe eintragen lassen.",
   "einschraenkungen": "Keine Einschränkungen der Kurzzeitvermietung gefunden.",
   "zweitwohnungen": "Glarus Süd (u. a. Braunwald, Elm) liegt mit 29,5 % über 20 Prozent; Glarus und Glarus Nord liegen darunter (ARE-Wohnungsinventar Okt. 2026).",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "nein",
   "steuern": "Nichts kantonal Spezielles gefunden.",
   "aktuelles": [],
   "links": [
    {
     "name": "Gemeinde Glarus: Merkblatt Kurtaxen, Melde- und Inkassopflichten (PDF)",
     "url": "https://www.glarus.ch/public/upload/assets/48353/2023_10_14_u_Merkblatt_Kurtaxe_Gemeinde_Glarus_aktualisiert.pdf?fp=1"
    },
    {
     "name": "Gemeinde Glarus: Kurtaxen (Formulare)",
     "url": "https://www.glarus.ch/kurtaxen"
    },
    {
     "name": "Tourismusentwicklungsgesetz Glarus (GS IX C/1/1, PDF)",
     "url": "https://gl.lexwork.naz.ch/de/dta/IX-C.1.1.pdf"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Kurtaxensätze von Glarus Nord und Glarus Süd nicht erhoben. Das Merkblatt der Gemeinde Glarus ist vom Oktober 2023; spätere Tarifänderungen nicht geprüft. Ab wann eine private Ferienwohnung «gewerbsmässig» ist (Gästekontrolle), nicht definiert gefunden. Keine Vorstösse 2025–2026 gefunden; die Websuche war ausgeschöpft."
  },
  {
   "canton": "ZG",
   "name": "Zug",
   "meldepflicht": {
    "text": "Jeder, der gegen Entgelt Gäste beherbergt, lässt jeden Gast bei der Ankunft einen Meldeschein ausfüllen, aus kriminalpolizeilichen Gründen. Laut Zuger Polizei gilt das ausdrücklich auch für private Gastgeber auf Airbnb und ähnlichen Plattformen. Verstösse kosten CHF 100 Ordnungsbusse.",
    "frist": "Bei Ankunft des Gastes; Meldescheine bis 31. Dezember des Folgejahres aufbewahren, dann vernichten",
    "weg": "Online über gastmeldeschein.zg.ch oder auf Papier bei der Zuger Polizei (An der Aa 4, Zug)",
    "grundlage": "§ 16 Gastgewerbegesetz (GGG, BGS 943.11); Übertretungsstrafgesetz (BGS 312.1)",
    "url": "https://zg.ch/de/sicherheit/polizei/dienstleistungen/gastmeldeschein"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Statt einer Kurtaxe erheben alle Gemeinden eine Beherbergungsabgabe pro Gast und Nacht, auch für Ferienwohnungen und Zimmer. Heute gilt ein Rahmen von CHF 0.90 bis 2.00 pro erwachsenem Gast. Mindestens CHF 0.45 gehen an Zug Tourismus. Die Gemeinden können den Bezug Zug Tourismus übertragen, Vergünstigungen für Kinder vorsehen und eine pauschale Abrechnung erlauben. Der Kantonsrat hat am 1.7.2026 die Mindestabgabe auf CHF 2.50 erhöht und die Obergrenze gestrichen; die Referendumsfrist lief am 7.9.2026 unbenutzt ab. In Kraft tritt die Änderung an einem Datum, das der Regierungsrat bestimmt; bis 6.11.2026 hat er keines festgelegt.",
    "erhebt": "Gemeinde, meist durch Zug Tourismus",
    "kantonale_abgabe": "Keine eigene; der kantonalen Tourismusorganisation steht ein Mindestanteil der kommunalen Abgabe zu (heute CHF 0.45, neu CHF 2.50)",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Stadt Zug",
      "satz": "CHF 2.00 ab 16 Jahren, CHF 1.00 für Kinder und Jugendliche 6–16 und für Dauergäste ab einem Monat (Verordnung, Stand 1.1.2023); Bezug durch Zug Tourismus, Meldung quartalsweise",
      "url": "https://zug.tlex.ch/app/de/texts_of_law/9.4-1"
     },
     {
      "gemeinde": "Steinhausen",
      "satz": "CHF 0.90 ab 16 Jahren, CHF 0.45 für Kinder 6–16 (Richtlinie 2015); Meldung quartalsweise an Zug Tourismus",
      "url": "https://www.zg.ch/behoerden/gemeinden/steinhausen/verwaltung/sicherheit-und-tiefbau/bewilligungen/rechtsgrundlagen/richtlinie-beherbergungsabgabe.pdf"
     }
    ],
    "grundlage": "Gesetz über die Beherbergungsabgabe (BGS 944.2), §§ 1–7; Änderung vom 1.7.2026 (Vorlage 3905.7)"
   },
   "bewilligung": "Keine Bewilligung oder Registrierung für Ferienwohnungen gefunden; Pflicht ist der Meldeschein.",
   "einschraenkungen": "Keine Einschränkungen der Kurzzeitvermietung gefunden.",
   "zweitwohnungen": "Keine Zuger Gemeinde liegt über 20 Prozent (Stadt Zug 9,6 %; ARE-Wohnungsinventar Okt. 2026).",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "ja",
   "steuern": "Nichts kantonal Spezielles gefunden.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2026-07-01",
     "titel": "Kantonsrat erhöht die Beherbergungsabgabe auf mindestens CHF 2.50 pro Nacht (bisher 0.90 bis 2.00); Referendumsfrist am 7.9.2026 unbenutzt abgelaufen, Inkrafttreten bestimmt der Regierungsrat (noch offen)",
     "status": "beschlossen",
     "url": "https://kr-geschaefte.zug.ch/dokumente/14920/3905-7-18670_Beherbergungsgesetz.pdf"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "Gastmeldeschein online (Zuger Polizei)",
     "url": "https://gastmeldeschein.zg.ch"
    },
    {
     "name": "Zuger Polizei: Gastmeldeschein (Informationen)",
     "url": "https://zg.ch/de/sicherheit/polizei/dienstleistungen/gastmeldeschein"
    },
    {
     "name": "Gesetz über die Beherbergungsabgabe (BGS 944.2)",
     "url": "https://bgs.zg.ch/app/de/texts_of_law/944.2"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Datum des Inkrafttretens der Erhöhung auf CHF 2.50 noch nicht festgelegt (BGS 944.2 ohne künftige Fassung, Stand 6.11.2026). Wie die Gemeinden ihre Sätze anpassen (Stadt Zug heute CHF 2.00), ist offen. Die Steinhauser Richtlinie stammt von 2015. Unsere Airbnb-Notiz (0.90–2.00) veraltet mit dem Inkrafttreten."
  },
  {
   "canton": "SO",
   "name": "Solothurn",
   "meldepflicht": {
    "text": "Wer einen Beherbergungsbetrieb mit Betriebsbewilligung führt, führt ein Gästeregister mit Meldescheinen: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Ausweisdaten, Adresse, Ankunft und Abreise. Gewerbsmässig ist die Beherbergung, wenn sie regelmässig angeboten wird oder mehr als CHF 10'000 Umsatz im Jahr bringt. Nach dem Wortlaut trifft das auch regelmässig inserierte Ferienwohnungen. Ausländische Gäste sind zusätzlich nach Bundesrecht zu melden.",
    "frist": "Meldeschein bei Ankunft; drei Jahre im Betrieb zuhanden der Polizei aufbewahren, danach vernichten",
    "weg": "Register im Betrieb, zuhanden der Polizei; kein Online-Portal gefunden",
    "grundlage": "§§ 4, 9 und 18 Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG, BGS 940.11); § 1 Abs. 3 Verordnung zum WAG (BGS 940.12); Art. 16 AIG",
    "url": "https://bgs.so.ch/app/de/texts_of_law/940.11"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Die Einwohnergemeinden können Kur- und Beherbergungstaxen erheben; Höhe und Regeln stehen im jeweiligen Gemeindereglement. Der Kanton erhebt keine eigene Abgabe.",
    "erhebt": "Einwohnergemeinde",
    "kantonale_abgabe": "Keine",
    "beispiele": [],
    "grundlage": "§ 75 Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG, BGS 940.11); kommunale Reglemente"
   },
   "bewilligung": "Gewerbsmässige Beherbergung braucht eine Betriebsbewilligung des Amts für Wirtschaft und Arbeit. Gewerbsmässig heisst: regelmässig angeboten oder mehr als CHF 10'000 Umsatz im Jahr. Dafür braucht es unter anderem einen Nachweis minimaler Fachkenntnisse in Hygiene und Betriebsführung. Kommunale Registrierungen sind keine bekannt.",
   "einschraenkungen": "Keine kantonalen oder kommunalen Einschränkungen der Kurzzeitvermietung gefunden.",
   "zweitwohnungen": "Keine Solothurner Gemeinde liegt über 20 Prozent (Stadt Solothurn 13,3 %; ARE-Wohnungsinventar Okt. 2026).",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "nein",
   "steuern": "Nichts kantonal Spezielles gefunden.",
   "aktuelles": [],
   "links": [
    {
     "name": "Wirtschafts- und Arbeitsgesetz Solothurn (BGS 940.11)",
     "url": "https://bgs.so.ch/app/de/texts_of_law/940.11"
    },
    {
     "name": "Verordnung zum Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (BGS 940.12, Definition gewerbsmässig)",
     "url": "https://bgs.so.ch/app/de/texts_of_law/940.12"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Ob das AWA private Airbnb-Ferienwohnungen in der Praxis als bewilligungspflichtige Beherbergungsbetriebe behandelt, nicht belegt; das ist eine Lesart des Wortlauts. Kur- oder Beherbergungstaxen einzelner Gemeinden (Stadt Solothurn, Grenchen, Weissenstein-Region) nicht gefunden; die Rechtssammlung der Stadt war nicht durchsuchbar und die Websuche ausgeschöpft. Die WAG-Fassung ab 1.1.2027 lässt § 18 unverändert, die übrigen Änderungen wurden nicht geprüft."
  },
  {
   "canton": "GR",
   "name": "Graubünden",
   "meldepflicht": {
    "text": "Kantonal gilt die Meldepflicht nur für ausländische Gäste: Wer sie gegen Entgelt beherbergt, lässt einen amtlichen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben, prüft den Ausweis und bewahrt die Scheine ein Jahr für die Polizei auf. Für Schweizer Gäste ist die kantonale Pflicht seit 2015 weg. Praktisch melden Gastgeber trotzdem alle Gäste, weil die Gemeinden das für Gästetaxe und Gästekarte verlangen (z. B. Davos/Klosters innert 24 Stunden).",
    "frist": "Kanton: Meldeschein bei Ankunft, ein Jahr aufbewahren. Gemeinden: je nach Destination, z. B. Davos/Klosters Ankunft innert 24 h, Abreise umgehend.",
    "weg": "Amtlicher Meldeschein über die Gemeinde; in den Destinationen meist digital im System der Tourismusorganisation (z. B. Destination Davos Klosters, 4tix bei Scuol, Erfassungstool der Destination Lenzerheide).",
    "grundlage": "Art. 11 Gastwirtschaftsgesetz (BR 945.100); Art. 3–10 Ausführungsbestimmungen zum GWG (BR 945.110); kommunale Gäste-/Tourismustaxengesetze; Bund: Art. 16 AIG (Meldepflicht für gewerbsmässig beherbergte Ausländerinnen und Ausländer)",
    "url": "https://www.gr-lex.gr.ch/app/de/texts_of_law/945.110"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Jede Gemeinde regelt selbst. Drei Modelle: Gästetaxe pro Gast und Nacht (Davos, Klosters, St. Moritz, Pontresina, Scuol, Samnaun), Pauschale des Vermieters nach Fläche oder Betten ohne Taxe pro Nacht (Flims, Laax, Vaz/Obervaz, Arosa, Celerina, Silvaplana, Sils) oder Wahl zwischen beidem (Lantsch/Lenz). Dazu kommt oft eine Tourismusförderungsabgabe, die der Vermieter selbst trägt. Pro Nacht liegen die Sätze für Ferienwohnungen zwischen CHF 2.90 (St. Moritz) und CHF 5.90 (Davos). Eigennutzer zahlen meist eine Jahrespauschale; wer vermietet, rechnet pro Nacht ab oder zahlt die Vermieterpauschale.",
    "erhebt": "Gemeinde; Erhebung und Bezug oft an die Destination delegiert (z. B. Davos Destinations-Organisation, Engadin Scuol Samnaun Val Müstair).",
    "kantonale_abgabe": "Keine kantonale Kurtaxe gefunden.",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Davos",
      "satz": "CHF 5.90 pro Person und Nacht (ab 12 Jahren), Sommer und Winter",
      "url": "https://www.gemeindedavos.ch/_doc/4134878"
     },
     {
      "gemeinde": "St. Moritz",
      "satz": "CHF 2.90 pro Person und Nacht in Ferienwohnungen (ab 12 Jahren); Jahrespauschale für Zweitwohnungen CHF 400–1200 je nach Zimmerzahl, abgelieferte Gästetaxen werden angerechnet",
      "url": "https://www.gemeinde-stmoritz.ch/fileadmin/user_upload/dokumente/pdf/gesetze/10.1_Tourismusgesetz_Teilrevision.pdf"
     },
     {
      "gemeinde": "Flims/Laax",
      "satz": "keine Taxe pro Nacht; Vermieter zahlt CHF 13 pro m² Nettowohnfläche (max. 180 m²) und Jahr",
      "url": "https://www.gemeindeflims.ch/_doc/2081117"
     }
    ],
    "grundlage": "Art. 2 Abs. 3, Art. 22 (Gästetaxe), 22a (Beherbergungsabgabe), 23 (Tourismusförderungsabgabe) Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern (GKStG, BR 720.200); kommunale Tourismusgesetze"
   },
   "bewilligung": "Für reine Beherbergung braucht es keine kantonale Bewilligung (das Gastwirtschaftsgesetz verlangt sie nur für Essen und Getränke). Vermieter müssen sich aber bei der Gästetaxenstelle ihrer Gemeinde bzw. Destination anmelden (z. B. Davos Klosters).",
   "einschraenkungen": "Keine Nächte-Obergrenze wie in Luzern oder Genf. Einschränkungen kommen über das Zweitwohnungsrecht und kommunale Erstwohnungsregeln: Flims knüpft altrechtliche Erstwohnungen an eine Erstwohnungspflicht, Davos stimmt am 29.11.2026 über Erstwohnanteile bei Umbau grösserer altrechtlicher Häuser ab. Seit Einreichung der Davoser Erstwohnungsinitiative (Sept. 2025) gilt dort eine Planungszone.",
   "zweitwohnungen": "Die meisten Tourismusgemeinden liegen über 20 % Zweitwohnungen; dort gibt es keine neuen frei nutzbaren Zweitwohnungen. Neue Wohnungen sind nur als Erstwohnung oder als touristisch bewirtschaftete Wohnung erlaubt: dauerhaft und nur kurzzeitig zu markt- und ortsüblichen Bedingungen an Gäste vermietet, entweder als Einliegerwohnung im Haus, in dem der Eigentümer wohnt, oder über einen strukturierten Beherbergungsbetrieb; die Beschränkung steht im Grundbuch, Eigennutzung ist ausgeschlossen. Altrechtliche Wohnungen (am 11.3.2012 bestehend oder bewilligt) sind frei nutzbar und dürfen als Ferienwohnung vermietet werden; bei Umbau sind +30 % Hauptnutzfläche möglich, seit 1.10.2024 auch mit zusätzlichen Wohnungen. Laut Bundesgericht (1C_317/2025) zählen Sauna, Pool und Fitnessraum zu diesen 30 %. Wohnungen mit Erstwohnungsauflage dürfen nicht an Feriengäste gehen, ausser die Auflage wird sistiert.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "nein",
   "steuern": "Mieteinnahmen sind Einkommen. Gemeinden dürfen eine Liegenschaftensteuer bis 2 Promille erheben (Art. 17–19 GKStG). Geplant ab 2029: besondere Liegenschaftssteuer von 1,5 Promille des Vermögenssteuerwerts auf überwiegend selbst genutzte Zweitwohnungen als Ersatz für den Eigenmietwert; Gemeinden und Kirchen können eigene Sätze einführen. Überwiegend vermietete Wohnungen dürften nicht darunter fallen, die Grenze ist offen.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2026-11-29",
     "titel": "Davos stimmt über die Teilrevision des Zweitwohnungsgesetzes ab: bei Abbruch, Neubau oder Umbau von Häusern mit mindestens vier altrechtlichen Wohnungen 50 % Erstwohnfläche, die Hälfte ablösbar mit CHF 4'500/m² (CHF 3'200 für touristisch bewirtschaftete Wohnungen). Grosser Landrat 20.8.2026: 10 zu 6.",
     "status": "Volksabstimmung",
     "url": "https://www.nau.ch/ort/davos/davos-gr-wer-altbauten-abbricht-soll-erstwohnungen-schaffen-67190207"
    },
    {
     "datum": "2026-08-27",
     "titel": "Regierung schlägt Liegenschaftssteuer von 1,5 Promille auf überwiegend selbst genutzte Zweitwohnungen vor (Vernehmlassung bis 27.11.2026, geplant 1.1.2029)",
     "status": "in Beratung",
     "url": "https://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen/MMStaka/2026/Seiten/2026082703.aspx"
    },
    {
     "datum": "2026-08-11",
     "titel": "Bundesgericht 1C_317/2025: Wellness- und Gemeinschaftsräume zählen zur 30-%-Erweiterung altrechtlicher Wohnungen",
     "status": "Urteil",
     "url": "https://www.mondaq.com/swiss-federal-supreme-court-clarifies-the-calculation-of-primary-and-secondary-usable-areas-under-the-second-homes-act-(lex-weber)/1845170"
    },
    {
     "datum": "2026-06-25",
     "titel": "Scuol erhöht die Gästetaxen-Jahrespauschale ab 1.1.2027 (CHF 330–1000 je nach Zimmerzahl)",
     "status": "beschlossen",
     "url": "https://www.scuol.net/de/informationen/aktuelles.html/212/news/6990/print/pdf"
    },
    {
     "datum": "2025-12-22",
     "titel": "Sils: Bettenpauschale 2026 steigt von CHF 515 auf CHF 550 pro Bett und Jahr",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://www.sils-segl.ch/files/PDF/aktuell-publikationen-auflageakten/Gemeindeversammlung/Botschaften/Botschaft%20Gemeindeversammlung%202025%2012%2022.pdf"
    },
    {
     "datum": "2025-10-15",
     "titel": "Arosa: Teuerungsausgleich der Beherbergungs- und Tourismusförderungsabgaben ab 1.1.2027 (CHF 425 + 23.30 pro m²)",
     "status": "beschlossen",
     "url": "https://www.gemeindearosa.ch/_doc/6876715"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "Factsheet Vermietung für touristische Zwecke, Davos Klosters (BWO)",
     "url": "https://www.bwo.admin.ch/dam/de/sd-web/i3ruJUKPK04g/Gemeinde%20Davos_Airbnb_Factsheet.pdf"
    },
    {
     "name": "Ausführungsbestimmungen zum Gastwirtschaftsgesetz (Meldeschein)",
     "url": "https://www.gr-lex.gr.ch/app/de/texts_of_law/945.110"
    },
    {
     "name": "Gemeinde- und Kirchensteuergesetz GKStG (Gästetaxe, Beherbergungsabgabe)",
     "url": "https://www.gr-lex.gr.ch/app/de/texts_of_law/720.200"
    },
    {
     "name": "Zweitwohnungsgesetz ZWG (Fedlex)",
     "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2016/8/de"
    }
   ],
   "destinationen": [
    {
     "name": "Davos Klosters",
     "gemeinden": "Davos, Klosters",
     "kurtaxe": "Davos CHF 5.90, Klosters CHF 5.50 pro Person und Nacht, Kinder bis 11 befreit. Jahrespauschale (Davos CHF 168, Klosters CHF 150 pro Bett) nur für Eigennutzung. Vermieter zahlt zusätzlich die Tourismusförderungsabgabe an die Gemeinde.",
     "meldung": "Ankunft innert 24 Stunden mit amtlichem Formular bei der Destination melden (online oder Gästeinformation), Abreise umgehend; Klosters: Logiernächte des Vormonats bis zum 5. (tax@davos.ch, tax@klosters.ch).",
     "besonderes": "Gästekarte Pflicht: volle Davos Klosters Card nur, wenn die Tourismusförderungsabgabe bezahlt ist, sonst «Card Private» ohne Bergbahnen. Gilt auch bei nicht gewerbsmässiger Vermietung und über Plattformen. Abstimmung 29.11.2026 über Erstwohnanteile.",
     "url": "https://www.bwo.admin.ch/dam/de/sd-web/i3ruJUKPK04g/Gemeinde%20Davos_Airbnb_Factsheet.pdf"
    },
    {
     "name": "Engadin St. Moritz",
     "gemeinden": "St. Moritz, Pontresina, Celerina, Silvaplana, Sils u. a.",
     "kurtaxe": "St. Moritz CHF 2.90, Pontresina CHF 3.10 pro Person und Nacht (Kinder unter 12 befreit). Celerina, Silvaplana und Sils kennen keine Taxe pro Gast: Vermieter zahlen pauschal (Celerina nach m², Silvaplana CHF 350 pro Bett, Sils CHF 550 pro Bett 2026). Dazu Wirtschaftsförderungsabgabe CHF 0.50/Nacht in St. Moritz und Pontresina zulasten Vermieter.",
     "meldung": "St. Moritz: Belegung genau kontrollieren, Gästetaxen bis Ende des Folgemonats an die Gemeinde abliefern. Konkretes Meldeportal nicht belegt.",
     "besonderes": "In St. Moritz gilt für Zweitwohnungen eine Pflicht-Jahrespauschale (CHF 400–1200), auch bei Vermietung; die abgelieferten Gästetaxen werden bis zu deren Höhe angerechnet.",
     "url": "https://www.gemeinde-stmoritz.ch/fileadmin/user_upload/dokumente/pdf/gesetze/10.1_Tourismusgesetz_Teilrevision.pdf"
    },
    {
     "name": "Flims Laax",
     "gemeinden": "Flims, Laax, Falera",
     "kurtaxe": "Keine Taxe pro Gast und Nacht. Vermieter zahlen eine Tourismustaxe von CHF 13 pro m² Nettowohnfläche (max. 180 m²) und Jahr; die Eigennutzer-Pauschale wird angerechnet. Gesetz seit 1.1.2015, vom Bundesgericht bestätigt (2C_1049/2017).",
     "meldung": "Gästekarte an die Gäste abgeben (online oder in der Gästeinformation). Meldeweg für Vermieter nicht belegt.",
     "besonderes": "Flims verpflichtet altrechtliche Erstwohnungen zur Erstwohnnutzung (Datum nicht geprüft).",
     "url": "https://www.gemeindeflims.ch/_doc/2081117"
    },
    {
     "name": "Lenzerheide",
     "gemeinden": "Vaz/Obervaz, Lantsch/Lenz (Churwalden nicht geprüft)",
     "kurtaxe": "Vaz/Obervaz: keine Taxe pro Nacht, Vermieter zahlen CHF 100 + CHF 8 pro m² und Jahr. Lantsch/Lenz: Wahl zwischen Pauschale (CHF 90 + CHF 7 pro m², max. 150 m²) und CHF 4.00 pro Person und Nacht ab 16 Jahren.",
     "meldung": "Gästedaten im Erfassungssystem der Destination; Lantsch/Lenz stellt Ende Jahr Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen.",
     "besonderes": "Tourismusgesetz Vaz/Obervaz seit 1.1.2022; für 2026 keine Revision gefunden.",
     "url": "https://www.vazobervaz.ch/assets/Gesetze-und-Reglemente/8-Volkswirtschaft/83411-AB-Erhebung-Gaeste-und-Tourismusfoerderungsabgabe-220101.pdf"
    },
    {
     "name": "Arosa",
     "gemeinden": "Arosa",
     "kurtaxe": "Seit 1.6.2021 keine Gästetaxe pro Nacht. Vermieter zahlen eine Beherbergungsabgabe von CHF 400 + CHF 22 pro m² (max. 150 m²), ab 1.1.2027 CHF 425 + CHF 23.30; Ortsteile je nach Zone 100/60/30 %.",
     "meldung": "Nicht belegt (Arosa Card für Gäste).",
     "besonderes": "Neue Ansätze vom Gemeindevorstand am 15.10.2025 beschlossen.",
     "url": "https://www.gemeindearosa.ch/_doc/6876715"
    },
    {
     "name": "Scuol (Engadin Scuol Samnaun Val Müstair)",
     "gemeinden": "Scuol, Samnaun",
     "kurtaxe": "Scuol: CHF 5.00 pro Person und Nacht ab 12 Jahren; dazu Tourismustaxe nach Wohnungsgrösse zulasten Vermieter. Jahrespauschale für Eigennutzung ab 1.1.2027 CHF 330–1000. Samnaun: CHF 4.00 ab 17 Jahren, Werbebeitrag CHF 1.00/Nacht zulasten Vermieter.",
     "meldung": "Scuol: Logiernächte im 4tix-System der Destination erfassen. Samnaun: Gäste am Anreisetag im Gästekarten-System erfassen, Rechnung ab dem 10. des Folgemonats.",
     "besonderes": "Gemeinde-Website von Scuol sperrt automatisierte Abrufe; Sätze aus archivierten Ausführungsbestimmungen 2022 und Inseraten.",
     "url": "https://www.scuol.net/de/informationen/aktuelles.html/212/news/6990/print/pdf"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Konkretes Meldeportal für Gastgeber in St. Moritz, Flims Laax und Arosa nicht gefunden. Exakter Zweitwohnungsanteil je Gemeinde nicht geprüft (ARE-Wohnungsinventar). Davoser Planungszone: Beginn und allfällige Verlängerung nicht belegt. Flims-Erstwohnungspflicht: Datum nicht geprüft. Klosters, Pontresina, Celerina, Silvaplana, Vaz/Obervaz, Lantsch/Lenz, Flims/Laax, Samnaun: Sätze aus unserer Datei 0069 übernommen, nicht neu nachgerechnet. Scuol-Satz CHF 5.00 nur über archivierte Fassung und Inserate. Wortlaut von Art. 7/11/14 ZWG nicht live geprüft (Fedlex nur mit JavaScript)."
  },
  {
   "canton": "BS",
   "name": "Basel-Stadt",
   "meldepflicht": {
    "text": "Alle Beherbergungsbetriebe, ausdrücklich auch Ferienwohnungen und Airbnb, erfassen die Meldedaten jedes Gastes täglich im kantonalen Meldesystem. Vor dem ersten Gast müssen sie sich registrieren und jedem Gast die BaselCard abgeben. Auch von der Gasttaxe befreite Erwachsene (Basler, Militär) werden erfasst.",
    "frist": "Täglich; Registrierung vor Aufnahme der ersten Gäste.",
    "weg": "AVS-Online-System von Basel Tourismus (elektronisches Logiernächtemanagement); Registrierung per baselcard@basel.com, Zugang innert zwei Arbeitstagen. Airbnb-Buchungen laufen über ein eigenes Objekt «Ihr Betrieb (Airbnb)».",
    "grundlage": "§ 35 Gastgewerbegesetz (SG 563.100); §§ 7, 8, 12 Gasttaxengesetz (SG 650.400); Bund: Art. 16 AIG (Meldepflicht für gewerbsmässig beherbergte Ausländerinnen und Ausländer)",
    "url": "https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/563.100"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Der Kanton erhebt eine einheitliche Gasttaxe von CHF 4.20 pro Person und Nacht (seit 1.3.2025, gesetzliches Maximum). Befreit sind Kinder unter 12, Basler Einwohner und Gäste ab dem 31. Tag in derselben Unterkunft. Dafür erhalten die Gäste die BaselCard (ÖV im TNW-Gebiet gratis). Der Gastgeber zieht die Taxe ein und liefert sie dem Amt für Wirtschaft und Arbeit ab; bei Airbnb macht das die Plattform.",
    "erhebt": "Kanton (Amt für Wirtschaft und Arbeit), mit Basel Tourismus für Meldesystem und BaselCard.",
    "kantonale_abgabe": "Die Gasttaxe ist selbst kantonal; keine zusätzliche Gemeindetaxe gefunden.",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Basel (ganzer Kanton)",
      "satz": "CHF 4.20 pro Person und Nacht, ab dem 31. Tag keine Taxe",
      "url": "https://www.bs.ch/wsu/awa/standort-und-tourismusfoerderung/tourismusfoerderung-gasttaxe"
     }
    ],
    "grundlage": "§§ 3, 4, 6 Gesetz betreffend die Erhebung einer Gasttaxe (SG 650.400); Verordnung zur Gasttaxe (SG 650.410)"
   },
   "bewilligung": "Für die Gasttaxe ist jede Unterkunft vor dem ersten Gast registrierungspflichtig. Eine gastgewerbliche Betriebsbewilligung (Gebühr CHF 600) brauchen Beherbergungsbetriebe mit mehr als sechs Betten. Kurzzeitvermietung von einer Nacht bis drei Monate gilt nach Praxis des Bau- und Gastgewerbeinspektorats als hotelähnliche, gewerbliche Nutzung.",
   "einschraenkungen": "Wohnschutz: Wird eine Wohnung überwiegend kurzzeitig vermietet, ist das eine Zweckentfremdung von Wohnraum und braucht eine Baubewilligung; der Wohnanteilplan muss eingehalten sein. Mehr als 90 Tage Kurzzeitvermietung pro Jahr wertet der Kanton als klares Indiz für gewerbliche Nutzung. Kontrolliert wird heute nur auf Hinweis.",
   "zweitwohnungen": "Nicht relevant (Stadtkanton, weit unter 20 %).",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "ja",
   "steuern": "Nichts kantonal Spezielles gefunden; Mieteinnahmen sind Einkommen.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2026-09-23",
     "titel": "Grosser Rat überweist Motion Balmer (26.5237) für eine Registrierungspflicht von Kurzzeitvermietungen und Business Apartments, 68 zu 24 Stimmen",
     "status": "in Beratung",
     "url": "https://www.htr.ch/story/hotellerie/basel-will-registrierungspflicht-fuer-airbnb-vermietungen-46727"
    },
    {
     "datum": "2026-05-13",
     "titel": "Regierungsbericht zum Anzug 24.5107 («Wohnen ist kein Gewerbe»): über 90 Tage Kurzzeitvermietung gilt als Indiz für gewerbliche Nutzung, Regierung will den Markt genauer erfassen, Anzug bleibt stehen",
     "status": "in Beratung",
     "url": "https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100412/000000412603.pdf"
    },
    {
     "datum": "2025-03-01",
     "titel": "Gasttaxe steigt auf CHF 4.20 pro Nacht",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://media.bs.ch/original_file/8776096a021afd6206b8bc47100896e837c3f32c/wichtige-information-zur-gasttaxenerhoehung-bs-0.pdf"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "Gasttaxe Basel-Stadt (AWA)",
     "url": "https://www.bs.ch/wsu/awa/standort-und-tourismusfoerderung/tourismusfoerderung-gasttaxe"
    },
    {
     "name": "BaselCard und Meldewesen für Airbnb-Gastgeber (Basel Tourismus)",
     "url": "https://www.basel.com/de/business/partner/baselcard-partner/airbnbs"
    },
    {
     "name": "Bewilligung Beherbergungsbetrieb (Bau- und Gastgewerbeinspektorat)",
     "url": "https://www.bs.ch/bvd/bgi/gastgewerbebewilligungen/beherbergungsbetrieb-hotel"
    },
    {
     "name": "Gasttaxengesetz SG 650.400",
     "url": "https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/650.400"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Ob die Betriebsbewilligung auch Wohnungen mit sechs oder weniger Betten trifft, sagt die Behördenseite nicht eindeutig. Busse bei fehlender BaselCard: Gesetz nennt bis CHF 1'000 (§ 15 Abs. 3), Basel Tourismus schreibt bis CHF 3'000 pro Fall. Seiten von basel.com waren für den Abruf gesperrt; Angaben zum AVS-Ablauf aus Suchtreffern."
  },
  {
   "canton": "BL",
   "name": "Basel-Landschaft",
   "meldepflicht": {
    "text": "Beherbergungsbetriebe sorgen dafür, dass jeder übernachtende Gast einen Meldeschein selbst ausfüllt, unterschreibt und sich ausweist. Die Daten sind 10 Jahre geschützt aufzubewahren. Für die Gasttaxe melden die Betriebe zusätzlich monatlich ihre Übernachtungen.",
    "frist": "Meldeschein bei Ankunft; Gasttaxen-Meldung bis zum 6. des Folgemonats.",
    "weg": "Meldeschein vor Ort (Übermittlung an die Polizei nicht geregelt gefunden); Übernachtungen an Baselland Tourismus, das Rechnung stellt.",
    "grundlage": "§ 17 Gastgewerbegesetz (SGS 540); § 5 Abs. 5 Gasttaxengesetz (SGS 548); Bund: Art. 16 AIG (Meldepflicht für gewerbsmässig beherbergte Ausländerinnen und Ausländer)",
    "url": "https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/540"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Kantonale Gasttaxe von CHF 3.80 pro Person und Nacht (seit 1.1.2026, vorher 3.50), separat auf der Rechnung auszuweisen. Befreit sind Kinder unter 12, Kantonseinwohner und Gäste ab dem 31. Tag pro Jahr im selben Betrieb. Erfasst sind ausdrücklich auch Ferienwohnungen. Dauermieter von Ferienwohnungen können eine Jahrespauschale (2 Betten × 30 Nächte) zahlen.",
    "erhebt": "Kanton; Verwaltung durch Baselland Tourismus (Leistungsvereinbarung).",
    "kantonale_abgabe": "Die Gasttaxe ist kantonal; Gemeinden mit Kurbetrieb dürfen eine bestehende lokale Kurtaxe weiterführen (keine gefunden).",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "ganzer Kanton",
      "satz": "CHF 3.80 pro Person und Nacht",
      "url": "https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/548"
     }
    ],
    "grundlage": "§§ 3–5 Gasttaxengesetz (SGS 548); § 3 Gasttaxenverordnung (SGS 548.11); RRB 2025-847"
   },
   "bewilligung": "Keine gastgewerbliche Bewilligung: Ferienwohnungen und -häuser sind ausdrücklich ausgenommen, ebenso Privatpensionen bis 5 Plätze.",
   "einschraenkungen": "Keine kantonalen Einschränkungen für Kurzzeitvermietung gefunden.",
   "zweitwohnungen": "Praktisch nicht relevant.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "ja",
   "steuern": "Nichts kantonal Spezielles gefunden.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2026-01-01",
     "titel": "Gasttaxe steigt von CHF 3.50 auf CHF 3.80 pro Person und Nacht (RRB vom 10.6.2025)",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/548"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "Gasttaxengesetz SGS 548",
     "url": "https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/548"
    },
    {
     "name": "Gasttaxenverordnung SGS 548.11 (Jahrespauschale)",
     "url": "https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/548.11"
    },
    {
     "name": "Gastgewerbegesetz SGS 540 (Meldeschein, Ausnahme Ferienwohnungen)",
     "url": "https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/540"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Gesetz erfasst nur «gewerbliche» Beherbergungsbetriebe (auf Gewinn ausgerichtet); wo eine gelegentliche Privatvermietung beginnt, ist offen. Ob der Meldeschein elektronisch an die Polizei geht und ob Gastgeber Airbnb-Nächte trotz Einzug durch Airbnb melden müssen, nicht gefunden. Merkblatt/Portal von Baselland Tourismus nicht gefunden."
  },
  {
   "canton": "SH",
   "name": "Schaffhausen",
   "meldepflicht": {
    "text": "Alle Beherbergenden, auch Privatpersonen mit Ferienwohnung oder Plattform-Inserat, führen eine Gästekontrolle. Seit Februar 2024 läuft sie elektronisch: Jeder Gast wird einzeln erfasst, ohne Papier und Unterschrift. Die Meldescheine dienen zugleich der Kurtaxenabrechnung.",
    "frist": "Täglich bis 02.00 Uhr.",
    "weg": "Portal gast.sh.ch (Einzelmeldung, Excel-Upload oder Schnittstelle der Hotelsoftware); einmalige Registrierung des Betriebs.",
    "grundlage": "Art. 18 Gastgewerbegesetz (SHR 935.100); § 9 Registerverordnung der Schaffhauser Polizei (SHR 354.112); Bund: Art. 16 AIG (Meldepflicht für gewerbsmässig beherbergte Ausländerinnen und Ausländer)",
    "url": "https://sh.ch/CMS/get/file/96725471-280e-4db5-9f69-bc493fbfa8b0"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Kantonale Kurtaxe von CHF 2.50 pro Übernachtung, ausdrücklich auch für Ferienwohnungen und Plattform-Unterkünfte. Befreit sind Kinder bis 12 sowie Jugend-, Behindertenorganisationen und Schulklassen. Der Kanton rechnet quartalsweise anhand der gemeldeten Meldescheine ab. Wer nicht einzieht oder abliefert, zahlt das Doppelte bis Vierfache.",
    "erhebt": "Kanton (Volkswirtschaftsdepartement).",
    "kantonale_abgabe": "Die Kurtaxe ist kantonal; keine Gemeindetaxe gefunden. Änderungen beschliesst der Kantonsrat per Dekret.",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "ganzer Kanton",
      "satz": "CHF 2.50 pro Person und Nacht",
      "url": "https://rechtsbuch.sh.ch/app/de/texts_of_law/935.200"
     }
    ],
    "grundlage": "Art. 8 und 9 Tourismusförderungsgesetz (SHR 935.200)"
   },
   "bewilligung": "Bewilligungspflichtig ist, wer gewerbsmässig Gäste beherbergt; Pensionen mit höchstens zehn Gästen sind ausgenommen.",
   "einschraenkungen": "Keine Einschränkungen für Kurzzeitvermietung gefunden.",
   "zweitwohnungen": "Praktisch nicht relevant.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "ja",
   "steuern": "Nichts kantonal Spezielles gefunden.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2024-02-01",
     "titel": "Elektronisches Gästemeldewesen gast.sh.ch ersetzt den Papier-Meldeschein (letzte grössere Änderung, aus 2025–2026 nichts gefunden)",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://sh.ch/CMS/get/file/96725471-280e-4db5-9f69-bc493fbfa8b0"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "Portal Gästemeldung und Kurtaxe",
     "url": "https://gast.sh.ch"
    },
    {
     "name": "Broschüre Elektronisches Gästemeldewesen (Polizei und VD)",
     "url": "https://sh.ch/CMS/get/file/96725471-280e-4db5-9f69-bc493fbfa8b0"
    },
    {
     "name": "Tourismusförderungsgesetz SHR 935.200",
     "url": "https://rechtsbuch.sh.ch/app/de/texts_of_law/935.200"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Ob eine gelegentlich vermietete Privatwohnung als «gewerbsmässig» bewilligungspflichtig ist, nicht geklärt. Laut Medienmitteilung 2018 müssen Gastgeber bei Airbnb-Buchungen keine Kurtaxe mehr einziehen; die polizeiliche Meldung bleibt. Aktuelle Vorstösse 2025–2026 nicht gefunden."
  },
  {
   "canton": "AR",
   "name": "Appenzell Ausserrhoden",
   "meldepflicht": {
    "text": "Wer einen Beherbergungsbetrieb führt, lässt die Gäste bei Ankunft einen Meldeschein vollständig ausfüllen und hält ihn der Polizei zur Verfügung. Gäste, die sich nicht korrekt eintragen, können gebüsst werden.",
    "frist": "Bei Ankunft.",
    "weg": "Meldeschein, Einsicht durch die Kantonspolizei; Online-Weg nicht gefunden.",
    "grundlage": "Art. 12 und 16 Gesetz über das Gastgewerbe (bGS 955.11); Bund: Art. 16 AIG (Meldepflicht für gewerbsmässig beherbergte Ausländerinnen und Ausländer)",
    "url": "https://ar.clex.ch/app/de/texts_of_law/955.11"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Zwei Ebenen: Die Gemeinden dürfen eine Kurtaxe pro Übernachtung erheben (eigenes Reglement, vom Regierungsrat genehmigt). Zusätzlich verlangt der Kanton von allen Beherbergern eine jährliche Tourismusabgabe: für Ferienwohnungen (Parahotellerie) CHF 100 pro Zimmer. Eigennutzer zahlen CHF 75 pro Zimmer (max. 600); wird die Wohnung mehr als 180 Tage im Jahr vermietet, gilt der Parahotellerie-Ansatz.",
    "erhebt": "Kurtaxe: Gemeinde (Übertragung an Dritte möglich). Tourismusabgabe: Kanton (Amt für Wirtschaft und Arbeit).",
    "kantonale_abgabe": "Ja: Tourismusabgabe als Jahrespauschale, CHF 100 pro Zimmer für Ferienwohnungen, Selbstdeklaration bis Ende Januar des Folgejahres.",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Wald AR",
      "satz": "Kurtaxenreglement vorhanden, Satz nicht geprüft",
      "url": "https://www.wald.ar.ch"
     }
    ],
    "grundlage": "Art. 11–17 Tourismusgesetz (bGS 955.21); Art. 12, 16, 17 Tourismusverordnung (bGS 955.213)"
   },
   "bewilligung": "Keine Bewilligung für Beherbergung: Das Gastgewerbegesetz verlangt eine Bewilligung nur für den Ausschank von Alkohol.",
   "einschraenkungen": "Keine Einschränkungen für Kurzzeitvermietung gefunden.",
   "zweitwohnungen": "Zweitwohnungsanteile der Gemeinden nicht geprüft; im Normalfall unter 20 %.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "nein",
   "steuern": "Nichts kantonal Spezielles gefunden; die Tourismusabgabe ist faktisch eine Pauschalabgabe des Vermieters.",
   "aktuelles": [],
   "links": [
    {
     "name": "Tourismusgesetz bGS 955.21",
     "url": "https://ar.clex.ch/app/de/texts_of_law/955.21"
    },
    {
     "name": "Tourismusverordnung bGS 955.213 (Ansätze Tourismusabgabe)",
     "url": "https://ar.clex.ch/app/de/texts_of_law/955.213"
    },
    {
     "name": "Gastgewerbegesetz bGS 955.11 (Meldeschein)",
     "url": "https://ar.clex.ch/app/de/texts_of_law/955.11"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Welche Gemeinden eine Kurtaxe erheben und wie hoch, nicht belegt (Reglemente Heiden, Urnäsch, Herisau, Wald nicht abrufbar). Ob eine Ferienwohnung als «Beherbergungsbetrieb» unter die Meldescheinpflicht fällt, nicht geklärt. Keine Vorstösse 2025–2026 gefunden; Recherche wegen Suchlimit abgebrochen."
  },
  {
   "canton": "AI",
   "name": "Appenzell Innerrhoden",
   "meldepflicht": {
    "text": "Für die Kurtaxe melden Beherbergende alle Übernachtungen und rechnen mindestens einmal im Jahr ab. Wer neu eine Ferienwohnung selbst nutzt, meldet sich innert drei Wochen. Ein Gästeverzeichnis für die Polizei darf der Betrieb führen, eine ausdrückliche Pflicht steht nicht im Gastgewerbegesetz; für ausländische Gäste gilt das Bundesrecht.",
    "frist": "Übernachtungen melden, Abrechnung mindestens jährlich; neue Eigennutzer innert 3 Wochen.",
    "weg": "An die vom Kanton bezeichnete Stelle; konkretes Portal nicht gefunden.",
    "grundlage": "Art. 12 Tourismusförderungsgesetz (GS 935.100); Art. 40 Gastgewerbegesetz (GS 935.300); Bund: Art. 16 AIG (Meldepflicht für gewerbsmässig beherbergte Ausländerinnen und Ausländer)",
    "url": "https://ai.clex.ch/app/de/texts_of_law/935.100"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Kantonale Kurtaxe von CHF 2.50 pro Person und Nacht für Hotels und Ferienwohnungen; Kinder bis 16 befreit. Fällig am Abreisetag, der Gastgeber haftet mit. Eigennutzer zahlen eine Jahrespauschale von CHF 4 pro m² Nettowohnfläche (max. 150 m²). Wer eine Ferienwohnung vermietet, zahlt zusätzlich eine Tourismusförderungsabgabe von CHF 100 (bis 90 m²) bzw. CHF 200 pro Jahr.",
    "erhebt": "Kanton (Volkswirtschaftsdepartement), Vollzug delegierbar.",
    "kantonale_abgabe": "Kurtaxe und Tourismusförderungsabgabe sind beide kantonal; keine Gemeindetaxe.",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "ganzer Kanton",
      "satz": "CHF 2.50 pro Person und Nacht",
      "url": "https://ai.clex.ch/app/de/texts_of_law/935.110"
     }
    ],
    "grundlage": "Art. 6–12 Tourismusförderungsgesetz (GS 935.100); Art. 4, 6, 10 Tourismusförderungsverordnung (GS 935.110)"
   },
   "bewilligung": "Das Gastgewerbegesetz gilt für jede entgeltliche Beherbergung; Pensionen unter zehn Gästen sind ausgenommen. Ob eine einzelne Ferienwohnung ein Patent braucht, ist nicht klar geregelt.",
   "einschraenkungen": "Keine Einschränkungen für Kurzzeitvermietung gefunden.",
   "zweitwohnungen": "Anteile nicht geprüft; einzelne Bezirke könnten nahe an 20 % liegen.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "nein",
   "steuern": "Nichts kantonal Spezielles gefunden.",
   "aktuelles": [],
   "links": [
    {
     "name": "Tourismusförderungsgesetz GS 935.100",
     "url": "https://ai.clex.ch/app/de/texts_of_law/935.100"
    },
    {
     "name": "Tourismusförderungsverordnung GS 935.110 (Ansätze)",
     "url": "https://ai.clex.ch/app/de/texts_of_law/935.110"
    },
    {
     "name": "Gastgewerbegesetz GS 935.300",
     "url": "https://ai.clex.ch/app/de/texts_of_law/935.300"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Zuständige Stelle und Meldeportal (vermutlich Appenzellerland Tourismus AI) nicht belegt. Patentpflicht für Ferienwohnungen unklar. Zweitwohnungsanteile nicht geprüft. Keine Vorstösse 2025–2026 gefunden; Recherche wegen Suchlimit abgebrochen."
  },
  {
   "canton": "SG",
   "name": "St. Gallen",
   "meldepflicht": {
    "text": "In Beherbergungsbetrieben füllen übernachtende Gäste einen Hotelmeldeschein vollständig aus; bei Gruppen genügt die Teilnehmerliste. Scheine fünf Jahre aufbewahren und der Polizei auf Verlangen herausgeben. Für die Kurtaxe gelten zusätzlich die Meldepflichten der Gemeinde.",
    "frist": "Bei Ankunft; Aufbewahrung 5 Jahre. Kurtaxen-Abrechnung nach Gemeindereglement.",
    "weg": "Meldeschein beim Gastgeber, Herausgabe an die Kantonspolizei auf Verlangen; Kurtaxe über Gemeinde bzw. Tourismusorganisation (z. B. Toggenburg Tourismus).",
    "grundlage": "Art. 52bis Polizeigesetz (sGS 451.1); Bund: Art. 16 AIG (Meldepflicht für gewerbsmässig beherbergte Ausländerinnen und Ausländer)",
    "url": "https://www.gesetzessammlung.sg.ch/app/de/texts_of_law/451.1"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Jede politische Gemeinde kann Tourismusabgaben von Gästen (Kurtaxe) und von Nutzniessern des Tourismus erheben und regelt Satz und Bezug im Reglement. Airbnb zieht laut eigener Angabe CHF 1.50–4.60 pro Person und Nacht ein. Eigentümer und Dauermieter von Ferienwohnungen zahlen typischerweise eine Jahrespauschale (z. B. Wildhaus-Alt St. Johann).",
    "erhebt": "Politische Gemeinde, Übertragung an Dritte möglich (z. B. Toggenburg Tourismus).",
    "kantonale_abgabe": "Keine.",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Wildhaus-Alt St. Johann",
      "satz": "Einzel- und Pauschalkurtaxe nach Anhang 1 des Reglements (Satz nicht geprüft); Reglement seit 1.5.2023",
      "url": "https://www.wildhaus-altstjohann.ch/public/upload/assets/2062/Kurtaxenreglement_ab%202023.pdf?fp=1"
     },
     {
      "gemeinde": "Kantonsweit über Airbnb",
      "satz": "CHF 1.50–4.60 pro Person und Nacht",
      "url": "https://www.airbnb.com/help/article/2291"
     }
    ],
    "grundlage": "Art. 16–18 Tourismusgesetz (sGS 575.1); kommunale Kurtaxenreglemente"
   },
   "bewilligung": "Keine Bewilligung für reine Beherbergung: Das Gastwirtschaftsgesetz erfasst nur die Abgabe von Speisen und Getränken; Frühstück für Übernachtungsgäste ist ausgenommen.",
   "einschraenkungen": "Keine kantonalen Einschränkungen gefunden.",
   "zweitwohnungen": "In Tourismusgemeinden wie Wildhaus-Alt St. Johann, Amden oder Quarten (Flumserberg) ist ein Anteil über 20 % wahrscheinlich; dann gelten dieselben Regeln wie in Graubünden (neue Zweitwohnungen nur touristisch bewirtschaftet, altrechtliche frei). Nicht geprüft.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "ja",
   "steuern": "Nichts kantonal Spezielles gefunden.",
   "aktuelles": [],
   "links": [
    {
     "name": "Tourismusgesetz sGS 575.1",
     "url": "https://www.gesetzessammlung.sg.ch/app/de/texts_of_law/575.1"
    },
    {
     "name": "Polizeigesetz sGS 451.1 (Gästekontrolle Art. 52bis)",
     "url": "https://www.gesetzessammlung.sg.ch/app/de/texts_of_law/451.1"
    },
    {
     "name": "Kurtaxenreglement Wildhaus-Alt St. Johann",
     "url": "https://www.wildhaus-altstjohann.ch/public/upload/assets/2062/Kurtaxenreglement_ab%202023.pdf?fp=1"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Konkrete Sätze von Stadt St. Gallen, Bad Ragaz, Flumserberg, Rapperswil-Jona nicht belegt (Suchlimit). Ob der Hotelmeldeschein auch für private Ferienwohnungen gilt («Beherbergungsbetrieb»), nicht geklärt. Zweitwohnungsanteile nicht geprüft. Keine Vorstösse 2025–2026 gefunden."
  },
  {
   "canton": "AG",
   "name": "Aargau",
   "meldepflicht": {
    "text": "Wer gewerbsmässig Gäste beherbergt, führt eine Gästekontrolle und bewahrt die Unterlagen fünf Jahre auf.",
    "frist": "Laufend; Aufbewahrung 5 Jahre.",
    "weg": "Eigene Gästekontrolle, Einsicht durch die Polizei; elektronischer Meldeweg nicht gefunden.",
    "grundlage": "§ 7 Gastgewerbegesetz (SAR 970.100); § 21 Gastgewerbeverordnung (SAR 970.111); Bund: Art. 16 AIG (Meldepflicht für gewerbsmässig beherbergte Ausländerinnen und Ausländer)",
    "url": "https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/970.100"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Keine kantonale Kurtaxe gefunden. Ob und welche Gemeinden (etwa Bäderorte) eine Kurtaxe erheben, konnte nicht belegt werden.",
    "erhebt": "Gegebenenfalls die Gemeinde (nicht belegt).",
    "kantonale_abgabe": "Keine gefunden.",
    "beispiele": [],
    "grundlage": "Nicht belegt."
   },
   "bewilligung": "Keine Bewilligung für Beherbergung: Das Gastgewerbe ist frei; einen Fähigkeitsausweis braucht nur, wer Speisen oder Getränke zum Konsum vor Ort abgibt.",
   "einschraenkungen": "Keine Einschränkungen für Kurzzeitvermietung gefunden.",
   "zweitwohnungen": "Praktisch nicht relevant.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "nein",
   "steuern": "Nichts kantonal Spezielles gefunden.",
   "aktuelles": [],
   "links": [
    {
     "name": "Gastgewerbegesetz SAR 970.100",
     "url": "https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/970.100"
    },
    {
     "name": "Gastgewerbeverordnung SAR 970.111",
     "url": "https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/970.111"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Kommunale Kurtaxen (Baden, Bad Zurzach, Rheinfelden u. a.) nicht recherchiert, weil das Suchlimit erreicht war. Ab wann private Vermietung «gewerbsmässig» ist, offen. Keine Vorstösse 2025–2026 gefunden."
  },
  {
   "canton": "TG",
   "name": "Thurgau",
   "meldepflicht": {
    "text": "Wer Personen beherbergt, erfasst Personalien und Herkunft der Gäste, prüft die Identität und hält die Daten der Polizei zur Verfügung. Das gilt auch für kleine Unterkünfte, die sonst nicht unter das Gastgewerbegesetz fallen. Daten fünf Jahre nach Abreise aufbewahren.",
    "frist": "Bei Ankunft; Aufbewahrung 5 Jahre.",
    "weg": "Eigene Beherbergungskontrolle, Einsicht durch die Kantonspolizei; elektronischer Meldeweg nicht gefunden.",
    "grundlage": "§ 18 Gastgewerbe- und Alkoholhandelsgesetz (RB 554.51); § 14 Gastgewerbeverordnung (RB 554.511); Bund: Art. 16 AIG (Meldepflicht für gewerbsmässig beherbergte Ausländerinnen und Ausländer)",
    "url": "https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/554.51"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Keine kantonale Kurtaxe gefunden. Die Gästekarte «Oskar» ist keine Taxe, sondern ein Angebot, das der Gast ab einer Übernachtung bei Partnerunterkünften kauft (CHF 65–130).",
    "erhebt": "Nicht belegt.",
    "kantonale_abgabe": "Keine gefunden.",
    "beispiele": [],
    "grundlage": "Nicht belegt."
   },
   "bewilligung": "Unterkünfte für höchstens 20 Personen brauchen keine gastgewerbliche Bewilligung (nur die Beherbergungskontrolle gilt). Darüber ist eine Bewilligung der Gemeinde nötig.",
   "einschraenkungen": "Keine Einschränkungen für Kurzzeitvermietung gefunden.",
   "zweitwohnungen": "Praktisch nicht relevant.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "nein",
   "steuern": "Nichts kantonal Spezielles gefunden.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2024-01-01",
     "titel": "Neues Gastgewerbe- und Alkoholhandelsgesetz: kleine Unterkünfte bis 20 Personen ohne Bewilligung, Beherbergungskontrolle für alle (aus 2025–2026 nichts gefunden)",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/554.51"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "Gastgewerbe- und Alkoholhandelsgesetz RB 554.51",
     "url": "https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/554.51"
    },
    {
     "name": "Gastgewerbeverordnung RB 554.511",
     "url": "https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/554.511"
    },
    {
     "name": "Gästekarte Oskar (Thurgau Tourismus)",
     "url": "https://thurgau-bodensee.ch/informieren/gaestekarte.html"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Ob einzelne Thurgauer Gemeinden eine Kurtaxe oder Beherbergungsabgabe erheben, konnte nicht geprüft werden (Suchlimit, kein Treffer im kantonalen Recht). Keine Vorstösse 2025–2026 gefunden."
  },
  {
   "canton": "CH",
   "name": "Bund",
   "meldepflicht": {
    "text": "Wer Ausländerinnen und Ausländer gewerbsmässig beherbergt, muss sie der kantonalen Behörde melden. Heute läuft das über einen Meldeschein, den der Gast unterschreibt. Viele Kantone gehen weiter und verlangen die Meldung aller Gäste, auch der Schweizer (z. B. TI, NE, JU). Der Bund will die Meldung digitalisieren: Über EasyGov sollen Gastgeber ausländische Gäste elektronisch und ohne Unterschrift melden können; sie müssen dafür prüfen, dass die Daten zum vorgelegten Ausweis passen, Papier-Meldescheine und ihre Archivierung fallen weg. Kantone mit eigenem digitalem System dürfen es behalten.",
    "frist": "Bundesrecht nennt keine einheitliche Frist, die Kantone regeln sie (z. B. TI 24 Stunden, NE und JU täglich).",
    "weg": "Heute kantonal (Polizei, Tourismusorganisation oder Gemeinde). Geplant: EasyGov als nationaler Weg, Vernehmlassung vom 26.8. bis 27.11.2026, Inkrafttreten offen.",
    "grundlage": "Art. 16 AIG (SR 142.20), Art. 18 VZAE (SR 142.201); Vorentwurf VZAE-Änderung zur Motion 21.4426",
    "url": "https://www.admin.ch/de/newnsb/STwblroLhJ4-"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Eine Kurtaxe des Bundes gibt es nicht. Kurtaxe, Beherbergungs- und Tourismusförderungsabgaben regeln Kantone und Gemeinden, Sätze und Erhebung unterscheiden sich stark. Der Gast schuldet die Kurtaxe, der Gastgeber zieht sie ein und haftet meist dafür, wenn er sie nicht erhebt.",
    "erhebt": "Kantone (z. B. GE, NE, JU, TI, FR) oder Gemeinden (z. B. VS, VD), oft über die Tourismusorganisation.",
    "kantonale_abgabe": "Je nach Kanton: kantonale Kurtaxe (GE, NE, JU, TI, FR), Tourismusförderungs- oder Promotionsabgabe (TI, VS, GE).",
    "beispiele": [],
    "grundlage": "Kantonales Recht; Bundesrecht regelt nur die MWST."
   },
   "bewilligung": "Eine nationale Bewilligungs- oder Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietung gibt es nicht. Der Nationalrat hat am 10.6.2026 eine Motion von Jacqueline de Quattro angenommen, die eine Grundlage für Daten zu Plattformvermietungen verlangt; der Ständerat hat noch nicht entschieden.",
   "einschraenkungen": "Bundesrechtlich setzen vor allem das Zweitwohnungsgesetz, das Mietrecht (Untermiete) und das Stockwerkeigentum Grenzen. Nächte-Limiten und Registrierungen kommen von Kantonen und Städten (z. B. GE 90 Tage, VD 90 Tage in Mangelbezirken, TI 90 Tage für die Ausnahme vom Gastgewerbegesetz).",
   "zweitwohnungen": "In Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungen dürfen keine neuen Zweitwohnungen bewilligt werden. Neue Wohnungen sind dort nur als Erstwohnung oder als touristisch bewirtschaftete Wohnung erlaubt: dauerhaft und ausschliesslich kurzzeitig zu markt- und ortsüblichen Bedingungen angeboten, entweder als Einliegerwohnung im Haus, in dem der Eigentümer wohnt, oder in einem strukturierten Beherbergungsbetrieb. Wohnungen, die am 11.3.2012 schon bestanden (altrechtlich), sind in der Nutzung frei und dürfen seit der Revision (Stand 1.10.2024) um bis zu 30 Prozent Hauptnutzfläche erweitert werden, auch mit zusätzlichen Wohnungen.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "teilweise",
   "steuern": "Mieteinnahmen sind steuerbares Einkommen, die Wohnung zählt zum Vermögen. Für vermietete Liegenschaften bleibt der Unterhaltsabzug auch nach der Reform. Ab 1.1.2029 entfällt der Eigenmietwert für selbst genutztes Wohneigentum, mit ihm der Unterhaltsabzug für Selbstnutzung; Schuldzinsen sind nur noch im Verhältnis der vermieteten Liegenschaften abziehbar. Kantone dürfen neu eine Steuer auf überwiegend selbst genutzte Zweitliegenschaften erheben. MWST-pflichtig wird man ab CHF 100'000 Umsatz im Jahr; Beherbergung gilt dann zum Sondersatz von 3,8 Prozent.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2026-10-02",
     "titel": "Parlament verlängert den MWST-Sondersatz von 3,8 Prozent für Beherbergung bis Ende 2031 (Referendumsfrist läuft)",
     "status": "beschlossen",
     "url": "https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2026/20260929131147875194158159026_bsd110.aspx"
    },
    {
     "datum": "2026-08-26",
     "titel": "Vernehmlassung: Meldeschein digital über EasyGov, ohne Unterschrift des Gasts (bis 27.11.2026)",
     "status": "in Beratung",
     "url": "https://www.admin.ch/de/newnsb/STwblroLhJ4-"
    },
    {
     "datum": "2026-08-11",
     "titel": "Bundesgericht 1C_317/2025 (Val de Bagnes): Sauna, Pool und Fitnessraum zählen zur 30-Prozent-Erweiterung altrechtlicher Wohnungen",
     "status": "Urteil",
     "url": "https://www.mondaq.com/swiss-federal-supreme-court-clarifies-the-calculation-of-primary-and-secondary-usable-areas-under-the-second-homes-act-(lex-weber)/1845170"
    },
    {
     "datum": "2026-06-10",
     "titel": "Nationalrat will schweizweite Daten zu Kurzzeitvermietungen (Motion de Quattro), Ständerat offen",
     "status": "in Beratung",
     "url": "https://www.blick.ch/fr/suisse/airbnb-le-parlement-veut-sauver-les-logements-id22016875.html"
    },
    {
     "datum": "2026-04-15",
     "titel": "Lex Koller: Bundesrat will Kontingente für Ferienwohnungen senken und Verkäufe zwischen Personen im Ausland wieder bewilligungspflichtig machen (Vernehmlassung bis 15.7.2026)",
     "status": "in Beratung",
     "url": "https://www.admin.ch/de/newnsb/4mzivVX5Ko4dpap06YtuI"
    },
    {
     "datum": "2026-04-01",
     "titel": "Eigenmietwert fällt per 1.1.2029, Kantone dürfen Zweitliegenschaften besteuern",
     "status": "beschlossen",
     "url": "https://www.admin.ch/de/newnsb/yGTqBPowRqyVh0zPokW-q"
    },
    {
     "datum": "2025-09-28",
     "titel": "Volk und Stände nehmen die Abschaffung des Eigenmietwerts an",
     "status": "Volksabstimmung",
     "url": "https://www.admin.ch/de/newnsb/yGTqBPowRqyVh0zPokW-q"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "Bundesrat: Meldewesen in der Beherbergung digitalisieren (Vernehmlassung)",
     "url": "https://www.admin.ch/de/newnsb/STwblroLhJ4-"
    },
    {
     "name": "Zweitwohnungsgesetz (ZWG, SR 702)",
     "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2015/886/de"
    },
    {
     "name": "Obligationenrecht (Mietrecht, Art. 253 ff. OR)",
     "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de"
    },
    {
     "name": "Bundesrat: Eigenmietwert-Reform ab 2029",
     "url": "https://www.admin.ch/de/newnsb/yGTqBPowRqyVh0zPokW-q"
    }
   ],
   "themen": [
    {
     "titel": "Mietrecht oder Beherbergungsvertrag",
     "text": "Wer eine möblierte Ferienwohnung gegen Entgelt überlässt, schliesst in der Regel einen Mietvertrag. Für Ferienwohnungen, die höchstens drei Monate gemietet werden, gelten die besonderen Regeln für Wohnräume nicht (z. B. Kündigungsschutz, Formularpflichten). Kommen hotelähnliche Leistungen dazu (Frühstück, Zimmerservice), wird es eher ein Beherbergungsvertrag, und kantonales Gastgewerberecht kann greifen.",
     "grundlage": "Art. 253 ff., Art. 253a Abs. 2 OR",
     "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de"
    },
    {
     "titel": "Mietwohnung untervermieten",
     "text": "Als Mieterin oder Mieter brauchst du für jede Untervermietung, auch tageweise über Plattformen, die Zustimmung der Vermieterschaft. Sie darf nur verweigern, wenn du die Bedingungen nicht offenlegst, diese missbräuchlich sind oder ihr wesentliche Nachteile entstehen. Ohne Zustimmung droht nach schriftlicher Abmahnung die ausserordentliche Kündigung; das Bundesgericht verlangt, dass die Vertragsverletzung nach der Abmahnung weitergeht (4A_140/2019 vom 26.9.2019). Missbräuchlich erzielte Gewinne kann die Vermieterschaft herausverlangen. Strengere Regeln wurden am 24.11.2024 an der Urne abgelehnt.",
     "grundlage": "Art. 262, Art. 257f Abs. 3, Art. 423 OR",
     "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de"
    },
    {
     "titel": "Stockwerkeigentum",
     "text": "Die Gemeinschaft darf die Nutzungsart im Reglement festlegen und mit dem dafür vorgesehenen Quorum ändern. Das Bundesgericht hat ein Verbot tage-, wochen- und monatsweiser Vermietung in einer Wohnanlage mit 26 Erstwohnungen und gemeinsamem Pool geschützt (5A_436/2018 vom 4.4.2019, Nidwalden; Beschluss mit der im Reglement verlangten Zweidrittelsmehrheit). Ein generelles Vermietungsverbot wäre dagegen wohl unzulässig, dauerhafte Vermietung blieb erlaubt. Ob ein Verbot hält, wird im Einzelfall geprüft: Prüfe Begründungsakt und Reglement vor dem ersten Inserat.",
     "grundlage": "Art. 712g ZGB; BGer 5A_436/2018",
     "url": "https://servat.unibe.ch/dfr/bger/2019/190404_5A_436-2018.html"
    },
    {
     "titel": "Gästemeldung für ausländische Gäste",
     "text": "Gewerbsmässige Beherbergung ausländischer Gäste ist meldepflichtig; Verstösse sind strafbar (Busse). Die Kantone bestimmen Stelle, Weg und Frist und dehnen die Pflicht oft auf alle Gäste aus. Bis eine Änderung der VZAE in Kraft ist, gelten Meldeschein und Unterschrift weiter.",
     "grundlage": "Art. 16 und 120 AIG, Art. 18 VZAE",
     "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/759/de"
    },
    {
     "titel": "Mehrwertsteuer",
     "text": "Die Vermietung von Wohnungen und Zimmern zur Beherbergung von Gästen ist von der Steuerausnahme für Wohnungsmiete ausgenommen, also steuerbar. Pflichtig wird, wer mindestens CHF 100'000 Umsatz im Jahr aus steuerbaren Leistungen erzielt. Für Beherbergung inkl. Frühstück gilt der Sondersatz von 3,8 Prozent, heute befristet bis Ende 2027; das Parlament hat ihn bis Ende 2031 verlängert, die Referendumsfrist läuft.",
     "grundlage": "Art. 10 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. a, Art. 25 Abs. 4 MWSTG (SR 641.20)",
     "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de"
    },
    {
     "titel": "Einkommens- und Vermögenssteuer, Eigenmietwert",
     "text": "Mieteinnahmen deklarierst du als Einkommen; Plattformen können verpflichtet werden, Transaktionsdaten auf Anfrage herauszugeben. Bis Ende 2028 versteuerst du für Eigennutzung einen Eigenmietwert. Ab 1.1.2029 fällt er für selbst genutztes Wohneigentum weg; bei Vermietung bleibt der Unterhaltsabzug. Kantone können eine Sondersteuer auf überwiegend selbst genutzte Zweitwohnungen einführen; halte deine Belegung fest.",
     "grundlage": "Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften und Gesetz zum Systemwechsel (Volksabstimmung 28.9.2025)",
     "url": "https://www.admin.ch/de/newnsb/yGTqBPowRqyVh0zPokW-q"
    },
    {
     "titel": "Zweitwohnungsgesetz",
     "text": "Über 20 Prozent Zweitwohnungen: keine neuen Zweitwohnungen, Ausnahmen für touristisch bewirtschaftete Wohnungen (Einliegerwohnung oder strukturierter Beherbergungsbetrieb) mit Nutzungsauflage im Grundbuch. Altrechtliche Wohnungen (vor 11.3.2012) sind frei vermietbar; Erweiterung um höchstens 30 Prozent Hauptnutzfläche, dazu zählen auch gemeinsame Wellness- und Spielräume (BGer 1C_317/2025). Wohnungen mit Erstwohnungsauflage dürfen nicht als Zweitwohnung genutzt werden.",
     "grundlage": "Art. 6, 7, 10, 11 ZWG (SR 702), ZWV (SR 702.1)",
     "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2015/886/de"
    },
    {
     "titel": "Lex Koller (Personen im Ausland als Eigentümer)",
     "text": "Personen im Ausland brauchen für den Kauf einer Ferienwohnung eine Bewilligung des Kantons. Sie gibt es nur in vom Kanton bezeichneten Fremdenverkehrsorten und im Rahmen jährlicher kantonaler Kontingente; EU/EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz sind nicht betroffen. Der Bundesrat will die Kontingente senken und den Weiterverkauf an Personen im Ausland wieder bewilligungspflichtig machen (Vernehmlassung bis 15.7.2026, Botschaft ausstehend).",
     "grundlage": "BewG (SR 211.412.41), BewV",
     "url": "https://www.admin.ch/de/newnsb/4mzivVX5Ko4dpap06YtuI"
    },
    {
     "titel": "Datenschutz beim Meldeschein",
     "text": "Gästedaten sind Personendaten nach dem revidierten DSG (seit 1.9.2023): nur erheben, was die Meldepflicht und die Kurtaxe verlangen, Gäste informieren (Datenschutzerklärung), sicher aufbewahren und nach der kantonalen Frist löschen. Die Kantone regeln das unterschiedlich: Waadt verlangt im Gästeregister eine Ausweiskopie, das Tessin verbietet die Fotokopie des Ausweises, der Jura löscht die Plattformdaten nach zwei Jahren, im Tessin bleiben Gruppenlisten fünf Jahre.",
     "grundlage": "Art. 6, 8, 19 DSG (SR 235.1); kantonale Melde- und Gastgewerbegesetze",
     "url": "https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de"
    },
    {
     "titel": "Versicherung",
     "text": "Kläre mit Gebäude-, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung, ob die entgeltliche Kurzzeitvermietung gedeckt ist; manche Policen behandeln sie als gewerbliche Nutzung. Programme der Plattformen ersetzen die eigene Versicherung nicht. Bei Stockwerkeigentum und Mietwohnung gelten zusätzlich die Versicherungsvorgaben der Gemeinschaft bzw. des Mietvertrags.",
     "grundlage": "Versicherungsvertrag (VVG); keine Spezialnorm",
     "url": ""
    },
    {
     "titel": "Frühstück, Zimmerservice, Brandschutz",
     "text": "Bietest du Frühstück oder regelmässigen Zimmerservice an, wird aus der Ferienwohnung je nach Kanton ein Gastgewerbebetrieb mit Bewilligungspflicht (z. B. VS: hotelmässige Leistung; JU: Ausnahme nur ohne Speisen und Getränke), und das Lebensmittelrecht gilt. Brandschutzauflagen klärt bei grösseren Objekten die Gemeinde bzw. Feuerpolizei.",
     "grundlage": "Kantonale Gastgewerbegesetze (z. B. VS Art. 2 VBB, JU Art. 2 LAub); Lebensmittelgesetz",
     "url": "https://lex.vs.ch/app/de/texts_of_law/935.300"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Referendumsfrist zum MWST-Sondersatz: Ende vermutlich um den 21.1.2027, nicht amtlich geprüft. Datenfelder, Aufbewahrung und Inkrafttreten der VZAE-Änderung (EasyGov) habe ich nicht im Vorentwurf selbst nachgelesen. Geschäftsnummer und Ständeratstermin der Motion de Quattro nicht geprüft (Quelle Presse). Lex Koller: Ob und wie lange eine bewilligte Ferienwohnung an Dritte vermietet werden darf, nicht in einer Primärquelle geprüft. Versicherung: keine Primärquelle, nur allgemeiner Hinweis. Die Web-Suche war gegen Ende der Recherche ausgeschöpft; neuere Urteile zum Stockwerkeigentum nach 2019 habe ich nicht gesucht."
  },
  {
   "canton": "VS",
   "name": "Wallis",
   "meldepflicht": {
    "text": "Wer eine Unterkunft ohne hotelmässige Leistungen an Feriengäste vermietet oder untervermietet, ab einer Nacht, meldet sich bei der Gemeinde an; sie führt ein Vermieterregister (Name, Adresse, genaue Lage, Kapazität). Für die Gäste gilt die Gästekontrolle des Beherbergungsgesetzes sinngemäss: von der Kantonspolizei genehmigtes Ankunftsformular, Kontrollregister, amtlicher Ausweis; die Polizei hat Einsicht und kann Daten verlangen. Seit 1.9.2022 gehen keine Meldescheine mehr an die Kantonspolizei. In der Praxis erfasst du die Gäste im elektronischen System der Gemeinde bzw. Tourismusorganisation, das zugleich die Kurtaxe abrechnet.",
    "frist": "Gesetz ohne feste Frist; Gemeinden: Zermatt in der Regel am Anreisetag, Val de Bagnes und Crans-Montana bei Ankunft der Gäste.",
    "weg": "Anmeldung als Vermieter bei der Gemeinde; Gäste über das System des Ortes, z. B. zTerminal (Zermatt), elektronischer Ankunftsschein nach Vorgabe des Erhebungsorgans (Val de Bagnes/Verbier).",
    "grundlage": "Art. 6f und 6g Gesetz über die Gewerbepolizei (SGS 930.1, seit 1.9.2022); Art. 15 GBB (SGS 935.3); Art. 16 AIG",
    "url": "https://lex.vs.ch/app/de/texts_of_law/930.1"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Jede Gemeinde mit anerkanntem Verkehrsverein erhebt eine Kurtaxe pro Nacht nach eigenem, vom Staatsrat homologiertem Reglement. Kantonal befreit sind Kinder unter 6 Jahren, 6 bis 16 Jahre zahlen die Hälfte (Gemeinden können grosszügiger sein). Eigentümer zahlen oft eine Jahrespauschale; das Gesetz erlaubt, dass sie die gelegentliche Vermietung einschliesst. Wie das umgesetzt wird, ist je Destination verschieden. Dazu kommt eine Beherbergungstaxe von höchstens CHF 1 pro Nacht, die der Vermieter zahlt, oder an ihrer Stelle eine Tourismusförderungstaxe. Wer Taxen umgeht, riskiert eine Busse bis CHF 5'000.",
    "erhebt": "Gemeinde, oft delegiert an Tourismusorganisation (z. B. Zermatt Tourismus, Office du tourisme Verbier).",
    "kantonale_abgabe": "Keine kantonale Kurtaxe. Kommunal: Beherbergungstaxe (max. CHF 1/Nacht, Kinder 6–16 halb) oder ersatzweise Tourismusförderungstaxe, beide trägt der Beherberger.",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Zermatt",
      "satz": "CHF 4.00 pro Person und Nacht, 9–15 Jahre CHF 2.00, unter 9 frei (seit 1.11.2022). Jahrespauschale CHF 160 pro Bett nur für Eigennutzung und Dauermiete; Tourismusförderungstaxe als Bettpauschale zahlt der Vermieter.",
      "url": "https://ztnet.ch/de/Hotel/TaxenReglemente/Kurtaxen"
     },
     {
      "gemeinde": "Val de Bagnes (Verbier)",
      "satz": "Vermietung: CHF 4.00 pro Nacht in Verbier, 3.00 Vallée, 2.00 Chemin-Dessus, 6–16 Jahre halb. Eigentümer zahlen zusätzlich eine Jahrespauschale (Verbier CHF 320 für Studio bis CHF 1'600 ab 9 Zimmern); pro Nacht eingezogene Taxen werden im Folgejahr bis zur Höhe der Pauschale angerechnet.",
      "url": "https://www.valdebagnes.ch/_docn/4616531/Reglement_TS_-_homologue.pdf"
     },
     {
      "gemeinde": "Crans-Montana",
      "satz": "Pauschale pro Wohnung, inkl. gelegentliche Vermietung: CHF 250 pro Einheit (unter 3 Zimmer CHF 500, 3 Zi. 750, 4 Zi. 1'000, 5 Zi. 1'250, ab 6 Zi. 1'500). Basis 50 Nächte zu CHF 5.00; Nächtestatistik halbjährlich per 10. Mai und 10. November.",
      "url": "https://www.commune-cransmontana.ch/media/document/0/commune-crans-montana-taxe-sejour-reglement-ap-2024.pdf"
     },
     {
      "gemeinde": "Saas-Fee",
      "satz": "Winter (1.11.–31.5.) CHF 4.50, Sommer (1.6.–31.10.) CHF 7.00 pro Person und Nacht inkl. SaastalCard; 6–15 Jahre halb, unter 6 frei. Massgebend ist der Tarif am Anreisetag.",
      "url": "https://www.saas-fee.ch/en/saastalcard/kurtaxe"
     },
     {
      "gemeinde": "Aletsch Arena (Bettmeralp, Riederalp, Fiesch)",
      "satz": "CHF 3.50 pro Person und Nacht, 6–15 Jahre CHF 1.75; Gäste zahlen auch, wenn die Wohnung pauschal abrechnet.",
      "url": "https://partner.aletscharena.ch/hubfs/Kurtaxenreglement-3.0-Bettmeralp-neu.pdf"
     }
    ],
    "grundlage": "Art. 17–30, 44 Gesetz über den Tourismus (SGS 935.1); kommunale Kurtaxen- und Beherbergungstaxenreglemente"
   },
   "bewilligung": "Keine Bewilligung für eine Ferienwohnung ohne hotelmässige Leistungen, aber Anmeldung bei der Gemeinde (Vermieterregister). Bietest du regelmässigen Zimmerservice oder Frühstück an, gilt das als Beherbergung im Sinn des GBB und braucht eine Betriebsbewilligung.",
   "einschraenkungen": "Keine kantonale Nächte-Limite. Grenzen setzen Zweitwohnungsgesetz, kommunale Erstwohnungsauflagen, Stockwerkeigentümer-Reglemente und bei Mietwohnungen die Zustimmung der Vermieterschaft.",
   "zweitwohnungen": "Die grossen Walliser Ferienorte liegen weit über 20 Prozent Zweitwohnungen: Neue Ferienwohnungen gibt es dort nur als touristisch bewirtschaftete Wohnung (Einliegerwohnung oder strukturierter Beherbergungsbetrieb). Altrechtliche Wohnungen (vor 11.3.2012) bleiben frei vermietbar; beim Ausbau zählen auch gemeinsame Wellnessräume zur 30-Prozent-Grenze (BGer 1C_317/2025, Val de Bagnes).",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "nein",
   "steuern": "Keine kantonale Besonderheit gefunden. Ob das Wallis ab 2029 eine Steuer auf selbst genutzte Zweitwohnungen einführt, ist offen.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2026-08-11",
     "titel": "Bundesgericht 1C_317/2025 (Val de Bagnes): Wellness- und Gemeinschaftsräume zählen zur 30-Prozent-Erweiterung altrechtlicher Wohnungen",
     "status": "Urteil",
     "url": "https://www.mondaq.com/swiss-federal-supreme-court-clarifies-the-calculation-of-primary-and-secondary-usable-areas-under-the-second-homes-act-(lex-weber)/1845170"
    },
    {
     "datum": "2026-04-15",
     "titel": "Lex Koller: Bund will kantonale Kontingente für Ferienwohnungen senken, das Wallis ist als grösster Ferienwohnungskanton stark betroffen",
     "status": "in Beratung",
     "url": "https://www.admin.ch/de/newnsb/4mzivVX5Ko4dpap06YtuI"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "Gesetz über den Tourismus (Kurtaxe, Beherbergungstaxe)",
     "url": "https://lex.vs.ch/app/de/texts_of_law/935.1"
    },
    {
     "name": "Gesetz über die Gewerbepolizei (Vermieterregister, Art. 6f/6g)",
     "url": "https://lex.vs.ch/app/de/texts_of_law/930.1"
    },
    {
     "name": "Zermatt: Kurtaxen und digitales Meldewesen",
     "url": "https://ztnet.ch/de/Hotel/TaxenReglemente/Kurtaxen"
    },
    {
     "name": "Val de Bagnes: Reglement Taxe de séjour",
     "url": "https://www.valdebagnes.ch/_docn/4616531/Reglement_TS_-_homologue.pdf"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Crans-Montana: Das verlinkte Reglement (AP 2024) trägt Platzhalter für Annahme- und Homologationsdatum, ob diese Fassung in Kraft ist, habe ich nicht bestätigt. Saas-Fee und Aletsch Arena: Sätze aus unserer Datei 0069, nicht neu geprüft. Tourismusförderungstaxe Zermatt: Betrag nicht gefunden. Welche Gemeinden statt der Beherbergungstaxe eine Tourismusförderungstaxe erheben, nicht vollständig erfasst. Aktuelle kantonale Vorstösse 2025–2026 zur Kurzzeitvermietung im Wallis nicht gefunden (Suche begrenzt). Inhalt der GBB-Fassung vom 1.1.2025 nicht geprüft."
  },
  {
   "canton": "TI",
   "name": "Tessin",
   "meldepflicht": {
    "text": "Wer gegen Bezahlung Gäste beherbergt, auch in einer Ferienwohnung, meldet jede Ankunft der Kantonspolizei, Schweizer wie ausländische Gäste. Jeder Gast zeigt einen gültigen Ausweis; erfasst werden Nummer und Art des Ausweises, eine Fotokopie ist nicht vorgesehen. Pflichtfelder: Name, Geburtsdatum, Nationalität, Anreise und Abreise, Daten des Gastgebers und Adresse der Unterkunft. Familien werden pro Person gemeldet, Kinder unter 18 mit einem Elternteil; ab 6 Personen genügt der Gruppenleiter plus Liste, die 5 Jahre aufbewahrt wird.",
    "frist": "Innert 24 Stunden nach Ankunft.",
    "weg": "Elektronisch über die Internetplattform der Polizia cantonale (Servizio autorizzazioni, commercio e giochi); Papierblöcke nur ausnahmsweise auf begründetes Gesuch.",
    "grundlage": "Regolamento che disciplina le notifiche degli ospiti alla Polizia cantonale (RL 942.120, in Kraft seit 7.6.2024); Art. 37 LEAR; Art. 16 AIG",
    "url": "https://m3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/index.php/raccolta-leggi/pdfatto/atto/10301"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Die Tassa di soggiorno ist kantonal einheitlich: CHF 2.00 pro Person und Nacht in Ferienwohnungen, Gäste unter 14 Jahren sind befreit. Du weist sie auf der Rechnung separat aus, ziehst sie ein und überweist sie der regionalen Tourismusorganisation (OTR). Private Vermieter melden die Nächte mindestens einmal jährlich bis 5. Januar. Eigentümer und Familie zahlen für Eigennutzung eine feste Jahrespauschale bis 30. April. Zusätzlich schuldet der Gastgeber die Tassa di promozione von CHF 1.25 pro Nacht.",
    "erhebt": "Kanton (Satz), Inkasso durch die vier OTR: Lago Maggiore e Valli, Luganese, Mendrisiotto e Basso Ceresio, Bellinzonese e Alto Ticino.",
    "kantonale_abgabe": "Tassa di promozione CHF 1.25 pro Nacht für Ferienwohnungen, zahlt der Gastgeber.",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Ascona / Locarno",
      "satz": "CHF 2.00 pro Nacht ab 14 Jahren plus Promotionsabgabe CHF 1.25; Abrechnung an Ascona-Locarno Tourism (OTR Lago Maggiore e Valli), privati@ascona-locarno.com, jährlich bis 5. Januar.",
      "url": "https://www.ticino.ch/de/hospitality/opportunita/tasse/alloggio.html"
     },
     {
      "gemeinde": "Lugano",
      "satz": "CHF 2.00 pro Nacht ab 14 Jahren plus Promotionsabgabe CHF 1.25; Abrechnung an das Ente Turistico del Luganese, jährlich bis 5. Januar.",
      "url": "https://m3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/index.php/raccolta-leggi/pdfatto/atto/10284"
     }
    ],
    "grundlage": "Legge sul turismo (LTur, 25.6.2014) Art. 21–23; RLTur (RL 941.110) Art. 9, 12, 13; Decreto esecutivo sulle tasse turistiche (RL 941.120) Art. 1–2"
   },
   "bewilligung": "Jede Unterkunft braucht seit 1.2.2022 eine Identifikationsnummer aus der Online-Plattform der Agenzia turistica ticinese (ATT); ohne Nummer darf kein Inserat erscheinen. Eine Gastgewerbebewilligung brauchst du nicht, solange die Ferienwohnung ohne Hotelleistungen höchstens 90 Tage im Jahr vermietet wird. Darüber fällt sie unter das Gastgewerbegesetz LEAR; laut Presse ist dann bei der Gemeinde auch eine Umnutzung zu beantragen, die abgelehnt werden kann.",
   "einschraenkungen": "90-Tage-Grenze pro Jahr für Ferienwohnungen ohne Hotelleistungen (Ausnahme vom LEAR, Definition im RLEAR). Eine Motion vom 23.3.2026 will sie auf 180 Tage anheben. Lugano kennt keine eigene Grenze: Laut Stadtregierung (Juni 2026) sind rund 1'000 Kurzzeitwohnungen registriert, eine Schwelle hat sie nicht festgelegt. Locarno und Ascona: keine kommunale Sonderregel gefunden.",
   "zweitwohnungen": "Viele Tessiner Ferien- und Talgemeinden liegen über 20 Prozent Zweitwohnungen, dort gelten die ZWG-Beschränkungen für neue Wohnungen. Dass das Tessin Rustici bis 90 Tage ohne Bewilligung touristisch vermieten lässt, hat das ARE 2023 als fragwürdig kritisiert.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "nein",
   "steuern": "Keine kantonale Besonderheit gefunden.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2026-06-15",
     "titel": "Übergangsfrist des neuen Gastgewerbegesetzes LEAR abgelaufen: alte Bewilligungen galten drei Jahre ab 15.6.2023",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://m3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/index.php/raccolta-leggi/pdfatto/atto/9303"
    },
    {
     "datum": "2026-06-05",
     "titel": "Lugano: Stadt zählt rund 1'000 registrierte Kurzzeitwohnungen und sieht keinen Handlungsbedarf (Antwort auf Interpellation)",
     "status": "in Beratung",
     "url": "https://www.laregione.ch/cantone/luganese/1955556/servizi"
    },
    {
     "datum": "2026-03-23",
     "titel": "Motion Piezzi: 90-Tage-Grenze für Kurzzeitvermietung auf 180 Tage anheben",
     "status": "in Beratung",
     "url": "https://www.cdt.ch/news/ticino/la-proposta-aumentare-da-90-a-180-giorni-il-limite-degli-affitti-brevi-422924"
    },
    {
     "datum": "2025-01-01",
     "titel": "Neue Kurtaxensätze für Hotels und Campings; Ferienwohnungen bleiben bei CHF 2.00",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://m3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/index.php/raccolta-leggi/pdfatto/atto/10284"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "Regolamento notifiche degli ospiti alla Polizia cantonale",
     "url": "https://m3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/index.php/raccolta-leggi/pdfatto/atto/10301"
    },
    {
     "name": "ticino.ch: Tourismustaxen für Unterkünfte",
     "url": "https://www.ticino.ch/de/hospitality/opportunita/tasse/alloggio.html"
    },
    {
     "name": "RLTur (Nächtemeldung, ATT-Plattform, Pauschale)",
     "url": "https://m3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/index.php/raccolta-leggi/pdfatto/atto/12027"
    },
    {
     "name": "RLEAR (90-Tage-Definition)",
     "url": "https://m3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/index.php/raccolta-leggi/pdfatto/atto/9309"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Wo die 90-Tage-Grenze genau steht: Primärquelle gefunden im RLEAR (Art. 7 Abs. 1 Bst. d, Ausnahme vom LEAR), der Corriere del Ticino nennt das Reglement zum Baugesetz; die Umnutzungspflicht bei der Gemeinde ist nur aus der Presse belegt. Unklar, wie die LEAR-Ausnahme für Unterkünfte bis 6 Personen (Art. 3 Abs. 1 Bst. b) mit der 90-Tage-Regel zusammenspielt. Befreiung unter 14 Jahren aus einem OTR-Dokument zur LTur (Art. 22), nicht im amtlichen LTur-Text gelesen. Höhe der Jahrespauschale je OTR nicht erhoben. Den Namen der Polizei-Plattform habe ich nicht verifiziert. Zweitwohnungsanteile von Lugano, Locarno und Ascona nicht geprüft."
  },
  {
   "canton": "GE",
   "name": "Genf",
   "meldepflicht": {
    "text": "Gäste ausländischer Herkunft, die du gegen Entgelt beherbergst, meldest du der Kantonspolizei. Dafür brauchst du ein verifiziertes Konto auf e-démarches; danach schickst du deine Angaben (Identifikationsnummer, Name, Adresse, Telefon, Adresse der Unterkunft) an die Meldestelle und erhältst einen Code mit der Anleitung, wie du die Gäste meldest.",
    "frist": "So rasch wie möglich, sobald der Gast die Wohnung bezogen hat.",
    "weg": "Verifiziertes e-démarches-Konto, Anmeldung per E-Mail an sgap.bullettes@police.ge.ch, danach Meldung mit dem zugeteilten Code.",
    "grundlage": "Art. 16 AIG, Art. 18 VZAE; kantonale Umsetzung durch die Police cantonale",
    "url": "https://www.ge.ch/louer-mon-logement-plateforme-hebergement-type-airbnb/annoncer-hebergement-personne-etrangere"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Kantonal einheitlich CHF 4.25 pro Person und Nacht, Campings CHF 2.50; wer länger bleibt, kann pauschal CHF 60 pro Person zahlen. Die Taxe gilt ausdrücklich auch für Ferien- und Zweitwohnungen und Unterkünfte bei Privaten. Wer Gäste beherbergt, zieht sie ein, meldet sich selbst bei der Steuerverwaltung an und reicht das jährliche Formular ein, auch ohne Einnahmen. Über Airbnb wird die Taxe seit 1.9.2020 automatisch eingezogen.",
    "erhebt": "Kanton (Administration fiscale cantonale).",
    "kantonale_abgabe": "Die Kurtaxe ist selbst kantonal. Daneben gibt es die Taxe de promotion du tourisme für Unternehmen mit Touristenkundschaft; ob private Gastgeber darunter fallen, regelt der Text nicht ausdrücklich.",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Ganzer Kanton (z. B. Stadt Genf)",
      "satz": "CHF 4.25 pro Person und Nacht, Pauschale CHF 60 pro Person.",
      "url": "https://www.ge.ch/taxes-touristiques/taxe-sejour"
     }
    ],
    "grundlage": "Loi sur le tourisme (LTour, rsGE I 1 60); Règlement RTour (I 1 60.01) Art. 7, 10, 32–36, Fassung in Kraft seit 1.1.2026"
   },
   "bewilligung": "Bis 90 Tage im Jahr keine Bewilligung. Vermietest du eine ganze Wohnung über Plattformen länger als 90 Tage im Jahr, gilt das als Zweckänderung nach dem Wohnraumschutzgesetz LDTR und ist laut Kanton nicht erlaubt (seit 1.4.2018; die Grenze stieg nach einem Gerichtsurteil im April 2019 von 60 auf 90 Tage). Regelmässige, professionelle Beherbergung braucht eine Bewilligung der Police du commerce (PCTN).",
   "einschraenkungen": "90-Tage-Grenze pro Jahr für ganze Wohnungen über Plattformen. In subventionierten Wohnungen (LGL, LDTR, LUP) ist jede Untervermietung verboten und kann zur sofortigen Kündigung führen. Mieter brauchen die Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 262 OR).",
   "zweitwohnungen": "Das Zweitwohnungsgesetz spielt in Genf praktisch keine Rolle. Massgebend ist der Wohnraumschutz (LDTR).",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "ja",
   "steuern": "Keine kantonale Besonderheit gefunden.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2026-08-17",
     "titel": "Staatsrat plant Registrierung, Meldepflicht und automatische Kontrolle der 90 Tage; Wirtschaftskommission lehnt die Motion M 3167 zur Airbnb-Kontrolle mit 9 zu 5 ab, Entscheid im Plenum offen",
     "status": "in Beratung",
     "url": "https://ge.ch/grandconseil/data/texte/M03167A.pdf"
    },
    {
     "datum": "2026-04-10",
     "titel": "Staatsrat bereitet laut Medien ein Pflichtregister für Airbnb-Wohnungen vor, um die 90 Tage zu kontrollieren",
     "status": "in Beratung",
     "url": "https://www.20min.ch/fr/story/logements-geneve-veut-mieux-controler-les-locations-type-airbnb-103544082"
    },
    {
     "datum": "2026-01-01",
     "titel": "Kurtaxen-Artikel im RTour angepasst (Änderung vom 19.11.2025), Einheitssatz CHF 4.25",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://silgeneve.ch/legis/data/rsg_i1_60p01.htm"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "ge.ch: Wohnung über Plattformen vermieten (Airbnb)",
     "url": "https://www.ge.ch/louer-mon-logement-plateforme-hebergement-type-airbnb"
    },
    {
     "name": "ge.ch: Ausländische Gäste der Polizei melden",
     "url": "https://www.ge.ch/louer-mon-logement-plateforme-hebergement-type-airbnb/annoncer-hebergement-personne-etrangere"
    },
    {
     "name": "ge.ch: Taxe de séjour",
     "url": "https://www.ge.ch/taxes-touristiques/taxe-sejour"
    },
    {
     "name": "RDTR Art. 4A (90 Tage)",
     "url": "https://silgeneve.ch/legis/data/rsg_l5_20p01.htm"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Ob Kinder von der Kurtaxe befreit sind, steht im Gesetz (LTour Art. 10), das ich nicht gelesen habe; die Kantonsseite nennt Erwachsene und Minderjährige. Bisheriger Satz vor der Änderung per 1.1.2026 nicht geprüft. Ob Schweizer Gäste ebenfalls zu melden sind und wie lange Daten aufzubewahren sind: auf der Kantonsseite nicht geregelt. Airbnb zieht laut Hilfeartikel nur bei Reservationen unter 40 Tagen ein. Ein Pflichtregister braucht laut Kommissionsbericht M 3167-A (17.8.2026) noch eine gesetzliche Grundlage; Zeitplan und Plenumsentscheid offen."
  },
  {
   "canton": "VD",
   "name": "Waadt",
   "meldepflicht": {
    "text": "Seit 1.7.2022 meldest du dich als Gastgeber (Eigentümer oder Mieter) bei der Gemeinde an, sie führt ein Register der Gastgeber. Du führst ein Gästeregister mit Kopie von Pass oder Identitätskarte und den genauen Aufenthaltsdaten. Die Gemeinden kontrollieren die Einhaltung.",
    "frist": "Anmeldung bei der Gemeinde vor der Vermietung; für das Gästeregister keine kantonale Frist genannt.",
    "weg": "Bei der Wohngemeinde der Unterkunft (Formular je Gemeinde); Auskunft Police cantonale du commerce.",
    "grundlage": "Art. 4a, 74c Abs. 3–4, 74d, 89 LEAE (BLV 930.01); Art. 16 AIG",
    "url": "https://www.vd.ch/economie/police-cantonale-du-commerce/informations-relatives-aux-locations-de-type-airbnb"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Die Taxe de séjour ist Sache der Gemeinden, viele erheben sie gemeinsam in einer Region (z. B. Riviera). Sätze, Altersgrenzen und Abrechnung bestimmt das kommunale oder interkommunale Reglement. In den 164 Gemeinden der Vereinbarung mit dem Gemeindeverband UCV zieht Airbnb CHF 3.00 pro Person und Nacht ein; dort musst du für Airbnb-Buchungen nichts mehr abrechnen, für andere Kanäle schon.",
    "erhebt": "Gemeinde oder interkommunale Kommission (z. B. CITS Riviera).",
    "kantonale_abgabe": "Keine kantonale Kurtaxe. Gemeinden können zusätzlich eine eigene Taxe und eine Abgabe auf Zweitwohnungen erheben (z. B. Montreux).",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Montreux",
      "satz": "Taxe de séjour Riviera CHF 3.00 ab 16 Jahren plus kommunale Taxe Montreux CHF 3.00; Formular bis 10. des Folgemonats.",
      "url": "https://www.montreux.ch/fileadmin/documents/commune-de-montreux.ch/pdf/Reglements/CITS_rglmnt2023_adopte.pdf"
     },
     {
      "gemeinde": "Gemeinden der UCV-Vereinbarung (u. a. Lausanne, Nyon, Leysin, Ormont-Dessus, Château-d'Oex, Ollon)",
      "satz": "Airbnb zieht CHF 3.00 pro Person und Nacht ein; andere Kanäle nach Gemeindereglement.",
      "url": "https://www.ucv.ch/thematiques/economie-et-finances/airbnb/communes-participantes-airbnb"
     }
    ],
    "grundlage": "Kommunale und interkommunale Reglemente über die Taxe de séjour; kantonales Gemeindesteuerrecht"
   },
   "bewilligung": "In Bezirken mit Wohnungsmangel brauchst du eine Bewilligung für Zweckänderung, wenn du eine Wohnung mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr (zusammenhängend oder nicht) über Plattformen oder möbliert mit Dienstleistungen vermietest: Gesuch mit Formular QP 53 über die Gemeinde an die Direction du logement, dazu die kommunale Bewilligung. Ausgenommen sind u. a. Wohnungen, die zuletzt der Eigentümer oder nahe Angehörige bewohnt haben, Häuser mit höchstens zwei Wohnungen, Wohnungen ab 150 m² und teure Objekte.",
   "einschraenkungen": "2026 gilt die 90-Tage-Regel in allen Bezirken ausser Aigle: voll in Gros-de-Vaud, Lausanne, Lavaux-Oron, Morges, Ouest lausannois und Riviera-Pays-d'Enhaut, gelockert in Broye-Vully, Jura-Nord vaudois und Nyon. Im Bezirk Aigle (u. a. Villars/Ollon, Leysin, Les Diablerets) greift der Wohnraumschutz 2026 nicht. In Lausanne gilt die Regel also voll. Bisher kamen 55 Anzeigen und 20 Bussen von CHF 800 bis 6'000 zusammen, fast alle aus der Riviera.",
   "zweitwohnungen": "Betrifft vor allem die Waadtländer Alpen und den Jura (z. B. Ormont-Dessus, Leysin, Château-d'Oex); in den Städten massgebend ist der Wohnraumschutz LPPPL.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "teilweise",
   "steuern": "Gemeinden können eine Abgabe auf Zweitwohnungen erheben, die der Eigentümer trägt (z. B. Montreux). Sonst keine kantonale Besonderheit gefunden.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2026-08-18",
     "titel": "Postulat Thalmann (26_POS_43): mehr Kontrollen, Adressen von Plattformen, Prüfung einer Grenze von 60 oder 30 statt 90 Tagen",
     "status": "in Beratung",
     "url": "https://www.vd.ch/fileadmin/user_upload/organisation/gc/fichiers_pdf/2022-2027/26_POS_43_depot.pdf"
    },
    {
     "datum": "2026-01-01",
     "titel": "Mangelbezirke 2026: 90-Tage-Regel überall ausser im Bezirk Aigle (Beschluss vom 17.12.2025)",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://www.vd.ch/fileadmin/user_upload/themes/vie_privee/logement/fichiers_pdf/lpppl_liste-districts-p%C3%A9nurie.pdf"
    },
    {
     "datum": "2025-02-01",
     "titel": "Airbnb zieht die Kurtaxe neu in 164 Waadtländer Gemeinden ein (erste Gemeinden seit 1.4.2023)",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://www.ucv.ch/thematiques/economie-et-finances/airbnb/communes-participantes-airbnb"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "vd.ch: Hébergement type Airbnb (90 Tage, QP 53)",
     "url": "https://www.vd.ch/territoire-et-construction/logement/hebergement-airbnb"
    },
    {
     "name": "Police cantonale du commerce: Anmeldepflicht und Gästeregister",
     "url": "https://www.vd.ch/economie/police-cantonale-du-commerce/informations-relatives-aux-locations-de-type-airbnb"
    },
    {
     "name": "UCV: Gemeinden mit Airbnb-Einzug",
     "url": "https://www.ucv.ch/thematiques/economie-et-finances/airbnb/communes-participantes-airbnb"
    },
    {
     "name": "Liste der Mangelbezirke 2026",
     "url": "https://www.vd.ch/fileadmin/user_upload/themes/vie_privee/logement/fichiers_pdf/lpppl_liste-districts-p%C3%A9nurie.pdf"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Kurtaxensatz Lausanne und weiterer Orte (Villars, Leysin, Nyon) nicht gefunden. Wie ausländische Gäste in der Waadt der Polizei zu melden sind (Weg, Frist), nicht gefunden. Aufbewahrungsdauer des Gästeregisters nicht genannt. Montreux-Sätze aus unserer Datei 0069, nicht neu geprüft. Zweitwohnungsanteile der genannten Alpengemeinden nicht geprüft. Gesetzesgrundlage der kommunalen Kurtaxe (Gemeindesteuergesetz) nicht im Text nachgelesen."
  },
  {
   "canton": "FR",
   "name": "Freiburg",
   "meldepflicht": {
    "text": "Ferienwohnungen, Chalets und Zimmer ohne Hotelleistungen fallen nicht unter das Gastgewerbegesetz, dessen Gästeregister und Ankunftsscheine gelten also nur für bewilligte Betriebe. Für Ferienwohnungen bleibt die Bundespflicht, ausländische Gäste zu melden. Für die Kurtaxe meldest du die Nächte monatlich über die Online-Plattform der Centrale fribourgeoise d'encaissement.",
    "frist": "Kurtaxe: Monatsrelevé bis zum 15. des Folgemonats. Polizeimeldung: keine kantonale Regel für Ferienwohnungen gefunden.",
    "weg": "Online-Plattform der Centrale fribourgeoise d'encaissement de la taxe de séjour (UFT).",
    "grundlage": "Art. 3 Bst. c LEPu (SGF 952.1); Art. 41 RT (SGF 951.11); Art. 16 AIG",
    "url": "https://bdlf.fr.ch/app/fr/texts_of_law/951.11"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Seit 2022 gibt es im ganzen Kanton eine kantonale und eine regionale Taxe de séjour, je höchstens CHF 3 pro Nacht; das Reglement setzt je CHF 1.50 fest, zusammen CHF 3.00 pro Person und Nacht in Ferienwohnungen. Kinder unter 16 sind befreit. Die Centrale der Union fribourgeoise du tourisme (UFT) zieht ein. Wer seine Zweitwohnung vermietet, meldet die Nächte und zieht die Taxe ein, sonst haftet er selbst. Eigentümer von Zweitwohnungen und Mieter über 60 Tage zahlen eine Pauschale pro Objekt auf Basis von 150 Nächten, fällig ab 1. März. Plattformen dürfen per Vereinbarung eine vereinfachte Taxe einziehen.",
    "erhebt": "Centrale fribourgeoise d'encaissement de la taxe de séjour (UFT), Rückverteilung an Regionen und Kanton.",
    "kantonale_abgabe": "Taxe cantonale de séjour CHF 1.50 pro Nacht (plus regionale Taxe CHF 1.50).",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Ganzer Kanton (z. B. Gruyères, Murten, Freiburg)",
      "satz": "CHF 1.50 kantonal plus CHF 1.50 regional = CHF 3.00 pro Person und Nacht, unter 16 frei; Zweitwohnungs-Pauschale nach 150 Nächten.",
      "url": "https://bdlf.fr.ch/app/fr/texts_of_law/951.11"
     }
    ],
    "grundlage": "Loi sur le tourisme (LT, SGF 951.1) Art. 21–35; Règlement sur le tourisme (RT, SGF 951.11) Art. 32–41"
   },
   "bewilligung": "Keine Bewilligung für Ferienwohnungen, Chalets und Zimmer ohne Hotelleistungen. Mit Hotelleistungen braucht es ein Patent nach dem Gastgewerbegesetz LEPu.",
   "einschraenkungen": "Keine kantonale Nächte-Limite gefunden.",
   "zweitwohnungen": "Betrifft vor allem Voralpen-Orte (z. B. Gruyère, Schwarzsee); Gemeindeanteile nicht geprüft.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "ja",
   "steuern": "Die Zweitwohnungs-Pauschale der Kurtaxe (150 Nächte) trifft Eigentümer auch bei Eigennutzung. Sonst keine kantonale Besonderheit gefunden.",
   "aktuelles": [],
   "links": [
    {
     "name": "Loi sur le tourisme (LT)",
     "url": "https://bdlf.fr.ch/app/fr/texts_of_law/951.1"
    },
    {
     "name": "Règlement sur le tourisme (RT, Sätze und Fristen)",
     "url": "https://bdlf.fr.ch/app/fr/texts_of_law/951.11"
    },
    {
     "name": "Airbnb: Kurtaxen-Einzug in der Schweiz",
     "url": "https://www.airbnb.com/help/article/2291"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Airbnb nennt für Freiburg CHF 1.30–3.00 und nur Reservationen unter einem Monat; die untere Grenze von 1.30 passt nicht zu den Sätzen im Reglement (1.50 + 1.50), vielleicht ein vereinfachter Tarif nach Art. 22 LT. Ob vermietende Eigentümer zusätzlich zur Nachttaxe die Zweitwohnungs-Pauschale zahlen oder angerechnet bekommen, nicht geklärt. Name der Online-Plattform der Centrale nicht verifiziert. Welche Behörde ausländische Gäste aus Ferienwohnungen entgegennimmt, nicht gefunden. Aktuelle Änderungen 2025–2026 nicht gefunden (Suche ausgeschöpft)."
  },
  {
   "canton": "NE",
   "name": "Neuenburg",
   "meldepflicht": {
    "text": "Hotels und Parahotellerie prüfen Name, Vorname und Geburtsdatum der Gäste anhand eines Ausweises und übermitteln sie täglich über den Guichet unique an die Polizei. Ferienwohnungen gelten rechtlich nicht als Parahotellerie, auch die selbst bewohnte Wohnung zählt während der Vermietung als Ferienwohnung. Laut Kanton (Bericht 2023) erfassen aber auch Ferienwohnungs-Gastgeber ihre Gäste täglich im Guichet unique, weil darüber die Kurtaxe läuft. Ferienwohnungen meldest du beim Service de la consommation et des affaires vétérinaires (SCAV) an, Gästezimmer brauchen eine Bewilligung.",
    "frist": "Gäste täglich; Nächteabrechnung alle drei Monate.",
    "weg": "Guichet unique des Kantons; Ausnahmen für Betriebe unter 50 Nächten im Jahr mit Zustimmung von Service und Polizei.",
    "grundlage": "Art. 20, 22, 35–36 Règlement de police du commerce (RCom, RSN 941.010, in Kraft seit 1.7.2025); Art. 27, 36–38 LEP (RSN 933.10); Art. 16 AIG",
    "url": "https://rsn.ne.ch/DATA/program/books/rsne/pdf/941010.pdf"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Kantonal einheitlich CHF 4.20 pro Person und Nacht in Ferienwohnungen und Hotels, CHF 3.20 in Campings und Gruppenunterkünften. Minderjährige sind befreit, ebenso Aufenthalte ab dem 61. Tag. Der Eigentümer der Ferienwohnung zieht die Taxe ein und schuldet sie auch, wenn er sie nicht erhebt; der SCAV stellt sie quartalsweise in Rechnung und erhebt pro Gastgeber eine Gebühr von CHF 90 im Jahr. Die Taxe finanziert die Neuchâtel Tourist Card (u. a. Gratis-ÖV für Gäste).",
    "erhebt": "Kanton (SCAV), Ertrag an Tourisme neuchâtelois.",
    "kantonale_abgabe": "Die Kurtaxe ist selbst kantonal (gesetzliches Maximum CHF 5 pro Nacht).",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Ganzer Kanton (z. B. Neuenburg, La Chaux-de-Fonds)",
      "satz": "CHF 4.20 pro Person und Nacht, unter 18 frei.",
      "url": "https://rsn.ne.ch/DATA/program/books/rsne/pdf/941010.pdf"
     }
    ],
    "grundlage": "Art. 36–40 LEP (RSN 933.10); Art. 35–36 RCom (RSN 941.010)"
   },
   "bewilligung": "Ferienwohnung: Anmeldung beim SCAV, keine Bewilligung. Gästezimmer in der eigenen Wohnung (logement d'hôtes) gelten als Parahotellerie und brauchen eine Bewilligung als öffentlicher Betrieb.",
   "einschraenkungen": "Keine kantonale Nächte-Limite gefunden. Der SCAV überwacht Plattform-Inserate und fordert bei nicht angemeldeten Unterkünften Kurtaxen für zwei Jahre nach.",
   "zweitwohnungen": "Kaum betroffen; Gemeindeanteile nicht geprüft.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "nein",
   "steuern": "Keine kantonale Besonderheit gefunden.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2025-07-01",
     "titel": "Neues Reglement über die Gewerbepolizei (RCom): Kurtaxe CHF 4.20, tägliche Gästemeldung über den Guichet unique",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://rsn.ne.ch/DATA/program/books/rsne/pdf/941010.pdf"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "Règlement de police du commerce (RCom)",
     "url": "https://rsn.ne.ch/DATA/program/books/rsne/pdf/941010.pdf"
    },
    {
     "name": "Loi sur les établissements publics (LEP)",
     "url": "https://rsn.ne.ch/DATA/program/books/rsne/pdf/93310.pdf"
    },
    {
     "name": "Bericht des Staatsrats 23.003: Airbnb und Kurtaxe",
     "url": "https://www.ne.ch/autorites/GC/objets/Documents/Rapports/2023/23003_CE.pdf"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Ob Art. 22 RCom (tägliche Polizeimeldung) rechtlich auch für Ferienwohnungen gilt, ist nicht eindeutig; die tägliche Erfassung im Guichet unique stammt aus dem Bericht von 2023. Die Gesetzesstelle der Anmeldepflicht für Ferienwohnungen beim SCAV habe ich nicht gefunden. Die Gebühr von CHF 90 stammt aus dem Bericht 2023. Airbnb: Der Staatsrat hat 2023 auf eine Vereinbarung verzichtet, spätere Gespräche nicht geprüft."
  },
  {
   "canton": "JU",
   "name": "Jura",
   "meldepflicht": {
    "text": "Wer Gäste beherbergt, auch in einer Ferienwohnung, gibt die Gästedaten täglich in die Online-Plattform von Jura Tourisme ein (Check-in JU). Ohne Gastgewerbepatent genügen Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Geburtsort, Adresse sowie An- und Abreise. Die Plattform dient zugleich der Kurtaxe und dem Jura-Pass für die Gäste; die Daten werden nach zwei Jahren gelöscht.",
    "frist": "Täglich erfassen; Kurtaxen-Daten des Vormonats bis zum 5. validieren.",
    "weg": "Online-Plattform Check-in JU von Jura Tourisme.",
    "grundlage": "Art. 14 LTour (RSJU 935.211); Art. 4 OTour (RSJU 935.211.1, Fassung seit 1.1.2026); Art. 31 LAub (RSJU 935.11), Art. 27 OAub; Art. 16 AIG",
    "url": "https://rsju.jura.ch/fr/viewdocument.html?idn=20208&id=38950"
   },
   "kurtaxe": {
    "text": "Kantonal einheitlich CHF 3.00 pro Person und Nacht, auch in Ferienwohnungen und Gästezimmern. Befreit sind u. a. Personen unter 16 und wer in der Gemeinde steuerpflichtig ist. Eigentümer zahlen für die eigene Nutzung ihrer Zweitwohnung nichts, ihre Mieter schon. Der Vermieter zieht die Taxe ein und haftet dafür; Jura Tourisme prüft monatlich und stellt Rechnung, zahlbar in 30 Tagen. Auf Gesuch ist eine Pauschale nach Fläche möglich: CHF 10.80 pro m² und Jahr, mindestens CHF 1'000.",
    "erhebt": "Jura Tourisme im Auftrag des Kantons; 20 Prozent gehen an die Gemeinden.",
    "kantonale_abgabe": "Die Kurtaxe ist selbst kantonal (Spanne laut Gesetz CHF 1.50–5.00).",
    "beispiele": [
     {
      "gemeinde": "Ganzer Kanton (z. B. Saignelégier, Porrentruy, Delémont)",
      "satz": "CHF 3.00 pro Person und Nacht, unter 16 frei; Pauschale CHF 10.80/m², mind. CHF 1'000 im Jahr.",
      "url": "https://rsju.jura.ch/fr/viewdocument.html?idn=20208&id=38114"
     }
    ],
    "grundlage": "Art. 10–17 LTur (RSJU 935.211); Art. 3–7 OTour; Arrêté fixant la taxe de séjour (RSJU 935.211.61)"
   },
   "bewilligung": "Keine Bewilligung, solange du weder Speisen noch Getränke anbietest; dann ist die Vermietung von Ferienwohnungen, Chalets und Zimmern vom Gastgewerbegesetz ausgenommen.",
   "einschraenkungen": "Keine kantonale Nächte-Limite gefunden.",
   "zweitwohnungen": "Kaum betroffen; Gemeindeanteile nicht geprüft.",
   "airbnb_zieht_kurtaxe_ein": "nein",
   "steuern": "Keine kantonale Besonderheit gefunden.",
   "aktuelles": [
    {
     "datum": "2026-01-01",
     "titel": "Revision von Gastgewerbegesetz und Tourismusverordnung: Gästedaten täglich über Check-in JU, auch ohne Patent, Löschung nach zwei Jahren",
     "status": "in Kraft",
     "url": "https://rsju.jura.ch/fr/viewdocument.html?idn=20208&id=38950"
    }
   ],
   "links": [
    {
     "name": "Arrêté fixant la taxe de séjour (CHF 3.00)",
     "url": "https://rsju.jura.ch/fr/viewdocument.html?idn=20208&id=38114"
    },
    {
     "name": "Ordonnance sur le tourisme (OTour, Meldung und Pauschale)",
     "url": "https://rsju.jura.ch/fr/viewdocument.html?idn=20208&id=38950"
    },
    {
     "name": "Jura Tourisme: Check-in JU",
     "url": "https://pro.j3l.ch/fr/offices/jt/espace-membre/check-in-ju/"
    }
   ],
   "stand": "2026-11-06",
   "unsicher": "Ob die Polizei auf die Check-in-JU-Daten von Ferienwohnungen zugreifen darf, ist offen (Art. 31 Abs. 3 LAub nennt nur dem Gesetz unterstellte Betriebe). Ob Airbnb im Jura einzieht: Der Kanton steht nicht auf Airbnbs Liste, eine Vereinbarung habe ich nicht gefunden. Inkrafttreten der LTur vom 22.6.2022 nicht geprüft (OTour seit 1.1.2023)."
  }
 ]
}